Betreff
Anbringung von Zusatzschildern für Straßennamenschildern
Vorlage
60/500/2021
Aktenzeichen
60 671-17
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Auf den Vorschlag des Arbeitskreises Geschichte zum Jubiläum 900 Jahre Sassenberg mit Schreiben vom 10.05.2021 wird die Verwaltung beauftragt, an folgenden Straßennamensschildern

 

ð  Von-Galen-Straße

ð  Pictoriusstraße

ð  Ambrosiusstraße

ð  Schlaunstraße

ð  Schückingstraße

ð  Hermann-Buschius-Straße

ð  Christian-Rath-Straße

ð  Robert-Linnemann-Straße

ð  Pastor-Hünteler-Straße

ð  Von-Schenking-Straße

ð  Buschestraße

ð  Torckstraße

ð  Achtermannstraße

ð  Von-Gall-Weg

ð  An der Düsburg

 

Zusatzschilder anzubringen, die den Bezug der jeweiligen Person zu Sassenberg deutlich machen. Für die Zusatzschilder sollen die Textvorschläge des Arbeitskreises Geschichte zum Jubiläum 900 Jahre Sassenberg übernommen werden."


Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 10.05.2021 hat Herr Josef Schilling für den Arbeitskreis Geschichte zum Jubiläum 900 Jahre Sassenberg, ausgeführt, dass eine Reihe von Straßen in Sassenberg nach Personen benannt worden sind, die einen direkten Bezug zum Ort haben. Da vielfach die entsprechenden Straßennamenschilder nicht mit erläuternden Zusatzschildern versehen sind, ist eine Aufstellung mit entsprechenden Textvorschlägen erarbeitet worden. Der Arbeitskreis würde eine Umsetzung noch im laufenden Jubiläumsjahr begrüßen.

 

An folgenden Straßennamenschildern sollten hiernach erläuternde Zusatzschilder angebracht werden:

 

ð  Von-Galen-Straße

ð  Pictoriusstraße

ð  Ambrosiusstraße

ð  Schlaunstraße

ð  Schückingstraße

ð  Hermann-Buschius-Straße

ð  Christian-Rath-Straße

ð  Robert-Linnemann-Straße

ð  Pastor-Hünteler-Straße

ð  Von-Schenking-Straße

ð  Buschestraße

ð  Torckstraße

ð  Achtermannstraße

ð  Von-Gall-Weg

ð  An der Düsburg

 

Die jeweiligen Textvorschläge sind dem Schreiben vom 10.05.2021 beigefügt.    

 

Da hiermit ein Beitrag zum Stadtjubiläum geleistet werden kann, sollte den Vorschlägen gefolgt werden. Zuständig für die Beschlussfassung ist der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.