Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 34 „Nördlich des Steinbrink“
-Festsetzungen zur klimafreundlichen Anlegung der Vorgärten
Vorlage
60/520/2021
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Alternative 1

 

Die im Bebauungsplanentwurf aufgeführte textliche Festsetzung, im Wortlaut: ,In den Vorgartenbereichen der mit Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzten allgemeinen Wohngebiete sind mind. 50 % der Fläche von Versiegelung freizuhalten und als Vegetationsfläche anzulegen. Als Vorgarten gilt der Bereich zwischen der erschließungsseitigen Straßenbegrenzungslinie und der Gebäudeflucht sowie der gedachten Verlängerung der Gebäudeflucht parallel zur Straßenbegrenzungslinie´, wird im weiteren Planverfahren beibehalten.

 

Alternative 2

 

Die textlichen Festsetzungen zu Pflanzgeboten werden für den Bebauungsplan SBG Nr. 34 ,Nördlich des Steinbrink´ mit folgendem Wortlaut beschlossen: ,Die Vorgartenbereiche, als Vorgarten gilt der Bereich zwischen der erschließungsseitigen Straßenbegrenzungslinie und der Gebäudeflucht sowie der gedachten Verlängerung der Gebäudeflucht parallel zur Straßenbegrenzungslinie, der mit Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzten allgemeinen Wohngebiete sind von Versiegelung freizuhalten und als Vegetationsfläche (z.B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von offenporigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z.B. Abdichtbahnen sind unzulässig. Das Pflanzgebot gilt nicht für befestigte und versiegelte Flächen wie z.B. Zuwegungen, Hauseingänge, Stellplätze und Müllabstellplätze. Diese sind innerhalb der Vorgärten je Grundstück bis zu maximal 50 % zulässig.´“


Auf Antrag der FWG-Fraktion Sassenberg-Füchtorf hat der Infrastrukturausschuss in seiner Sitzung vom 20.05.2020 einen Beschluss bezüglich Pflanzgeboten gem. § 9 I Nr. 25a BauGB zur Gestaltung von Vorgärten gefasst. Dieser beabsichtigt die Aufnahme von textlichen Festsetzungen zur Vorgartengestaltung in neuaufzustellende Bebauungspläne.

 

Entsprechende Festsetzungen haben im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Nördlich des Steinbrink“ bereits Berücksichtigung gefunden.

 

Aufgrund der aktuell sich stark ausbreitentenden Steinvorgärten wurde in den vergangenen Sitzungen des Orts- und Infrastrukturausschusses darauf hingewiesen die bestehenden Festsetzungen zu prüfen und ggf. weitergehende, bzw. umfassendere Festsetzungen in neue Bebauungspläne aufzunehmen.

 

Aufgrund des Wunsches der Mitglieder des Orts- und Infrastrukturausschusses hat die Verwaltung nunmehr, in Ergänzung zu der bereits bestehenden textlichen Festsetzung, einen geänderten und erweiterten Festsetzungsvorschlag erarbeitet.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.