-Beschluss über die Anpassung des Plangebietes sowie die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des überarbeiteten
Planentwurfes die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB erfolgt im Rahmen einer
dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird weiterhin
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 I BauGB, § 3 II BauGB und
§ 4 II BauGB durchzuführen.“
Des Weiteren
ist durch die Planung zur Errichtung einer Lärmschutzanlage als Steilwandsystem
die Straßenparzelle der B 513 vom LIDL-Markt bis etwa zum Brückenbauwerk
Tatenhauser Weg planerisch nunmehr Bestandteil des Bebauungsplanes „Südlich der
Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.