Der Quartalsbericht wird in der
Sitzung näher vorgestellt und im Bedarfsfall weiter erläutert.
Es wird darauf hingewiesen, dass
die Datenaufbereitung zum Ergebnisplan keine unmittelbaren Rückschlüsse auf das
mögliche Jahresabschlussergebnis 2020 zulässt. Zum einen wird im Sinne einer
periodengerechten Darstellung der Geschäftsvorfälle das Haushaltsjahr 2020 noch
in Einzelfällen weiter bebucht, zum anderen sind zu wesentlichen im Rahmen des
Jahresabschlusses vorzunehmenden Abschlussbuchungen noch keine näheren Aussagen
zum Belastungs- oder Entlastungsumfang möglich (etwa Aufwendungen aus
Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Zuführung zu und
Inanspruchnahme von Rückstellungen).
Es wird aber weiterhin davon
ausgegangen, dass das Haushaltsjahr 2020 aufgrund verschiedener, teilweise
deutlicher Verbesserungen bei einzelnen Haushaltspositionen statt mit einem
höheren Jahresfehlbetrag gemäß Haushaltsplanung mit einem Jahresüberschuss wird
abgeschlossen werden können.
Der Haupt- und Finanzausschuss
erhält den Bericht zur Kenntnis.