-Beschluss zur Ausführung des Lärmschutzes
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Umbaus der Flüchtlingsunterkunft im
Herxfeld 18 dort einen Lärmschutz auf Basis der Variante _____zu errichten.“
In der Sitzung des
Infrastrukturausschusses vom 10.12.2020 (Punkt 7 d. Niederschrift) ist über den Umbau der Flüchtlingsunterkunft im Herxfeld 18
beraten worden, um die Lebenssituation der dort wohnenden Menschen zu
verbessern. Ein Bestandteil des Umbaus soll dabei die Installation eines
Lärmschutzes sein. Bezüglich des Lärmschutzes ist seinerzeit folgender einstimmiger
Beschluss gefasst worden: „Für die bauliche Umsetzung eines Lärmschutzes sind
ergänzende Planungen und Kostenermittlungen zu erstellen, welche in den
Fraktionen beraten werden.“
Für die Ausgestaltung des Lärmschutzes liegen bislang folgende
Varianten vor:
·
Variante 1:
Errichtung eines Gabionenzaunes entlang der Grundstücksgrenze.
Kosten ca. 35.000 €
·
Variante 2:
Kombination aus Schnitt-und Blühhecke sowie Zaunelementen entlang der
Terrasse. Kosten ca. 29.000 €
·
Variante 3:
Errichtung eines Lärmschutzwalles.
Kosten ca. 45.500 €
·
Variante 4:
Errichtung eines Lärmschutzwalles mit einseitiger Stützwand.
Kosten ca. 59.000 €
Zur Fortführung des Verfahrens ist nunmehr die Festlegung auf eine der
Ausführungsvarianten notwendig.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Infrastrukturausschuss.