- Anpassung des Vertrages über die Nutzung des Sportheims Füchtorf zwischen der Stadt Sassenberg und dem Sportclub Füchtorf 1946 e.V.
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem SC
Füchtorf 1946 e.V. den als Anlage beigefügten Nutzungs- und Überlassungsvertrag
mit einer Laufzeit ab 01.07.2020 abzuschließen. Im Vertrag ist eine erstmalige
Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12.2035 vorzusehen.“
Bereits mehrfach wurde im Rat und in den Ausschüssen
über das Landesprogramm zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten
„Moderne Sportstätten 2022“ berichtet. In der Sitzung des Rates am 27.10.2020
–Pkt. 4.1 d. N.- hat der Rat u.a. eine Dringlichkeitsentscheidung zur
Verlängerung des Nutzungsvertrages für das Sportheim Füchtorf mit dem SC
Füchtorf genehmigt. Die Entscheidung war zum Nachweis der Voraussetzung für
eine Förderung im Rahmen des o.g. Programms. Zwischenzeitlich wurde der
Förderantrag unter Beteiligung des Kreissportbundes der Staatskanzlei des
Landes Nordrhein-Westfalen übersandt. Nach Prüfung teilt die Staatskanzlei mit,
dass eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich sei, da aus dem vorgelegten
Vertrag eine Regelung bezüglich Dach und Fach nicht ersichtlich sei.
Zum Nachweis der Voraussetzungen für die Förderung ist
daher ein geänderter bzw. neuer Nutzungs- und Überlassungsvertrag mit dem SC
Füchtorf zu schließen. Politischer Wille aller im Rat vertretenen Fraktionen
ist übereinstimmend, dem SC Füchtorf das sanierungsbedürftige Sportheim
Füchtorf zur Nutzung in Eigenverantwortung zu überlassen.
Mit dem SC Füchtorf wurde ein Nutzungs- und
Überlassungsvertrag anhand eines Mustervertrages des Landessportbundes
erarbeitet. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt.
Damit der SC Füchtorf in die Lage versetzt wird, das
Sportheim für eine weitere Nutzung zu ertüchtigen, ist der Sportverein auf die
Landesförderung angewiesen.
Der Nutzungs- und Überlassungsvertrag sollte in der
vorliegenden Fassung abgeschlossen werden.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.