-Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Wasserstraße 5
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Wasserstraße
/ Schürenstraße´ wird im Rahmen einer 4. Änderung für das Grundstück
Wasserstraße 5 für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13 BauGB
geändert:
- Anpassung des Baufensters zu einem
Gesamtbaufenster
- Festsetzung der Geschossigkeit auf II
- Anpassung der Dachneigungen
- Anpassung der Dachform
- Anpassung der First- und Traufhöhen auf
11,50 / 8,70 m für das Gebäude (6WE) an der Wasserstraße
- Anpassung der First- und Traufhöhen auf
9,50 / 6,20 m für die zwei Gebäude (4WE) im weiteren Grundstücksverlauf
- Anpassung der Grundflächenzahl (GRZ)
- Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ)
- Berücksichtigung der Verlängerung der
Planstraße aus Richtung Wickenkamp
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes ,Wasserstraße
/ Schürenstraße´ zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauBG und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens
verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiter wird die
Verwaltung beauftragt, zur Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen
Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen.“
Der Eigentümer des Grundstückes
Wasserstraße 5 beabsichtigt wie in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom
18.02.2021 bereits erläutert, die Neuaufplanung des Geländes. Nach Abbruch des
Bestandsgebäudes plant der Eigentümer die Errichtung von drei
Mehrfamilienhäusern mit sechs, vier & vier Wohneinheiten, von der
Wasserstraße ausgehend in südlicher Ausdehnung. Die bisherigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes Wasserstraße/Schürenstraße wiedersprechen aktuell der
geplanten Bebauung, so dass eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes für
folgende Punktevorzunehmen ist:
-
Anpassung
des Baufensters zu einem Gesamtbaufenster
-
Festsetzung
der Geschossigkeit auf II
-
Anpassung
der Dachneigungen
-
Anpassung
der Dachform
-
Anpassung
der First- und Traufhöhen auf 11,50 / 8,70 m für das Gebäude (6WE) an der
Wasserstraße
-
Anpassung
der First- und Traufhöhen auf 9,50 / 6,20 m für die zwei Gebäude (4WE) im
weiteren Grundstücksverlauf
-
Anpassung
der Grundflächenzahl (GRZ)
-
Anpassung
der Geschossflächenzahl (GFZ)
-
Berücksichtigung
der Verlängerung der Planstraße aus Richtung Wickenkamp
Um dem planerischen Ziel der Entwicklung
des Wohnungsbaus sowie der Innenverdichtung Vorschub zu leisten, sollte eine
Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wasserstraße / Schürenstraße“
im Rahmen einer 4. Änderung auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten
Verfahren erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.