Betreff
Sanierung des Freibades
-Beschluss über die Ausbauvariante
Vorlage
60/462/2021
Aktenzeichen
60 893-04
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Sanierung des Freibades wird auf Basis des Vorkonzeptes des Büros ____________ beschlossen. Dieses Büro wird mit der Erstellung einer Genehmigungs- und Ausführungsplanung beauftragt.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 17.09.2020 (Punkt 3 der Niederschrift) wurden drei Planungsalternativen für die Sanierung des Freibades von Vertretern der jeweiligen Planungsbüros hinsichtlich Planung und Kosten vorgestellt. Die vorgestellten Konzepte stammten von den Büros:

 

  • GSF Planungsgesellschaft für Sport- und Freizeitbauten mbH, Hamm
  • Planungsbüro Göttker & Schöfbeck, Ostbevern und
  • Ingenieurbüro Frilling + Rolfs GmbH, Vechta.

 

Nach Vorstellung und Erörterung der Konzepte ergang seinerzeit folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Die vorgestellten Konzepte werden zur weiteren Abstimmung in die Fraktionen verwiesen und sollen in einer der nächsten Sitzungen des Infrastrukturausschusses erneut zur Tagesordnung gestellt werden.“

 

Nach einer erneuten Beratung dieser Angelegenheit in der Sitzung des Rates am 12.01.2021 (Punkt 12 der Niederschrift) präsentierte das Planungsbüro Göttker & Schöfbeck in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 18.02.2021 (Punkt 8 der Niederschrift) eine Konkretisierung seines Vorkonzeptes. Die verschiedenen Vorkonzepte wurden daraufhin erneut zur weiteren Abstimmung in die Fraktionen verwiesen.

 

Zur Fortführung der Planungen bezüglich der Sanierung des Freibades ist die Festlegung auf eines der Vorkonzepte notwendig.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.