Betreff
Entlastung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Vorlage
60/516/2021
Aktenzeichen
60 815-40/865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Dem Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.“


Gemäß § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.

 

Der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 auf der Grundlage der Berichte der WIBERA AG über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 beraten und dem Rat vorzuschlagen, die jeweiligen Jahresabschlüsse des Wasserwerkes und des Abwasserwerks festzustellen. Die Feststellungen der Jahresabschlüsse stehen zur Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 01.07.2021.

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk für seine Sitzung am 29.06.2021 eine Beschlussfassung zur Entlastung der Betriebsleitung für das Wasserwerk und für das Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2020 zur Tagesordnung stehen hat.    

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk, die an den Sitzungen des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk im Wirtschaftsjahr 2020 bzw. zu den Jahresabschlüssen 2020 teilgenommen haben, sind bei der Beschlussfassung über die Entlastung gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen befangen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.