-Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Schürenstraße 47
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Wasserstraße´
wird im Rahmen einer 7. Änderung für das Grundstück Schürenstraße 47 für die
nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13 BauGB geändert:
Anpassung des Baufensters zu einem Gesamtbaufenster
wie in der Anlage dargestellt.
Beibehaltung der Zweigeschossigkeit zwecks Umsetzung
von zwei Vollgeschossen und eines Staffelgeschosses.
Es wird eine Firsthöhe von max. 11,50 m, sowie eine
Traufhöhe von 9,40 m beantragt Die Dachneigung sollte auf 20° – 40° Grad
gegenüber der Festsetzung 30° – 40° Grad festgesetzt werden.
Als Dachform wird ein Walmdach beantragt.
Die Grundflächenzahl (GRZ) soll mit 0,5 + 50%
festgesetzt werden
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird mit dem Wert 1,2
beantragt.
Für die Stellplatzanlage werden 1,25 Stellplätze je
Wohneinheit und deren Anordnung auch im nicht überbaubaren Bereich beantragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes ,Wasserstraße´ zu
fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur
Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem
Antragsteller zu schließen“
Mit Schreiben vom 10.03.2021 ist seitens der HP
Potthoff GmbH & Co. KG, Glandorf, im Auftrag des Grundstückseigentümers ein
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße“ zwecks Neubau von drei
Mehrfamilienhäusern mit 7, 8 und 9 Wohneinheiten eingereicht worden. Die
vorgestellte Planung wiederspricht den derzeitigen Festsetzungen des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wasserstraße“. Diesbezüglich wird die
Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Schürenstraße 47 in den
nachfolgend aufgeführten Punkten beantragt:
-
Anpassung des
Baufensters zu einem Gesamtbaufenster wie in der Anlage dargestellt.
-
Beibehaltung
der Zweigeschossigkeit zwecks Umsetzung von zwei Vollgeschossen und eines
Staffelgeschosses.
-
Es wird eine
Firsthöhe von max. 11,50 m, sowie eine Traufhöhe von 9,40 m beantragt.
-
Die Dachneigung
sollte auf 20°- 40° Grad gegenüber der Festsetzung 30° – 40° Grad festgesetzt
werden.
-
Als Dachform
wird ein Walmdach beantragt.
-
Die
Grundflächenzahl (GRZ) soll mit 0,5 + 50% festgesetzt werden
-
Die
Geschossflächenzahl (GFZ) wird mit dem Wert 1,2 beantragt.
-
Für die
Stellplatzanlage werden 1,25 Stellplätze je Wohneinheit und deren Anordnung
auch im nicht überbaubaren Bereich beantragt.
Um dem planerischen Ziel der Entwicklung des
Wohnungsbaus sowie der Innenverdichtung Vorschub zu leisten, sollte eine
Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wasserstraße“ im Rahmen einer
7. Änderung auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.