Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 1 - Campingplatz Schulze Westhoff - 2. Erweiterung
-Vorstellung der erneuten Änderungsplanung durch das Büro Drees und Huesmann
-Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
60/464/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Bebauungsplan ,Erholungsgebiet Feldmark´ - Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB auf der Grundlage der seitens des Büros Drees und Huesmann, Bielefeld, nochmals überarbeiteten Planung geändert.

 

Der Begründungsentwurf vom 02.12.2021 sowie der Bebauungsplanentwurf vom 16.02.2021 sind Bestandteil des Beschlusses und in der Anlage      beigefügt.

 

Das Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt, da mit den Änderungsinhalten die Grundzüge des Bauleitplanes nicht berührt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 I BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB durchzuführen.“


Die durch das Büro Drees und Huesmann in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 01.10.2020 vorgestellten Planungen hinsichtlich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff, wurden nach der vorgenannten Sitzung in mehreren Teilbereichen erneut grundlegend verändert. Die Grundzüge der durch den Ausschuss mit 13 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen beschlossene planerische Vorstellung haben sich seitdem deutlich verändert.

 

Die erfolgten planerischen Änderungen machen daher eine erneute Vorstellung der nunmehr aktuellen Planung durch das Büro Drees und Huesmann erforderlich. Ebenso sollte auf Grundlage der neuerlichen Planung der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung neu gefasst werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.