-Durchführungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Die nachfolgenden Straßenbau- und Beleuchtungsmaßnahmen
werden in der Durchführung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die
nachfolgend aufgeführten Maßnahmen umzusetzen:
Maßnahme |
Produkt |
Haushaltsansatz |
|
1. 1.1 |
Südl.-Christian-Rath-Str. Lärmschutzwand |
12.01.01 |
300.000,00 € |
2. 2.1 2.2 |
Hesselgrund Endgültiger Ausbau 2 Leuchtstellen |
12.01.01 12.01.02 |
130.000,00 € 3.600,00 € |
3. 3.1 3.2 |
Rudolf-Diesel-Straße Endgültiger Ausbau 10 Leuchtstellen |
12.01.01 12.01.02 |
1.150.000,00 € 18.000,00 € |
4. 4.1 |
Hesselstraße Sanierung Fahrbahn und
Gehwege |
12.01.01 |
240.000,00 € |
5. 5.1 |
Stichstraße Mertzstraße (Torckstraße) Endgültiger Ausbau |
12.01.01 |
75.000,00 € |
6. 6.1 6.2 |
Baugebiet Im Herxfeld (Schulstraße) Baustraße 6 Leuchtstellen |
12.01.01 12.01.02 |
155.000,00 € 10.800,00 € |
7. 7.1 7.2 |
Baugebiet Christian-Rath-Straße Baustraße 5 Leuchtstellen |
12.01.01 12.01.02 |
190.000,00 € 9.000,00 € |
8. 8.1 8.2 |
Baugebiet Nördlich Steinbrink Baustraße 5 Leuchtstellen |
12.01.01 12.01.02 |
410.000,00 € 9.000,00 € |
9. 9.1 9.2 |
Stichstraße nordwestlich des Lappenbrink Endgültiger Ausbau 5 Leuchtstellen |
12.01.01 12.01.02 |
190.000,00 € 9.000,00 € |
10. 10.1 |
Baugebiet Südl. Lohmannstraße 10 Leuchtstellen |
12.01.02 |
18.000,00 € |
11. 11.1 |
Zuwegung zum Strandbad 3 Leuchtstellen |
12.01.02 |
5.400,00 € |
Darüber hinaus werden die Sanierungen der
-
Brücke 18
„Strothoff“ 100.000,00
€
-
Brücke 6
„Hesselstraße“ 20.000,00 €
-
Brücke 12
„Speckengraben/Venn 40.000,00 €
in der Durchführung beschlossen.“
1. Straßenbaumaßnahmen und
Straßenbeleuchtungsmaßnahmen
Für eine zeitgerechte Umsetzung der im Haushaltsjahr
2021 enthaltenen Straßenbaumaßnahmen und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen sollten
die im Beschluss aufgeführten Maßnahmen in der Durchführung beschlossen werden.
Die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen (Auszahlungen
und Aufwendungen) für die betreffenden Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2021 mit
den im Beschlussvorschlag ausgewiesenen Beträgen veranschlagt und zwar für den
Bau von Straßen, Wegen und Plätzen
im Produkt 12.01.01 –Bau von Straßen, Wegen, Plätzen-,
Teilfinanzplan Ziffer 25 – Auszahlung für Baumaßnahmen –
und für die Ergänzung der Straßenbeleuchtung
im Produkt 12.01.02 –Unterhaltung von Straßen, Wegen,
Plätzen-, Teilergebnisplan Ziffer 15 – Transferaufwendungen -.
2. Sanierung von Brücken
Die Sanierung der Brücken sind im Produkt 12.01.02
–Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen-, Ziffer 13 –Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen- nachstehende Kosten vorgesehen:
Sanierung
Brücke Nr. 18 „Strothoff“ 100.000,00
€
Sanierung Brücke Nr. 6 „Hesselstraße“ 20.000,00 €
Sanierung Brücke Nr. 12 „Speckengraben/Venn“ 40.000,00 €
Damit die Arbeiten frühzeitig ausgeschrieben und in
den Sommermonaten ausgeführt werden können, sollten die Sanierungen nunmehr in
der Durchführung beschlossen werden. Die Einzelheiten der geplanten
Sanierungsarbeiten werden in der Sitzung durch das Ingenieurbüro Niederwemmer,
Timm und Suhre unter Beteiligung des Ingenieurbüros Wortmann vorgestellt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.