-Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Wasserstraße 5
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
SBG Nr. 15 ,Wasserstraße / Schürenstraße´ wird im Rahmen einer 4. Änderung für
das Grundstück Wasserstraße 5 für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. §
13a BauGB geändert:
- Anpassung des Baufensters
- Festsetzung der Geschossigkeit auf II
- Festsetzung der Dachform auf Zeltdach für
das Gebäude an der Wasserstraße
- Festsetzung der Dachform auf Satteldach
für das Gebäude im weiteren Grundstücksverlauf
- Festsetzung der Dachneigung auf 20° für
das Gebäude an der Wasserstraße
- Festsetzung der Dachneigung auf 40° für
das Gebäude im weiteren Grundstücksverlauf
- Festsetzung der First- und Traufhöhen auf
11,55 / 8,70 m für das Gebäude an der Wasserstraße
- Festsetzung der First- und Traufhöhen auf
9,85 / 3,35 m für das Gebäude im weiteren Grundstücksverlauf
- Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) auf
0,4
- Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ)
auf 1,2
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zu
den unter 1. genannten Ausführungen einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf
zur 4. Änderung des Bebauungsplanes ,Wasserstraße / Schürenstraße´ zu fertigen.
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG und die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im
Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur
Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer
zu schließen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in
Vorbereitung eines späteren Bebauungsplanverfahrens, für den inneren, derzeit
unbebauten Quartiersbereich zwischen Schürenstraße, Wasserstraße und
Wickenkamp, einschließlich des südlichen Teiles des Grundstückes Wasserstraße 5
eine Neuordnung vorzubereiten. Hierzu wird das Planungsbüro WoltersPartner
beauftragt, einen Planungs-, Bebauungs- und Erschließungsvorschlag zu
erarbeiten. Dieser wird zu gegebener Zeit im Infrastrukturausschuss
vorgestellt.“
Nach ersten Beratungen in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses vom 25.03.2021 erfolgten weitere Abstimmungsgespräche
mit dem Grundstückseigentümer und den Anliegern zur geplanten Bebauung. Im
Ergebnis wird nunmehr ein zweigeteiltes Bebauungsplanverfahren für zielführend
erachtet. Hierbei wird zunächst im nördlichen Teilbereich des Grundstückes
Wasserstraße 5 ein Baufenster für zwei Mehrfamilienhäuser mit fünf bis sechs
Wohneinheiten (WE) geschaffen. Die geplante Bauausführung sieht hierbei, direkt
an der Wasserstraße gelegen, ein 2-geschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss
vor. Im hinteren Grundstücksteil entsteht ein ebenfalls 2-geschossiges Gebäude
mit Satteldach.
In einem späteren Bebauungsplanverfahren
wird der innere, bislang unbebaute Bereich der Grundstücke im Quartier zwischen
Schürenstraße, Wasserstraße und Wickenkamp, inklusive des südlichen
Grundstückteiles Wasserstraße 5, planungsrechtlich neu geordnet. Das
Planungsbüro WoltersPartner wird hierzu beauftragt, einen Planungs-, Bebauungs-
und Erschließungsvorschlag zu erarbeiten, der zu gegebener Zeit im
Infrastrukturausschuss vorgestellt wird.
Die bisherigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes Wasserstraße/Schürenstraße wiedersprechen aktuell der geplanten
Bebauung im nördlichen Teilbereich des Grundstückes Wasserstraße 5, so dass
insoweit eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes für folgende
Punktevorzunehmen ist:
- Anpassung des Baufensters
- Anpassung der Geschossigkeit auf II
- Anpassung der Dachneigungen und Dachformen
- Anpassung der First- und Traufhöhen
- Anpassung der Grundflächenzahl und
Geschoßflächenzahl (GRZ + GFZ)
Um dem planerischen Ziel der Entwicklung
des Wohnungsbaus sowie der Innenverdichtung Vorschub zu leisten, sollte eine
Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wasserstraße / Schürenstraße“
im Rahmen einer 4. Änderung auf der Grundlage des § 13a BauGB im vereinfachten
Verfahren erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.