-Vorstellung des überarbeiteten Planentwurfs
-Beschluss über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
Alternative
1:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des
überarbeiteten Planentwurfes und unveränderter Planung, die Grünzonierung
zwischen Plangebiet und Bekassinenweg als öffentliche, nicht begehbare
Grünfläche im Bebauungsplan ,Nördlich des Steinbrink´ festzusetzen, sowie die
erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen
öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt,
die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 I BauGB, § 3 II BauGB und § 4 II
BauGB durchzuführen.
Alternative
2:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf
dahingehend zu ändern, dass die bisher als öffentliche, nicht begehbare
Grünfläche ausgewiesene Fläche zwischen Plangebiet und Bekassinenweg den
jeweiligen Grundstücken im Plangebiet zugeschlagen wird. Entsprechende
Festsetzungen bezüglich möglicher Ausgestaltung, bzw. Bepflanzungsvorgaben für
diese Flächen sind in den Festsetzungen zu ergänzen. Weiter wird die Verwaltung
beauftragt, die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB erfolgt im Rahmen einer
dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird weiterhin
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 I BauGB, § 3 II BauGB und
§ 4 II BauGB durchzuführen.“
Im Planverlauf
wurde seitens der Grundstückseigentümer des Bekassinenweges angeregt, diese
Flächen käuflich erwerben zu können. Im persönlichen Austausch hatte jedoch
kein Grundstückseigentümer mehr Interesse am Erwerb. Im weiteren Planverlauf
zeigen sich somit noch zwei verbliebene Optionen im weiteren Umgang mit dieser
Fläche auf.
1. Die eingeplante Grünzonierung verbleibt im Besitz der
Stadt Sassenberg und wird als öffentliche, nicht begehbare Grünfläche
aufgeforstet. Diese Aufforstung kann gleichzeitig eine Ausgleichsfläche
darstellen, welche notwendige Ausgleiche an anderer Stelle reduziert.
2. Die vorhandenen Flächen werden den angrenzenden
Grundstücken des neuen Plangebietes zugeschlagen, wobei hier planerische
Festsetzungen zur Ausgestaltung, bzw. Bepflanzung für diese Grundstücksteile im
Bebauungsplan festgesetzt werden sollten.
Weiterhin ist
aufgrund dieser Bürgereingaben und auch in Bearbeitung der bereits vorliegenden
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Erweiterung
bestehender Geruchs- und Immissionsgutachten, die Durchführung einer
Artenschutzprüfung Stufe II, sowie die Erstellung eines Verkehrsgutachtens
erforderlich geworden.
Das
Planungsbüro WoltersPartner empfiehlt aufgrund der umfangreichen Änderungen
gegenüber dem ursprünglichen Planentwurf die erneute Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 I und 4 I BauGB mit den
nunmehr aktualisierten Planunterlagen.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.