Betreff
Flächennutzungsplan - 43. Änderung
-Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB
Vorlage
60/507/2021
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB durchzuführen.“


Die Bezirksregierung Münster teilte mit, dass die Genehmigung zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erteilt werden kann, da eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 I und 4 I BauGB nicht stattgefunden hat.

 

Die Stadt Sassenberg war mit Beschluss vom 14.04.2016 davon ausgegangen, dass die „Grundzüge der Planung mit der Gesamtgröße der Darstellung der zu ändernden Fläche“ nicht berührt seien und gem. § 13 BauGB daher auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden könne. Diese Auffassung wurde seitens der Bezirksregierung jedoch nicht geteilt. Das bereits durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren nach §§ 3 II und 4 II BauGB wird daher nunmehr als Beteiligungsverfahren nach §§ 3 I und 4 I BauGB gewertet. Zur Vervollständigung des Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird somit die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB notwendig.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die eingehenden Stellungnahmen ist der Infrastrukturausschuss.