Betreff
Flüchtlingsunterkunft im Herxfeld
-Beschluss zur Ausführung des Lärmschutzes
Vorlage
60/461/2021
Aktenzeichen
60 632-40
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Umbaus der Flüchtlingsunterkunft im Herxfeld 18 dort einen Lärmschutz auf Basis der Variante _____zu errichten.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 10.12.2020 (Punkt 7 d. Niederschrift) ist über den Umbau der Flüchtlingsunterkunft im Herxfeld 18 beraten worden, um die Lebenssituation der dort wohnenden Menschen zu verbessern. Ein Bestandteil des Umbaus soll dabei die Installation eines Lärmschutzes sein. Bezüglich des Lärmschutzes ist seinerzeit folgender einstimmiger Beschluss gefasst worden: „Für die bauliche Umsetzung eines Lärmschutzes sind ergänzende Planungen und Kostenermittlungen zu erstellen, welche in den Fraktionen beraten werden.“

 

Für die Ausgestaltung des Lärmschutzes liegen bislang folgende Varianten vor:

 

·         Variante 1:

Errichtung eines Gabionenzaunes entlang der Grundstücksgrenze.

Kosten ca. 35.000 €

·         Variante 2:

Kombination aus Schnitt-und Blühhecke sowie Zaunelementen entlang der Terrasse. Kosten ca. 29.000 €

·         Variante 3:

Errichtung eines Lärmschutzwalles.

Kosten ca. 45.500 €

·         Variante 4:

Errichtung eines Lärmschutzwalles mit einseitiger Stützwand.

Kosten ca. 59.000 €

 

Zur Fortführung des Verfahrens ist nunmehr die Festlegung auf eine der Ausführungsvarianten notwendig.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.