Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung
-Bericht über die während der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eigegangenen Stellungnahmen
-Geringfügige Anpassung des Geltungsbereiches
Vorlage
60/489/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ 4. Änderung wird zur planungsrechtlichen Absicherung der Straßenparzellen und zur geordneten Abgrenzung zum Bebauungsplan SBG Nr. 6 ,Wasserstraße´ um die geplanten Straßenparzellen Flur 16, Flurstücke 236 und 326, sowie um die bereits bebauten Grundstücke Flur 16, Flurstücke 247 und 248 angepasst.

 

Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 I + 4 I BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage        dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 04.03.2021 wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. §§ 3 II + 4 II BauGB durchzuführen.“


Auf Grundlage des Änderungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“ aus der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 27.02.2018, ist zur planerischen Absicherung der westlich gelegenen Erschließungsstraße, sowie zur geordneten Abgrenzung zwischen den Bebauungsplänen Wasserstraße“ und „Südlich der Christian-Rath-Straße“ eine geringfügige Anpassung des Plangebietes erforderlich. Für die Straßenanlage bedeutet dies eine Ergänzung des Plangebietes um die Grundstücke Flur 16, Flurstücke 236 und 326. Des Weiteren wurde, um eine geordnete Abgrenzung zum benachbarten Bebauungsplan „Wasserstraße“ zu erreichen, durch das Büro WoltersPartner empfohlen, die bereits bebauten Grundstücke Flur 16, Flurstücke 247 und 248 vollständig in das Plangebiet der 4. Änderung aufzunehmen.

 

Weiterhin hat zum im Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4.Änderung im Zeitraum vom 12.03.2021 bis zum 12.04.2021 – einschließlich - die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 I + 4 I BauGB stattgefunden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.