Betreff
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Sassenberg
Vorlage
60/474/2021
Aktenzeichen
60 622-11/60 622-21
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Auf Grundlage des § 24 a Landesentwicklungsprogrammes und des Einzelhandelserlasses für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Sassenberg im Jahre 2009 ein Einzelhandelskonzept erstellen lassen. Dieses Einzelhandelskonzept diente der Steuerung des Einzelhandels und der Schaffung von Planungssicherheit, mit dem Ziel der Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches und der für Sassenberg spezifischen zentrenrelevanten Sortimentsliste.

 

Seit Aufstellung des Einzelhandelskonzepts im Jahre 2009 haben sich die Einzelhandelsstrukturen teilweise stark verändert. Einige Geschäfte der ortsansässigen Einzelhändler wurden geschlossen. Die Errichtung der zentral gelegenen Filialen der Firmen EDEKA und Rossmann stellen ebenso eine markante Veränderung der Situation dar, wie die Planung der Firma ALDI Nord, die eine Verlegung in die Ortsmitte anstrebt. Mit Bezug zu der sich ändernden Einzelhandelsstruktur sollte ferner bei der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts, auch eine Betrachtung und ggf. Anpassung der Sortimentsliste erfolgen. Berücksichtigung sollte zudem auch eine mögliche, weitere Veränderung der derzeit bestehenden Einzelhandelssituation finden.

 

Um den Wandel im lokalen Einzelhandel, sowie die sich ändernden Strukturen der Drogerie-, Lebensmittel- und sonstigen Fachmärkte neubewertet darlegen zu können, wurden sechs Fachplanungsbüros zur Abgabe eines Angebots bzgl. der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts aufgefordert.