Nach § 5 c des Abfallgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz) haben die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum 31.03. jeweils für das abgelaufene Jahr eine Bilanz über
Art, Menge und Verbleib der entsorgten Abfälle einschließlich der Verwertung zu
erstellen. Diese Abfallbilanz ist in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen. Die Abfallbilanz für das Jahr 2020 ist als Anlage beigefügt.
Bei den Restabfällen (Ziffer 1) ist
gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg von rd. 27 t (+ 1,6 %) zu
verzeichnen. Berücksichtigt man die Einwohnerzahl, so beträgt der Anstieg der
Restabfallmenge rd. 1,9 %. Im Jahre 2019 ergab sich pro Einwohner und Jahr eine
Restabfallmenge von 114,96 kg; für 2020 hat sich die Menge auf 117,19 kg
erhöht. Diese Entwicklung liegt innerhalb der üblichen Schwankungen der
vergangenen Jahre.
Im Bereich der Bioabfallentsorgung (Ziffer
2) ist eine Zunahme, und zwar um rd. 4,6 % von 2.609,67 t in 2019 auf 2.718,13
t in 2020, zu verzeichnen. Dennoch ist auch im Jahre 2020 weiterhin die
Bioabfallmenge mit rd. 58 % deutlich größer als die Restabfallmenge. Bei
Einführung der Biotonne ist aufgrund der damaligen Erkenntnisse prognostiziert
worden, dass im ländlichen Raum ca. 40 % der Abfälle zur Kompostierung geeignet
sind.
Im Weiteren ist bei der Sperrgutentsorgung
(Ziffer 5) ist mit 242,57 t gegenüber 204,66 t im Jahre 2019 eine deutliche
Steigerung um rd. 18,5 % festzustellen. Bei Würdigung der Mengen der
vergangenen Jahre bleibt jedoch festzuhalten, dass die relativ geringe Menge
des Jahre 2019 untypisch war und sich die Menge 2020 in der Tendenz der
Vorjahre bewegt. An insgesamt 26 Terminen wurde bei rd. 1.100 Haushalten
Sperrmüll entsorgt. Im Bereich der Sperrgutabfuhr ist ergänzend zu
berücksichtigen, dass mit Beginn des Jahres 2004 zur Umsetzung der
Altholzverordnung mit einem separaten Fahrzeug das Altholz entsorgt wird. Wie
auch im Vorjahr ist der Altholzanteil höher als der Sperrmüllanteil; er liegt
2019 bei ca. 57 %. Die separate Abfuhr des Altholzes stellt sich in etwa
kostenneutral dar, da die Mehrkosten für das separate Altholzfahrzeug durch die
geringeren Entsorgungsentgelte aufgefangen werden.
Die Gesamtmenge der häuslichen Abfälle, der
Bioabfälle und des Sperrmülls beläuft sich in 2020 auf 4.643,05 t und liegt
somit um 3,9 % über dem Vorjahresniveau von 4.469,58 t.
Das Entsorgungsentgelt für die Anlieferung
der Restabfälle, der Bioabfälle und des Sperrmülls am Entsorgungszentrum in
Ennigerloh belief sich in 2019 auf 497.520,55 € und liegt aufgrund der
Mengenentwicklung und bei gestiegenen Entgelten deutlich über den Kosten für
2019 in Höhe von 396.564,22 €. Seitens der AWG ist zum 01.01.2020 eine Anhebung
der Entsorgungsentgelte eingetreten. Die
AWG hat hierzu darauf verweisen, dass für das Jahr 2020 seit nunmehr 12 Jahren
aufgrund nicht mehr kompensierbarer Kostensteigerungen eine Anhebung der
Entsorgungsentgelte erforderlich wird. Zur Begründung sind hier verschiedene
Aspekte, wie die Preissteigerungen bei Bau-, Personal und Energiekosten,
Behandlungskosten, Rückstellungen für Altlasten- und Deponienachsorge,
Zinseffekte, Kontingent an der MVA Hamm und Mengenverschiebungen angeführt
worden. Neben dem Entsorgungsentgelt von wird seitens der AWG noch ein
Sockelbetrag von 11,90 €/Einwohner/Jahr erhoben; für 2020 belief sich dieser
auf insgesamt 166.603,91 €. Die Abfuhrvergütung an das Entsorgungsunternehmen
(Ziffer 3) hat sich gegenüber 2019 aufgrund der vorgehaltenen Behälterstruktur
geringfügig um rd. 450 € auf 241.537,23
€ verringert.
Im Bereich der Altpapierverwertung (Ziffer
8) ist zu berücksichtigen, dass dem Kreis Warendorf bzw. der
Abfallwirtschaftsgesellschaft diese Aufgabe zum 01.01.2011 übertragen wurde. Im
Zuge der Übernahme werden die Kosten im Bereich Sammlung und Transport von
Altpapier nicht mehr weiterberechnet, sondern durch die erzielten Erlöse aus
der Altpapierentsorgung ausgeglichen. Ab dem Jahr 2018 wird eine
Verwaltungskostenpauschale nicht mehr erhoben.
