Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 7.1 „Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – 6. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/533/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB und § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage       dargestellt beschlossen.

 

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 7.1 ,Erholungsgebiet Feldmark´ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff wird gem. §§ 7 und 41 der  Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.10.2020 die Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 7.1 „Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – 6. Änderung, sowie die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 II + 4 II BauGB i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 26.04.2021 bis zum 27.05.2021 – einschließlich.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen ist der Rat.