-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB und § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 7.1 ,Erholungsgebiet
Feldmark´ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff wird gem. §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.10.2020 die Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 7.1
„Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2.
Erweiterung – 6. Änderung, sowie die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 II
+ 4 II BauGB i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V.
m. § 4 II BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 26.04.2021 bis zum
27.05.2021 – einschließlich.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
eingegangenen Stellungnahmen ist der Rat.