-Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. §§ 3 II und 4 II BauGB durchzuführen.“
Die Stadt
Sassenberg war mit Beschluss vom 14.04.2016 davon ausgegangen, dass die
„Grundzüge der Planung mit der Gesamtgröße der Darstellung der zu ändernden
Fläche“ nicht berührt seien und gem. § 13 BauGB daher auf eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung verzichtet werden könne. Diese Auffassung wurde seitens der
Bezirksregierung jedoch nicht geteilt. Das bereits durchgeführte
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren nach §§ 3 II und 4 II BauGB wird daher
nunmehr als Beteiligungsverfahren nach §§ 3 I und 4 I BauGB gewertet. Zur
Vervollständigung des Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird somit die
Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB
notwendig.
Zuständig für
die Beschlussfassung über die eingehenden Stellungnahmen ist der
Infrastrukturausschuss.