Vorschlag der Verwaltung:
„Auf
den Elternbeitrag für die Teilnahme an den außerschulischen Angeboten der
Offenen Ganztagsschule (OGS) und Vor-und Übermittagsbetreuung an der
Johannesschule für den Monat Februar wird verzichtet. Für den Zeitraum März bis
Mai wird der Elternbeitrag zu 50 % erhoben. Eine Beitragserhebung für die Inanspruchnahme
der Notbetreuung erfolgt nicht.“
Die Corona-Krise ist für viele Bürgerinnen und
Bürger nach wie vor sehr belastend. Gerade Familien mit schulpflichtigen
Kindern spüren die negativen Auswirkungen im Schulbetrieb besonders.
Begrifflichkeiten wie „Homeschooling“ und „Wechselunterricht“ gehören
mittlerweile zum alltäglichen Gebrauch und fordern Eltern und Kindern einiges
ab.
Bereits in der Ratssitzung am 28.04.2020 –Pkt. 6 d.
N.- hat der Rat der Stadt Sassenberg die Aussetzung der Beitragserhebung der
Elternbeiträge beschlossen für den Fall, dass die Kinder in den
außerschulischen Betreuungsmöglichkeiten nicht regulär betreut werden können.
Auch eine Beitragserhebung für die Notbetreuung erfolgte seinerzeit nicht. In
den Monaten April bis Juli fand keine reguläre Betreuung statt. Das Land NRW
hat seinerzeit, wie angekündigt, 50 % der Beiträge für diesen Zeitraum
erstattet. Die anderen 50 % werden wie beschlossen durch den städtischen
Haushalt getragen.
Als zum Spätherbst die Fallzahlen wieder stiegen,
blieben die Schulen wieder für den Präsenzunterricht geschlossen. Es fand auch
in den außerschulischen Betreuungsmöglichkeiten lediglich eine Notbetreuung
statt. Diese Notbetreuung wurde von rund 30 % der regulären Teilnehmer der OGS
besucht. Das Land NRW hatte im Winter angekündigt, für Januar wieder 50 % der
Beitragskosten zu erstatten, ließ aber eine weitere Lösung für die Folgemonate
offen.
Aufgrund dieser unklaren Lage wurden ab dem 01.
April 2021 die Beiträge wieder im vollen Umfang durch die Stadt Sassenberg
erhoben, auch wenn keine reguläre Betreuung stattfand. Hiermit sollte vermieden werden, dass es zu
massiven Nachzahlungen kommt. Seit dem 31.05.2021 können die außerschulischen
Betreuungsmöglichkeiten der offenen Ganztagsschule (OGS) und der Vor- und
Übermittagsbetreuung (ÜBM) von den Kindern wieder im vollem Umfang genutzt
werden.
Zur Entlastung der Eltern haben sich die kommunalen
Spitzenverbände und das Land NRW nunmehr darauf geeinigt, dass der
Monatsbeitrag für Februar wieder hälftig durch die Kommunen und das Land
übernommen werden soll. Ab März wurde die Vereinbarung erneuert. Hier sollen
die Eltern 50 % der Elternbeiträge für die Monate März bis Mai übernehmen.
Kommunen und Land teilen sich die verbleibenden 50 % jeweils zur Hälfte. Diese
Regelung gelte bis Mai einschließlich. Für den städtischen Haushalt entstehen
bei dieser Regelung insgesamt Mindererträge von rd. 5.300,00 €. Da die Eltern
bereits seit April 2021 wieder Beiträge leisten, wäre ihnen bei dieser
Entscheidung ein halber Monatsbeitrag zu erstatten.
Der Kreis Warendorf plant die gleiche Umsetzung
ebenfalls für die Kitabeiträge.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.