Betreff
Erhebung von Elternbeiträgen für den offenen Ganztag an der Johannesschule für den Zeitraum von Februar bis Mai 2021
Vorlage
10/565/2021
Aktenzeichen
10 221-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Auf den Elternbeitrag für die Teilnahme an den außerschulischen Angeboten der Offenen Ganztagsschule (OGS) und Vor-und Übermittagsbetreuung an der Johannesschule für den Monat Februar wird verzichtet. Für den Zeitraum März bis Mai wird der Elternbeitrag zu 50 % erhoben. Eine Beitragserhebung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung erfolgt nicht.“

 


Die Corona-Krise ist für viele Bürgerinnen und Bürger nach wie vor sehr belastend. Gerade Familien mit schulpflichtigen Kindern spüren die negativen Auswirkungen im Schulbetrieb besonders. Begrifflichkeiten wie „Homeschooling“ und „Wechselunterricht“ gehören mittlerweile zum alltäglichen Gebrauch und fordern Eltern und Kindern einiges ab.

 

Bereits in der Ratssitzung am 28.04.2020 –Pkt. 6 d. N.- hat der Rat der Stadt Sassenberg die Aussetzung der Beitragserhebung der Elternbeiträge beschlossen für den Fall, dass die Kinder in den außerschulischen Betreuungsmöglichkeiten nicht regulär betreut werden können. Auch eine Beitragserhebung für die Notbetreuung erfolgte seinerzeit nicht. In den Monaten April bis Juli fand keine reguläre Betreuung statt. Das Land NRW hat seinerzeit, wie angekündigt, 50 % der Beiträge für diesen Zeitraum erstattet. Die anderen 50 % werden wie beschlossen durch den städtischen Haushalt getragen.

 

Als zum Spätherbst die Fallzahlen wieder stiegen, blieben die Schulen wieder für den Präsenzunterricht geschlossen. Es fand auch in den außerschulischen Betreuungsmöglichkeiten lediglich eine Notbetreuung statt. Diese Notbetreuung wurde von rund 30 % der regulären Teilnehmer der OGS besucht. Das Land NRW hatte im Winter angekündigt, für Januar wieder 50 % der Beitragskosten zu erstatten, ließ aber eine weitere Lösung für die Folgemonate offen.

 

Aufgrund dieser unklaren Lage wurden ab dem 01. April 2021 die Beiträge wieder im vollen Umfang durch die Stadt Sassenberg erhoben, auch wenn keine reguläre Betreuung stattfand.  Hiermit sollte vermieden werden, dass es zu massiven Nachzahlungen kommt. Seit dem 31.05.2021 können die außerschulischen Betreuungsmöglichkeiten der offenen Ganztagsschule (OGS) und der Vor- und Übermittagsbetreuung (ÜBM) von den Kindern wieder im vollem Umfang genutzt werden.

 

Zur Entlastung der Eltern haben sich die kommunalen Spitzenverbände und das Land NRW nunmehr darauf geeinigt, dass der Monatsbeitrag für Februar wieder hälftig durch die Kommunen und das Land übernommen werden soll. Ab März wurde die Vereinbarung erneuert. Hier sollen die Eltern 50 % der Elternbeiträge für die Monate März bis Mai übernehmen. Kommunen und Land teilen sich die verbleibenden 50 % jeweils zur Hälfte. Diese Regelung gelte bis Mai einschließlich. Für den städtischen Haushalt entstehen bei dieser Regelung insgesamt Mindererträge von rd. 5.300,00 €. Da die Eltern bereits seit April 2021 wieder Beiträge leisten, wäre ihnen bei dieser Entscheidung ein halber Monatsbeitrag zu erstatten.

 

Der Kreis Warendorf plant die gleiche Umsetzung ebenfalls für die Kitabeiträge.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.