-Durchführungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Gem. Ziffer 2.2.3 des Beschlusses des Rates vom
16.12.2004 werden die in der Sitzung des Unterausschusses für städtische
Gebäude und Anlagen beratenen Maßnahmen wie in der Anlage aufgeführt in der
Durchführung beschlossen und der Bürgermeister beauftragt, die für 2021
vorgesehenen Maßnahmen auszuführen und die für 2022 vorgesehenen Maßnahmen bei
der Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 zu berücksichtigen.“
Am 11.03.2021 fand die Sitzung des Unterausschusses
des Infrastrukturausschusses für städtische Gebäude und Anlagen statt. Das
Ergebnis ist in der als Anlage beigefügten Niederschrift dokumentiert. Den
Empfehlung des Unterausschusses des Infrastrukturausschusses sollte gefolgt und
die Maßnahmen in Ihrer Durchführung beschlossen werden.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Infrastrukturausschuss.