-Beschluss über die Ausbauvariante
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Sanierung des Freibades
wird auf Basis des Vorkonzeptes des Büros ____________ beschlossen. Dieses Büro
wird mit der Erstellung einer Genehmigungs- und Ausführungsplanung beauftragt.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
17.09.2020 (Punkt 3 der Niederschrift) wurden drei Planungsalternativen für die
Sanierung des Freibades von Vertretern der jeweiligen Planungsbüros
hinsichtlich Planung und Kosten vorgestellt. Die vorgestellten Konzepte
stammten von den Büros:
- GSF Planungsgesellschaft
für Sport- und Freizeitbauten mbH, Hamm
- Planungsbüro Göttker
& Schöfbeck, Ostbevern und
- Ingenieurbüro Frilling
+ Rolfs GmbH, Vechta.
Nach Vorstellung und Erörterung der Konzepte ergang
seinerzeit folgender einstimmiger Beschluss:
„Die vorgestellten Konzepte werden zur weiteren Abstimmung in die
Fraktionen verwiesen und sollen in einer der nächsten Sitzungen des
Infrastrukturausschusses erneut zur Tagesordnung gestellt werden.“
Nach einer erneuten Beratung dieser Angelegenheit in
der Sitzung des Rates am 12.01.2021 (Punkt 12 der Niederschrift) präsentierte
das Planungsbüro Göttker & Schöfbeck in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses am 18.02.2021 (Punkt 8 der Niederschrift) eine
Konkretisierung seines Vorkonzeptes. Die verschiedenen Vorkonzepte wurden
daraufhin erneut zur weiteren Abstimmung in die Fraktionen verwiesen.
Zur Fortführung der Planungen bezüglich der
Sanierung des Freibades ist die Festlegung auf eines der Vorkonzepte notwendig.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Infrastrukturausschuss.