-Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Für den in der Anlage
dargestellten Bereich erfolgt im Rahmen einer Neuaufstellung die
Entwicklung des Plangebietes mit Wohnbebauung, einer Fläche für Großflächigen
Einzelhandel mit Wohnen sowie der Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf
im Rahmen des Bebauungsplanes ,Westlich der Düsbergstraße´.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische
Stellungnahme der Bezirksregierung Münster für das Vorhaben der Raiffeisen
Warendorf eG einzuholen, sowie einen Planentwurf zur Neuaufstellung des
Bebauungsplanes ,Westlich der Düsbergstraße´ zu fertigen. Weiter wird
Verwaltung beauftragt die frühzeitige Bürgerbeteiligung, sowie die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 I und 4 I BauGB, sowie
die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB durchzuführen.“
In seiner Sitzung vom 16.01.2020 hat der
Infrastrukturausschuss seinerzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Wohnbauflächen westlich der Düsbergstraße“ in Ausführung der Planvariante II
des Büros WoltersPartner beschlossen. Aufgrund einer sich verändernden
Planungslage wurde die weitere Aufstellung des Bebauungsplanes seitdem
ausgesetzt.
Zwischenzeitlich hat die Firma Raiffeisen Warendorf
eG Ihre Ausbau- und Erweiterungsabsichten konkretisieren können und plant
nunmehr eine Verlegung des Marktes auf den südlichen Abschnitt des
Plangebietes, mit einer ungefähren Grundstücksgröße von 6.000 m². Die Planungen
sehen derzeit einen Markt zuzüglich Wohnbebauung in bis zu dreigeschossiger Bauweise
vor. Um dieses Vorhaben planungsrechtlich zu sichern ist hierzu, vor ergreifen
weiterer Planungsschritte, zunächst eine landesplanerische Stellungnahme bei
der Bezirksregierung Münster einzuholen.
Des Weiteren soll in den Planungen eine
Fläche für den Gemeinbedarf mit einer ungefähren Größe von 1.500 m² ausgewiesen
werden, welche optional als Standort für eine Rettungswache mit Zufahrt zur
Drostenstraße vorgesehen werden soll.
Die verbliebenen Flächen des Plangebietes
werden, unter Beibehaltung der Parkplatzanlage und des Bolzplatzes, planerisch
der Wohnbebauung zugeführt.
Aufgrund der grundlegend geänderten
Planung bzgl. der Nutzung der Flächen im Plangebiet und um der weiterhin hohen
Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und den Erweiterungsabsichten der Raiffeisen
Warendorf eG nachkommen zu können, sollte die Neuaufstellung des
Bebauungsplanes „Westlich der Düsbergstraße“ nunmehr planerisch aufgenommen
werden. Entgegen der ursprünglichen Bezeichnung wird der Bebauungsplan nach
Neuaufstellung „Westlich der Düsbergstraße“ heißen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.