Auf Grundlage des § 24 a Landesentwicklungsprogrammes
und des Einzelhandelserlasses für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Stadt
Sassenberg im Jahre 2009 ein Einzelhandelskonzept erstellen lassen. Dieses
Einzelhandelskonzept diente der Steuerung des Einzelhandels und der Schaffung
von Planungssicherheit, mit dem Ziel der Festlegung eines zentralen
Versorgungsbereiches und der für Sassenberg spezifischen zentrenrelevanten
Sortimentsliste.
Seit Aufstellung des Einzelhandelskonzepts im Jahre
2009 haben sich die Einzelhandelsstrukturen teilweise stark verändert. Einige
Geschäfte der ortsansässigen Einzelhändler wurden geschlossen. Die Errichtung
der zentral gelegenen Filialen der Firmen EDEKA und Rossmann stellen ebenso
eine markante Veränderung der Situation dar, wie die Planung der Firma ALDI
Nord, die eine Verlegung in die Ortsmitte anstrebt. Mit Bezug zu der sich
ändernden Einzelhandelsstruktur sollte ferner bei der Fortschreibung des
Einzelhandelskonzepts, auch eine Betrachtung und ggf. Anpassung der
Sortimentsliste erfolgen. Berücksichtigung sollte zudem auch eine mögliche,
weitere Veränderung der derzeit bestehenden Einzelhandelssituation finden.
Um den Wandel im lokalen Einzelhandel, sowie die
sich ändernden Strukturen der Drogerie-, Lebensmittel- und sonstigen Fachmärkte
neubewertet darlegen zu können, wurden sechs Fachplanungsbüros zur Abgabe eines
Angebots bzgl. der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts aufgefordert.