Vorschlag der Verwaltung:
„Die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das
Haushaltsjahr 2021 wird gemäß der Anlage … zu dieser Niederschrift mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“
Die ortsübliche Bekanntmachung des Entwurfs der
Haushaltssatzung wurde im Weiteren Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung veranlasst.
Der dem Rat zugeleitete Entwurf der Haushaltssatzung
bzw. des Haushaltsplanes wird in den Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am
15.02.2021, des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses am
16.02.2021 und des Infrastrukturausschusses am 18.02.2021 ausführlich beraten.
Zur Vorbereitung der Beratung des Entwurfs der
Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes ist eine Übersicht der Produkte
beigefügt, zu denen sich eine besondere Zuständigkeit des Haupt- und
Finanzausschusses ergibt. Die dort aufgeführten Produkte sind auch in den
vergangenen Jahren grundsätzlich eingehender beraten worden. Nach § 59 Absatz 2
der Gemeindeordnung bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der
Gemeinde vor. Insoweit ergibt sich nach gesetzlicher Regelung eine
weiterreichende Zuständigkeit.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.