Vorschlag der Verwaltung:
„Dem Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das
Abwasserwerk wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.“
Gemäß
§ 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) hat der Rat eine Entscheidung über die Entlastung des
Betriebsausschusses zu treffen.
Der
Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk hat in seiner Sitzung
am 29.06.2021 auf der Grundlage der Berichte der WIBERA AG über die Prüfung der
Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 beraten und dem Rat vorzuschlagen, die
jeweiligen Jahresabschlüsse des Wasserwerkes und des Abwasserwerks
festzustellen. Die Feststellungen der Jahresabschlüsse stehen zur Tagesordnung
für die Sitzung des Rates am 01.07.2021.
Ergänzend
ist darauf hinzuweisen, dass der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das
Abwasserwerk für seine Sitzung am 29.06.2021 eine Beschlussfassung zur
Entlastung der Betriebsleitung für das Wasserwerk und für das Abwasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2020 zur Tagesordnung stehen hat.
Die
Mitglieder des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk, die
an den Sitzungen des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das
Abwasserwerk im Wirtschaftsjahr 2020 bzw. zu den Jahresabschlüssen 2020
teilgenommen haben, sind bei der Beschlussfassung über die Entlastung gemäß §
31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen befangen.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Rat.