Betreff
Gewährung von Zuschüssen an Musik-, Gesangs- und sonstige Vereine
Vorlage
10/559/2021
Aktenzeichen
10 631-08
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Im Jahre 2021 werden folgende Zuschüsse an Musik-, Gesangs- und sonstige Vereine gewährt:

 

·        Gebrasa Blasorchester:                                           180,00 €

·        Spielmannszug Sassenberg:                                    180,00 €

·        Fanfarenzug Sassenberg:                                        180,00 €

·        Spielmannszug Füchtorf:                                         180,00 €

·        Musikverein Füchtorf:                                              180,00 €

·        Pfarrcäcilienchor Sassenberg:                                 180,00 €

·        Chorgemeinschaft Füchtorf:                                    180,00 €

·        Laienspielschar der Kath. Vereine Sassenberg:      180,00 €

·        Laienspielschar Füchtorf:                                         180,00 €

 

Summe:                                                                 1.620,00 €.

 

Der restliche Betrag in Höhe von 810,00 € wird in das Folgejahr 2022 verschoben und der bestehende Ansatz erhöht.

 

Der Laienspielschar Sassenberg wird zusätzlich für den Bau bzw. die Beschaffung einer Theaterbühne ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gezahlt. Der Zuschuss kann nach Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt werden.“


In der Besprechung mit den Musikvereinen, Chören, Laienspielgruppe usw. am 10.03.2021 wurden die Zuschusswünsche der Vereine für das Jahr 2021 erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass aufgrund der Corona-Pandemie alle Vereine eine Unterstützung benötigen und dabei ausnahmsweise der Betrag in Höhe von 1.620,00 € gleichermaßen auf die neun Vereine verteilt werden sollte.

 

Die Verwaltung wurde gebeten, dem Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss folgende Vorschläge für die Gewährung von Zuschüssen zu unterbreiten:

 

·        Gebrasa Blasorchester:                                           180,00 €

·        Spielmannszug Sassenberg:                                    180,00 €

·        Fanfarenzug Sassenberg:                                        180,00 €

·        Spielmannszug Füchtorf:                                         180,00 €

·        Musikverein Füchtorf:                                              180,00 €

·        Pfarrcäcilienchor Sassenberg:                                 180,00 €

·        Chorgemeinschaft Füchtorf:                                    180,00 €

·        Laienspielschar der Kath. Vereine Sassenberg:      180,00 €

·        Laienspielschar Füchtorf:                                         180,00 €

 

Summe:                                                                 1.620,00 €.

 

Im Haushaltsplan 2021 stehen beim Produkt 04.01.01 –Kulturveranstaltungen und Förderung für Zuschüsse an Musik-, Gesangs- und sonstige Vereine– insgesamt 1.620,00 € zur Verfügung. Der im letzten Jahr beschlossene restliche Betrag in Höhe von 810,00 € sollte auf Wunsch der Vereine weiter in das Jahr 2022 verschoben werden und den bestehenden Ansatz erhöhen.

 

Darüber hinaus hat, wie bereits in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2020 -Pkt. 16.3 d. N.- und des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses am 16.02.2021 -Pkt. 2 d. N.- berichtet, die Laienspielschar Sassenberg einen Zuschuss zum Bau einer neuen Theaterbühne mit Vorhang beantragt. Beabsichtigt ist der Bau einer mobilen Bühne, die unabhängig vom Veranstaltungsort aufgebaut werden kann. Der Kostenaufwand beträgt ca. 13.000,00 €. Im Rahmen einer Crowdfundingaktion sowie durch weitere Spenden ist nach Auskunft des Vorsitzenden etwas mehr als die Hälfte des erforderlichen Betrages finanziert.

 

Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Laienspielschar Sassenberg für das kulturelle Leben in Sassenberg sollte die Beschaffung einer neuen Bühne unterstützt werden. Im Haushaltsplan 2021 sind für besondere Zwecke im Bereich des kulturellen und sozialen Lebens beim Produkt 05.02.01 –Zuschüsse an Dritte im Bereich des sozialen Lebens–  4.000,00 € eingestellt. Es erscheint angemessen, der Laienspielschar einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € in Abhängigkeit von der Durchführung der Maßnahme zuzusagen.

 

Zuständig für die Entscheidung ist Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.