Betreff
Anlegung von Blühstreifen bzw. Blühflächen
Vorlage
60/469/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Teilflächen der in der Vorlage genannten kommunalen Grundstücke Blühflächen anzulegen. Darüber hinaus sollen auch zukünftig geeignete Flächen in Blühflächen umgewandelt werden.“

 


Das Nahrungsangebot für Blüten suchende Insekten wird immer knapper. Blühflächen liefern Nektar und Pollen für Blüten suchende Insekten und bieten Struktur, Deckung und Nahrung für Wildtiere in der offenen Feldflur. Artenreiche Blühflächen bieten in jeder Hinsicht einen vielfältigen Lebensraum.

 

Im vergangenen Jahr hat die Stadt Sassenberg an verschiedenen Stellen auf kommunalen Flächen Blühflächen angelegt. So sind zum Beispiel über das VITAL.NRW-Projekt „8Plus summt auf“ größere Blühflächen in den Kreuzungsbereichen B 513/K 18 sowie B 513/Schürenstraße entstanden. Und auch im Außenbereich der neuen Sporthalle in Füchtorf entstand ein größerer Blühstreifen.

 

Seitens der Politik wurde an verschiedener Stelle darauf hingewiesen, dass eine weitere Ausweisung von kommunalen Flächen als Blühflächen gewünscht wird und die Verwaltung weitere Flächen vorschlagen soll. Seitens der Verwaltung erscheinen unter anderem Teile der folgenden Flächen als geeignet:

 

·         Uhlenbrink: Grünstreifen zwischen Uhlenbrink und Lärmschutzwall zur B 475 sowie Freifläche am Straßenende

 

·         Waldstadion: Flächen neben bzw. hinter der Tribüne

 

·         Friedhof Düsbergstraße: Wiese hinter dem Parkplatz, Zuwegung zum neuen Bolzplatz

 

·         Alte Turnhalle Füchtorf: Teilfläche zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Sportlerheim

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.