Betreff
Anlage einer Freilauffläche für Hunde auf dem Rasen-Parkplatz Fichtenstraße
A) Anfrage Interessengruppe/Hundehalter
B) Antrag der SPD-Fraktion Sassenberg
Vorlage
10/568/2021
Aktenzeichen
10 899-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Alternative A):

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Freilauffläche für Hunde zur Größe von ca. 2.000 qm auf dem Rasen-Parkplatz Fichtenstraße (Gemarkung Sassenberg, Flur 17, Flurstücke 333, 335) bereitzustellen. Weiter ist eine Vereinbarung mit dem Ansprechpartner der Hundehalter zwecks Sicherstellung der Unterhaltung der Zaunanlage, der täglichen Reinigung der Freilauffläche und ggf. der Mäharbeiten abzuschließen.“

 

Alternative B):

„Dem Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.08.2021 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.“


zu A):

Eine Interessengruppe von Hundehaltern hat mit persönlicher Vorsprache vom 09.07.2021 darum gebeten zu prüfen, ob auf dem Rasen-Parkplatz Fichtenstraße (Gemarkung Sassenberg, Flur 17, Flurstücke 333, 335) eine Freilauffläche für Hunde mit Umzäunung errichtet werden kann. Die geplante Fläche kommt grundsätzlich in Betracht, da sie nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt, verkehrsgünstig zu erreichen ist und ausreichend Parkmöglichkeiten bietet. Bei einer Größe von insgesamt 3.892 qm sollen ca. 2.000 qm (40 x 50 m) im hinteren Grundstücksbereich eingezäunt werden, sodass im vorderen Bereich ausreichend Platz für Parkmöglichkeiten besteht. Da diese Fläche ein ausgewiesener Parkplatz für den Feldmarksee ist, wird sich die Stadt Sassenberg vorbehalten, die Freilauffläche während der Strandbadsaison und auch bei anderen Bedarfen temporär auszusetzen.

 

Die Planung sieht das Errichten einer 1,75 m hohen Maschendrahtzaun-Anlage in grün, einer Toranlage als Zugang für den Bauhof, das Aufstellen von Beschilderungen, Mülleimer/Hundekotstation und einer Sitzbank vor. An der vorhandenen Bepflanzung (Rasen, Bäume und Sträucher) soll nichts verändert werden. Nach der vorliegenden Kostenschätzung der Fa. M+F Zaunsysteme, Glandorf, belaufen sich die Materialkosten für eine Umzäunung der o. g. Fläche auf rd. 5.000,00 € (Maschendraht, Pfosten, Toranlage).

 

Die haushaltsrechtliche Bereitstellung der Ermächtigungen für die Aufwendungen und Auszahlungen ist innerhalb des Produktes 13.01.02 –Öffentliche Grünanlagen, Waldflächen, Forstwirtschaft– im Gesamtbudget gewährleistet, da in diesem Produkt Minderaufwendungen und Minderauszahlungen gegenüber der Veranschlagung eintreten werden (Beschaffung Bänke/Mülleimer Corporate Design).

 

Darüber hinaus ist bei Anlage einer Freilauffläche ein Ansprechpartner seitens der Hundehalter zu bestimmen und eine Vereinbarung über die Unterhaltung der Zaunanlage sowie der täglichen Reinigung und ggf. der Mäharbeiten zu schließen.

 

zu B):

Mit Schreiben vom 13.08.2021 hat die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag hierzu eingereicht. Auf den beigefügten Antrag wird insgesamt verwiesen.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Haupt- und Finanzausschuss.