Betreff
Bebauungsplan „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung
-Beschluss über die Anpassung des Plangebietes sowie die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
60/465/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des überarbeiteten Planentwurfes die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 I BauGB, § 3 II BauGB und § 4 II BauGB durchzuführen.“


Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung wurde auf Grundlage des Beschlusses des Infrastrukturausschusses vom 17.09.2020 überarbeitet und ergänzt. Zum einen wurde die östlich gelegene Teilfläche Flur 16, Flurstück 293 aus der Planung herausgenommen, da diese aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung nicht weiter zur Verfügung steht. Ebenso wurde die Positionierung des geplanten Regenrückhaltebeckens aufgrund der Verkleinerung des Plangebietes ganz an dessen östliche Grenze verschoben.

 

Des Weiteren ist durch die Planung zur Errichtung einer Lärmschutzanlage als Steilwandsystem die Straßenparzelle der B 513 vom LIDL-Markt bis etwa zum Brückenbauwerk Tatenhauser Weg planerisch nunmehr Bestandteil des Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.