Bei den Verpackungsabfällen (Ziffer 10) aus
dem Dualen System bleibt festzustellen, dass die Sammelmenge in 2020 sowohl in
der Gesamtmenge als auch einwohnerbezogen geringfügig unter der Vorjahresmenge
liegt. Hierbei ist jedoch grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Berechnung
nur über die Gesamtmengen des Kreises und den Einwohnerschlüssel erfolgen
kann.
Ziffer 12 zeigt die Entwicklung der Abfallmenge
am Recyclinghof. Bei den Sammelmengen ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter
Anstieg bei Verschiebungen in den einzelnen Abfallfraktionen zu verzeichnen.
Total hat sich die Gesamtmenge gegenüber 2019 um ca. 3,5 % erhöht; ein
deutlicher Anstieg ist insbesondere im Bereich des Bauschutts mit 135,31 t
gegenüber 76,91 t im Vorjahr zu verzeichnen. Die Anzahl der Anlieferer liegt
mit 5.262 unter der des Jahres 2019 mit 5.608. Hier ist jedoch zu
berücksichtigen, dass Corona-bedingt der Recyclinghof im Frühjahr 2020 an 5
Terminen geschlossen war. Aufgrund der höheren Abfallmenge sind die
Entsorgungskosten um rd. 1.000 € auf 60.458,21 € gestiegen. Dem stehen
Entgelteinnahmen in Höhe von 23.544,10 € gegenüber. Der rechnerische
Zuschussbedarf liegt mit 36.914,11 € um rd. 1.800 € unter dem des Jahres 2019
mit 38.667,28 €. Insgesamt lässt sich damit auch für 2020 festhalten, dass der
Recyclinghof weiterhin von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen
wird.
Auch in 2020 wurde den Bürgern die
Möglichkeit geboten, unter Vorlage des entsprechenden Wertschecks der
Sperrmüllabfuhr bzw. der Baum- und Strauchschnittabfuhr derartige Abfälle
kostenlos abzugeben. Hiervon haben insgesamt 1.562 Bürger mit einer
Sperrmüllmenge von rd. 3.039 m³ (2019: 1.679 Anlieferer mit rd. 3.504 m³) sowie
weitere 882 Bürger mit einer Grünabfallmenge von rd. 1.428 m³ (2019: 965
Anlieferer mit rd. 1.871 m³) Gebrauch gemacht, denen somit keine entsprechenden
Entgelteinnahmen gegenüberstehen.
Ziffer 12 zeigt die Ergebnisse der
Grünabfallsammelstelle auf dem Schützenplatz in Füchtorf. Die Resonanz in 2020
liegt bezogen auf die Anliefererzahlen niedriger als im Vorjahr. Auch hier ist
zu berücksichtigen, dass im Frühjahr aufgrund der Corona-Pandemie 3
Öffnungstermine entfallen sind. Die Grünabfallmenge liegt um rd. 7 t unter der
des Jahres 2019. Der Zuschussbedarf hat sich daher mit absolut 8.094,46 €
gegenüber 2019 mit 8.067,59 € geringfügig erhöht; der Zuschussbedarf je
Anlieferer erhöhte sich von 18,55 € auf 19,55 €. Für die Grünabfallannahmestelle
gilt es ebenfalls zu berücksichtigen, dass von insgesamt 397 Bürgern Baum- und
Strauchschnitt in einer Menge von rd. 701 m³ (2019: 415 Bürgern mit rd. 725 m³)
unter Vorlage des entsprechenden Wertschecks kostenlos angenommen wurde.
Für den Bereich der Schadstoffentsorgung -
Ziffer 13 - bleibt festzustellen, dass sich in 2020 die Menge der angelieferten
Sonderabfälle geringfügig reduziert hat und sich in den einzelnen
Abfallfraktionen Verschiebungen eingestellt haben. Die Kosten für 2020 lagen auch
unter Berücksichtigung des Security-Einsatzes zur Einhaltung der
Corona-Beschränkungen mit 10.444,20 € leicht unter denen von 2019 mit 10.579,62
€.
Seit Oktober 2012 wird in Zusammenarbeit mit
der AWG ein kostenloser Abholservice für Elektrogeräte angeboten. An insgesamt
14 Terminen im Jahr 2020 sind bei rd. 150 Haushalten ca. 200 Elektrogroßgeräte
(Herde, Kühlschränke, Waschmaschinen etc.), rd. 75 Fernseher sowie diverse
Elektrokleingeräte (z. B. Staubsauger, HiFi-Anlagen, Kaffeemaschinen, PC) abgeholt
und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt worden.
Die Abfallbilanz 2020 zeigt erneut, dass von
den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten einer umweltgerechten Verwertung
und Entsorgung in großem Rahmen nachgefragt werden.