-Bericht über die während der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eigegangenen Stellungnahmen
-Geringfügige Anpassung des Geltungsbereiches
Vorschlag der Verwaltung:
„Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 ,Südlich der
Christian-Rath-Straße´ 4. Änderung wird zur planungsrechtlichen Absicherung der
Straßenparzellen und zur geordneten Abgrenzung zum Bebauungsplan SBG Nr. 6 ,Wasserstraße´
um die geplanten Straßenparzellen Flur 16, Flurstücke 236 und 326, sowie um die
bereits bebauten Grundstücke Flur 16, Flurstücke 247 und 248 angepasst.
Über
die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 I + 4 I
BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der
Anlage dargestellt beschlossen.
Das
weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses
vom 04.03.2021 wonach die Verwaltung beauftragt ist, die
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. §§ 3 II + 4 II BauGB durchzuführen.“
Auf Grundlage des
Änderungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der
Christian-Rath-Straße“ aus der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom
27.02.2018, ist zur planerischen Absicherung der westlich gelegenen
Erschließungsstraße, sowie zur geordneten Abgrenzung zwischen den
Bebauungsplänen Wasserstraße“ und „Südlich der Christian-Rath-Straße“ eine
geringfügige Anpassung des Plangebietes erforderlich. Für die Straßenanlage
bedeutet dies eine Ergänzung des Plangebietes um die Grundstücke Flur 16,
Flurstücke 236 und 326. Des Weiteren wurde, um eine geordnete Abgrenzung zum
benachbarten Bebauungsplan „Wasserstraße“ zu erreichen, durch das Büro
WoltersPartner empfohlen, die bereits bebauten Grundstücke Flur 16, Flurstücke
247 und 248 vollständig in das Plangebiet der 4. Änderung aufzunehmen.
Weiterhin hat zum im Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4.Änderung im Zeitraum vom
12.03.2021 bis zum 12.04.2021 – einschließlich - die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 I + 4 I BauGB stattgefunden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.