Betreff
Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers
Vorlage
60/532/2021
Aktenzeichen
60 600-12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Zum Schriftführer für den Infrastrukturausschuss wird zusätzlich Stadtbeschäftigter Hendrik Veith bestellt. Die Bestellungen für die Funktion des Schriftführers von Stadtbeschäftigtem Andreas König und Stadtamtsrat Thomas Venhaus bleiben bestehen.“


Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.

 

Gem. § 58 Abs. 7 GO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die für den Rat geltenden Vorschriften finden insoweit auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen entsprechende Anwendung.

 

Im Rahmen einer Aufgabenumstrukturierung soll nunmehr Stadtbeschäftigter Hendrik Veith als zusätzlicher Schriftführer bestellt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.