Betreff
Vorstellung des Entwurfes einer Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Gebühren der Abfallentsorgung
Vorlage
50/132/2021
Aktenzeichen
50 417-02
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzungen des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 24.11.2020 und 16.02.2021 hatte die Verwaltung unter dem Punkt „Bericht des Bürgermeisters“ die E-Mail einer Sassenberger Bürgerin verlesen. In dieser E-Mail ging es unter anderem auch um die Benachteiligung von Familien mit inkontinenten schwerstbehinderten bzw. pflegebedürftigen Familienmitgliedern im Hinblick auf die Belastung durch die Müllgebühren. Die Bürgerin wies darauf hin, dass es durchaus Kommunen gebe, die die Mehrbelastung dieser Familien durch eine finanzielle Unterstützung bei den Müllgebühren entlasten.

 

Recherchen haben ergeben, dass im Kreis Warendorf lediglich die Gemeinde Beelen eine solche soziale Komponente in ihrer Satzung über die Abfallentsorgung beinhaltet.

Hier wird Familien mit Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres auf Antrag für vorübergehend zusätzlich anfallende Restabfälle durch Einwegwindeln ein größeres Gefäß bis maximal zu einem 240 l Gefäß zugeteilt. Ferner können Haushalte mit pflegebedürftigen Personen, die Einwegwindeln benutzen müssen, ebenfalls auf Antrag unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ein größeres Gefäß erhalten. Die Mehrkosten werden nicht an der tatsächlichen Gefäßgröße orientiert, sondern es wird jährlich ein Zuschlag zur Gebühr in Höhe von 24,00 € erhoben. Sobald die vorgenannten Voraussetzungen entfallen, ist die tatsächliche Gebühr für das Müllgefäß zu entrichten oder aber auf ein kleineres Gefäß zu wechseln.

 

Die Stadt Rietberg bietet ihren Bürgern ebenfalls einen sogenannten „Windelzuschuss“. Dieser beträgt jährlich 40,00 € für Einwohner, die ihre Inkontinenz durch ein ärztliches Attest vorlegen. Für Kinder unter drei Jahren wird ebenfalls ein Zuschuss in Höhe von 40,00 € gezahlt. Sollten zwei Kinder unter drei Jahren in der Familie leben, beträgt der Zuschuss 80,00 €. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist allerdings, dass die Einwohner die Bereitstellung eines größeren Restmüllgefäßes beantragen, als sie eigentlich aufgrund der Haushaltsgröße benötigen würden. Die Stadt Rietberg bezifferte die Zahl der Anträge auf 480 im Bereich der Familien mit Kindern unter drei Jahren sowie 83 Anträge im Bereich der Inkontinenz. Die Kosten wurden mit rund 22.500,00 € jährlich beziffert

 

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück fährt ein anderes System. Hier gibt es besonders gekennzeichnete Windelsäcke. Diese werden im Bürgerbüro der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausgegeben. Maximal einen Sack pro Woche. Auch hier ist die Berechtigung über eine ärztliche Bescheinigung im Rahmen der Inkontinenz nachzuweisen. Bei Kindern unter drei Jahren reicht die Geburtsurkunde. Diese besonders gekennzeichneten Windelsäcke werden zusammen mit den Restmüllgefäßen entsorgt. Zahlen über die Inanspruchnahme bzw. die der Stadt Rheda-Wiedenbrück entstehenden Kosten konnten nicht genannt werden.

 

Weitere Recherchen ergaben, dass sich zurzeit die Stadt Harsewinkel mit diesem Thema im politischen Raum befasst. Weitere Kommunen in unmittelbarer Nähe konnten nicht ausgemacht werden. Eine weitere Gemeinde Prien am Chiemsee gewährt ebenfalls einen Zuschuss für die vorgenannten Personengruppen.

 

Mit Blick auf die Gebührengerechtigkeit sollte eine soziale Komponente nicht in der Gebührensatzung verankert werden und somit den Gebührenhaushalt belasten, sondern im Rahmen eines Zuschusses, ähnlich wie die Zuschüsse an kinderreiche Familien zu den Abwassergebühren und zum Wassergeld, aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden. Folgende Personen bzw. Familien könnten einen Zuschuss erhalten:

 

a)     Personen, die dauerhaft im größeren Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen, u. Ä.) benötigen, weshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind. Die Personen weisen ihre Inkontinenz durch ein ärztliches Attest nach und besitzen den Pflegegrad III SGB XI.

 

b)     Familien mit zwei oder mehr Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Familien bzw. deren Kinder sind in Sassenberg gemeldet.

 

Die Höhe des jährlichen Zuschusses sollte sich an der Gebühr für einen Abfallsack nach der zurzeit gültigen Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Sassenberg orientieren. Die Gebühr je Abfallsack beträgt zurzeit 5,71 €; jährlich könnte somit ein Betrag von gerundet 65,00 € (12 × 5,71 €) als Zuschuss gewährt werden.

 

Die Ermittlung der zu erwartenden Zuschussanträge gestaltet sich schwierig. Zwar können aus den vorliegenden Melderegister die Familien ermittelt werden, die mehr als zwei Kinder unter drei Jahren in ihrem Haushalt wohnhaft haben. Zurzeit sind dies rund 30 Familien.

 

Über die Anzahl der Menschen, die über einen Pflegegrad III verfügen und an einer Inkontinenz leiden, kann keine belastbare Datenlage ermittelt werden. Auch eine Rücksprache mit der Sozialplanerin des Kreises Warendorf konnte keine weiteren Erkenntnisse bringen, da die Daten dort auch nicht gemeindescharf vorliegen.

 

Aus den zuvor gemachten Ausführungen könnte der als Anlage beigefügte Entwurf über eine Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu den Gebühren der Abfallentsorgung entwickelt werden.

 

Die Vorlage ist samt Anlage zur Beratung in die politischen Fraktionen zu geben. Der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport-, und Schulausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung erneut mit dem Thema befassen.