Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 4 „Vennstraße“ – 9. Änderung
-Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Im Herxfeld 18
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
60/536/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ wird im Rahmen einer 9. Änderung für das Grundstück Im Herxfeld 18 für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13a BauGB geändert:

 

- Anpassung der Zweckbestimmung zu Flächen für den Gemeinbedarf – Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, Kindergarten / Kindertagesstätte

- Anpassung des Baufensters

- Festsetzung der Geschossigkeit auf II

- Festsetzung der Dachneigung auf 0 - 30°

- Festsetzung der Firsthöhe auf 9,50 m

- Festsetzung der Geschoßflächenzahl auf 0,8

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB durchzuführen.

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes parallel durchzuführen.“