Betreff
Zuschüsse an Vereine und Einrichtungen
-Zuschüsse für Jugendgruppen und Verbände-
--Förderung der verbandlichen Jugendarbeit--
Vorlage
50/130/2021
Aktenzeichen
50 431-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Für die verbandliche Jugendarbeit werden für das Jahr 2021 folgende Zuschüsse gezahlt:

 

KLJB Füchtorf:                                                      474,75 €

KLJB Velsen-Gröblingen:                                      186,75 €

KLJB Sassenberg-Dackmar:                                227,25 €

 

Sofern die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Stamm Sassenberg ihre verbandliche Jugendarbeit im Jahr 2021 wieder aufnimmt, so ist ihr bei Beantragung eines Zuschusses anteilig nach den Förderrichtlinien des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses ebenfalls ein Zuschuss für die verbandliche Jugendarbeit zu gewähren.

 

Die freien Träger sind verpflichtet, bis zum 31.01.2022 einen Bericht über ihre Arbeit im Jahr 2021 vorzulegen. Insoweit werden die Zuschüsse unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.“


Lt. Beschluss des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 11.02.2020 -Pkt. 4.3 d. N.- wurden für die verbandliche Jugendarbeit im Jahr 2020 folgende Zuschüsse an verbandliche Träger gezahlt:

 

KLJB Füchtorf                                                                 506,25 €

KLJB Velsen-Gröblingen                                                 200,25 €

KLJB Sassenberg-Dackmar                                           261,00 €.

 

Die Zahlung der Zuschüsse erfolgte ohne Zweckbindung. Die Jugendgruppen wurden allerdings angehalten, bis zum 31.01.2021 einen Tätigkeitsbericht über ihre Aktivitäten im Jahr 2020 vorzulegen sowie die aktuellen Mitgliederzahlen zu benennen.

 

Alle Jugendgruppen haben ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt. Gleichzeitig haben sie auch für das Jahr 2021 einen entsprechenden Zuschuss beantragt. Die vorgelegten Berichte über die Aktivitäten der Jugendverbände erfüllen die vom Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss gestellten vereinfachten Anforderungen.

 

Im Produktbereich 06 –Kinder-, Jugend- und Familienhilfe– ist unter der Ziffer 06.03.01 
-Förderung Dritter im Bereich der Jugendarbeit- in der Teilposition 15  -Mittel für Zuschüsse an sonstige Jugendgruppen- in Höhe von 6.300,00 € eingestellt.

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Zuschussanträge und der bescheinigten Mitgliederzahlen würden sich für das Jahr 2021 folgende Zuschüsse ergeben:

 

KLJB Füchtorf:

195 Mitglieder x 2,25 €/Mitglied + 36,00 € Grundbetrag =                                   474,75 €

 

KLJB Velsen-Gröblingen:

67 Mitglieder x 2,25 €/Mitglied + 36,00 € Grundbetrag =                                     186,75 €

 

KLJB Sassenberg-Dackmar:

85 Mitglieder x 2,25 €/Mitglied + 36,00 € Grundbetrag=                                      227,25 €

 

Summe:                                                                                                                888,75 €

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.