-Beschluss über die Ausführung der Lüftungsanlage
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Maßnahme ,Neubau einer Lüftungsanlage´ wird in
Ihrer Maßnahme beschlossen. Die Ausführung soll nach der vorgestellten Variante
1 erfolgen.“
Die Verwaltung hat in der letzten
Sitzung des Infrastrukturausschusses am 18.02.2021 zu den Empfehlungen des Fachplaners
für die technische Gebäudeausstattung des zukünftigen Multifunktionsgebäudes berichtet.
Der allgemeinen Auffassung des Ausschusses folgend wurde der fachlichen
Empfehlung zum Einbau einer „Raumlufttechnische Anlage“ zwar entsprochen,
allerdings gab es bezüglich Ausstattung und Größe der RLT-Anlage Klärungsbedarf.
Zur
Installation einer Lüftungsanlage wurde durch das Planungsbüro schnal-co-tec
aus Bad Laer die Entwurfsplanung erarbeitet, die in der Sitzung näher vorgestellt
wird.
Durch die Anzahl an Personen wird der Luftwechsel
in den Räumen beeinflusst. Die Kosten und die Größe der RTL-Anlage werden
hierdurch bestimmt. Nach dem Brandschutzkonzept wird mit einer ständigen
Personenzahl von 93 Personen gerechnet. Aus kostentechnischer Sicht wurde die
RTL-Anlage mit einem konstanten Luftwechsel (min.30 m³/h) geplant (Variante 1 -
79.000 €). Diese Variante bietet für über 90 % der geplanten Nutzungen eine
optimale Lüftung. Für die übrigen Nutzungen wird immerhin noch eine angemessene
Belüftung sichergestellt. Die Verwaltung schlägt insofern die Umsetzung dieser
Variante vor.
Alternativ kann ein variabler Luftwechsel (max. 60
m²/h) verbaut werden. Die Anpassung der Volumenstromreglung an die
unterschiedlichen Personenzahlen könnte hierbei mittels Mess- Steuerungs- und
Regelungstechnik erfolgen (Variante 2 – 124.000 €).
Die Gesamtnutzung des Gebäudes wurde im
Brandschutzkonzept auf 179 Personen festgelegt. Um einen variablen Luftwechsel
(60 m²/h) für bis zu 179 Personen zu ermöglichen, müsste die Größe der
Lüftungsanlage dementsprechend größer dimensioniert werden (Variante 3 –
174.000 €).
Die drei Varianten sind in den beigefügten
Unterlagen näher beschrieben. Darüber hinaus hat das Büro schnal-co-tec in einer
Übersicht die bisher aufgeworfenen Fragen beantwortet. Ein Vertreter des Büros
wird in der Sitzung für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Infrastrukturausschuss.