-Zuschüsse für Jugendgruppen und Verbände-
--Förderung der verbandlichen Jugendarbeit--
Vorschlag der Verwaltung:
„Für die verbandliche Jugendarbeit werden für das Jahr
2021 folgende Zuschüsse gezahlt:
KLJB Füchtorf: 474,75
€
KLJB
Velsen-Gröblingen: 186,75
€
KLJB
Sassenberg-Dackmar: 227,25
€
Sofern die
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Stamm Sassenberg ihre verbandliche
Jugendarbeit im Jahr 2021 wieder aufnimmt, so ist ihr bei Beantragung eines
Zuschusses anteilig nach den Förderrichtlinien des Sozial-, Jugend-, Kultur-,
Sport- und Schulausschusses ebenfalls ein Zuschuss für die verbandliche
Jugendarbeit zu gewähren.
Die freien Träger sind verpflichtet, bis zum
31.01.2022 einen Bericht über ihre Arbeit im Jahr 2021 vorzulegen. Insoweit
werden die Zuschüsse unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.“
KLJB Füchtorf 506,25
€
KLJB
Velsen-Gröblingen 200,25
€
KLJB
Sassenberg-Dackmar 261,00
€.
Die Zahlung der
Zuschüsse erfolgte ohne Zweckbindung. Die Jugendgruppen wurden allerdings
angehalten, bis zum 31.01.2021 einen Tätigkeitsbericht über ihre Aktivitäten im
Jahr 2020 vorzulegen sowie die aktuellen Mitgliederzahlen zu benennen.
Alle
Jugendgruppen haben ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt. Gleichzeitig haben sie
auch für das Jahr 2021 einen entsprechenden Zuschuss beantragt. Die vorgelegten
Berichte über die Aktivitäten der Jugendverbände erfüllen die vom Sozial-,
Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss gestellten vereinfachten
Anforderungen.
Im
Produktbereich 06 –Kinder-, Jugend- und Familienhilfe– ist unter der Ziffer
06.03.01
-Förderung Dritter im Bereich der Jugendarbeit- in der Teilposition 15 -Mittel für Zuschüsse an sonstige
Jugendgruppen- in Höhe von 6.300,00 € eingestellt.
Auf der
Grundlage der vorliegenden Zuschussanträge und der bescheinigten Mitgliederzahlen
würden sich für das Jahr 2021 folgende Zuschüsse ergeben:
KLJB
Füchtorf:
195 Mitglieder
x 2,25 €/Mitglied + 36,00 € Grundbetrag = 474,75
€
KLJB
Velsen-Gröblingen:
67 Mitglieder x
2,25 €/Mitglied + 36,00 € Grundbetrag = 186,75
€
KLJB
Sassenberg-Dackmar:
85 Mitglieder x
2,25 €/Mitglied + 36,00 € Grundbetrag= 227,25
€
Summe: 888,75
€
Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-,
Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.