Betreff
Bebauungsplan "Wasserstraße/Schürenstraße"
-Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Wasserstraße 5
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
60/478/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Wasserstraße / Schürenstraße´ wird im Rahmen einer 4. Änderung für das Grundstück Wasserstraße 5 für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13 BauGB geändert:

 

-       Anpassung des Baufensters zu einem Gesamtbaufenster

-       Festsetzung der Geschossigkeit auf II

-       Anpassung der Dachneigungen

-       Anpassung der Dachform

-       Anpassung der First- und Traufhöhen auf 11,50 / 8,70 m für das Gebäude (6WE) an der Wasserstraße

-       Anpassung der First- und Traufhöhen auf 9,50 / 6,20 m für die zwei Gebäude (4WE) im weiteren Grundstücksverlauf

-       Anpassung der Grundflächenzahl (GRZ)

-       Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ)

-       Berücksichtigung der Verlängerung der Planstraße aus Richtung Wickenkamp

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes ,Wasserstraße / Schürenstraße´ zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen.“


Der Eigentümer des Grundstückes Wasserstraße 5 beabsichtigt wie in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 18.02.2021 bereits erläutert, die Neuaufplanung des Geländes. Nach Abbruch des Bestandsgebäudes plant der Eigentümer die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit sechs, vier & vier Wohneinheiten, von der Wasserstraße ausgehend in südlicher Ausdehnung. Die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Wasserstraße/Schürenstraße wiedersprechen aktuell der geplanten Bebauung, so dass eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes für folgende Punktevorzunehmen ist:

 

-       Anpassung des Baufensters zu einem Gesamtbaufenster

-       Festsetzung der Geschossigkeit auf II

-       Anpassung der Dachneigungen

-       Anpassung der Dachform

-       Anpassung der First- und Traufhöhen auf 11,50 / 8,70 m für das Gebäude (6WE) an der Wasserstraße

-       Anpassung der First- und Traufhöhen auf 9,50 / 6,20 m für die zwei Gebäude (4WE) im weiteren Grundstücksverlauf

-       Anpassung der Grundflächenzahl (GRZ)

-       Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ)

-       Berücksichtigung der Verlängerung der Planstraße aus Richtung Wickenkamp

 

Um dem planerischen Ziel der Entwicklung des Wohnungsbaus sowie der Innenverdichtung Vorschub zu leisten, sollte eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wasserstraße / Schürenstraße“ im Rahmen einer 4. Änderung auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.