Vorschlag der Verwaltung:
„Die Maßnahme „Einbau einer mobilen Liftanlage in
der Sekundarschule I, im Herxfeld“ wird in Ihrer Maßnahme beschlossen. Die
Ausführung soll nach Maßnahmen Variante ___ erfolgen. Weiterhin wird die
Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Bauantrag zu stellen.“
In öffentlichen Gebäuden ist die
Barrierefreiheit Pflicht. In einer barrierefreien Schule müssen nach DIN
18040-1 alle notwendigen Räume von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
erreicht werden können. Dies wird meist mit klassischen Aufzügen ermöglicht.
Für die Installation eines Fahrstuhles
bleibt festzuhalten, dass es keine wirtschaftlichen Lösungsansätze gibt, um das
2. Obergeschoss zu erreichen. Um alle notwendigen Klassenräume, Fachräume,
Lehrerzimmer sowie das Schülercafé
im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss erreichen zu können, kann der
Aufzug in der Pausenhalle installiert werden. In Absprache mit der Schulleitung
kann für den Lift eine Nische in der Pausenhalle genutzt werden. Weiterhin
bleibt festzuhalten, dass über die gleiche Nische in der Pausenhalle die
Möglichkeit besteht auch die Kellerräume zu erreichen. Im Kellergeschoss werden
u.a Tische, Stühle, Reinigungsmittel, Schulmaterialien sowie
Verwaltungsmaterialien eingelagert. Das
Material wird z.Zt. durch städtische
Mitarbeiter sowie Schüler/-innen& Lehrer/-innen über das Treppenhaus in die jeweiligen Etagen
transportiert.
Hinsichtlich der Haltestellen auf den
jeweiligen Etagen sowie den zu erwartenden Kosten wurden zwei mögliche
Varianten ausgearbeitet.
Variante I
Behindertengerechter Zugang aller
notwenigen Räume mit insgesamt zwei Haltestellen im Erdgeschoss sowie im 1.
Obergeschoss
Mobil Lift BML 400E 45.000
€
Rohbauarbeiten 15.000
€
(1x Deckendurchbruch, Schachtgrube,
Stemmarbeiten, Entsorgung, Reinigung)
Bauseitige Ergänzungsarbeiten 11.000 €
Elektrik, Fliesenarbeiten,
Schlosserarbeiten, Brandschutz)
Gesamt 71.000
€
Variante II
Behindertengerechter Zugang aller
notwenigen Räume sowie eine Erreichbarkeit aller Kellerräume mit insgesamt drei
Haltestellen im Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss.
Mobil Lift BML 400E 53.000 €
Rohbauarbeiten 25.000 €
(2x Deckendurchbruch, Schachtgrube,
Stemmarbeiten, Abbruch vorh. Kellerraum & Tür zu mauern Entsorgung,
Reinigung)
Bauseitige Ergänzungsarbeiten 21.000 €
Elektrik, Fliesenarbeiten,
Schlosserarbeiten, Brandschutz/ 2xBrandschutztüren)
Gesamt 99.000 €
Für beide Varianten muss ein Bauantrag
beim Kreis Warendorf gestellt werden. Das Brandschutzkonzept muss entsprechend
angepasst und erweitert werden.
Die Kosten für den Einbau der
Liftanlage sind in der baulichen Unterhaltung 2021 durch den Haushaltsansatz
von 100.000 € im Produkt 01.10.04 – Instandhaltung kommunaler Gebäude und
Anlagen gedeckt.
Zuständig für
die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.