-Vorstellung der erneuten Änderungsplanung durch das Büro Drees und Huesmann
-Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der
Bebauungsplan ,Erholungsgebiet Feldmark´ - Detailplan 1 – Campingplatz Schulze
Westhoff – 2. Erweiterung wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung gem. §
13 BauGB auf der Grundlage der seitens des Büros Drees und Huesmann, Bielefeld,
nochmals überarbeiteten Planung geändert.
Der
Begründungsentwurf vom 02.12.2021 sowie der Bebauungsplanentwurf vom 16.02.2021
sind Bestandteil des Beschlusses und in der Anlage beigefügt.
Das
Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB
durchgeführt, da mit den Änderungsinhalten die Grundzüge des Bauleitplanes
nicht berührt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 I
BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB wird verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II
BauGB i. V. m. § 4 II BauGB durchzuführen.“
Die durch das Büro Drees und Huesmann in der Sitzung
des Infrastrukturausschusses vom 01.10.2020 vorgestellten Planungen
hinsichtlich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Feldmark“
– Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff, wurden nach der vorgenannten
Sitzung in mehreren Teilbereichen erneut grundlegend verändert. Die Grundzüge
der durch den Ausschuss mit 13 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen beschlossene
planerische Vorstellung haben sich seitdem deutlich verändert.
Die erfolgten planerischen Änderungen machen daher
eine erneute Vorstellung der nunmehr aktuellen Planung durch das Büro Drees und
Huesmann erforderlich. Ebenso sollte auf Grundlage der neuerlichen Planung der
Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung neu gefasst werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.