Betreff
Umsetzung der Förderung aus dem europäischen Förderprogramm "WIFI4EU"
Vorlage
10/556/2021
Aktenzeichen
10 031-07
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Fördergutschein der EU aus dem Programm ’WIFI4EU‘ wird nicht in Anspruch genommen. Die Verwaltung wird beauftragt auf dem Mühlenplatz ein öffentliches WLAN unter Ausnutzung des bestehenden DSL-Anschlusses der Begegnungsstätte Mühle einzurichten. Die Erreichbarkeit des Netzes soll auf die Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr begrenzt werden. An der Begegnungsstätte Mühle ist ein Hinweis auf das öffentliche WLAN sowie ein QR -Logo mit einer Verlinkung zur städtischen Homepage anzubringen.“


Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2019 – Pkt. 4 d. N. – berichtet, hat die Stadt Sassenberg aus dem oben genannten Förderprogramm den Zuschlag für einen Gutschein über den Betrag von 15.000 € erhalten.

 

In der Sitzung wurden die Rahmenbedingungen für eine Inanspruchnahme der Förderung benannt:

 

Technische Voraussetzungen und Anforderungen

 

  • Mindestanzahl an Zugangspunkten im Freien: 10
  • Support für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren (je Zugangspunkt)
  • ausreichende Kapazität für mindestens 50 gleichzeitige Nutzer ohne Leistungsabfall (je Zugangspunkt)
  • Vertrag über Internetzugang mit höchstmöglicher, verfügbarer Bandbreite
  • kostenloser Zugang ohne Registrierung oder Authentifizierung
  • keine Werbung
  • auf der Vorschaltseite „muss ein Tracking Code eingebettet werden, der es der Agentur ermöglicht, das WIFI4EU-Netz aus der Ferne zu überwachen“. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

 

Diese Voraussetzungen lagen im Dezember 2019 nicht vor. Insbesondere fehlte die nachzuweisende Bandbreite (kein Glasfaseranschluss), um mindestens 50 gleichzeitige Nutzer ohne Leistungsabfall an einem Zugangspunkt zu versorgen. Auch aktuell ist im Bereich der Stadt Sassenberg keine ausreichende Bandbreite vorhanden.

 

Unter Berücksichtigung der geschlossenen Finanzhilfevereinbarung vom 31.10.2019 müssen die zugesagten Fördermittel innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten in Anspruch genommen und die Fördervoraussetzungen geschaffen sein. Damit endet die Frist am 31.05.2021. Da bis zu diesem Zeitpunkt kein Ausbau des Glasfasernetzes zu erwarten ist und ausreichende Bandbreite durch vorhandene Marktakteure nicht angeboten werden, können die Voraussetzungen für die Förderung bis zu dem oben genannten Termin nicht erfüllt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher auf die Inanspruchnahme der Förderung verzichtet werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschusses hat in seiner oben genannten Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

 

„„Der Fördergutschein der EU aus dem Programm ,WIFI4EU´ wird zurzeit nicht in Anspruch genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Parkplatz an der Begegnungsstätte Mühle ein öffentliches WLAN unter Ausnutzung des bestehenden DSL-Anschlusses der Begegnungsstätte Mühle einzurichten. Die Erreichbarkeit des Netzes soll auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr begrenzt werden.“

 

Bislang wurde dieser Beschluss nicht umgesetzt, da die Entwicklung der Bandbreiten abgewartet wurde.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ist die Verwaltung der Auffassung, dass nunmehr kurzfristig ein öffentliches WLAN auf dem Mühlenplatz installiert werden sollte. Dazu soll das in der Begegnungsstätte vorhandene WLAN erweitert werden. Die erreichbare Bandbreite beträgt 250 Mbits. Die Kosten für Installation und zwei Außenantennen werden ca. 2000 € bis 3000 € betragen. Im Umfeld der Mühle kann ein Hinweis auf das WLAN Netz angebracht werden. Über ein QR-Logo könnte auch ein direkter Link zur städtischen Homepage abgerufen werden. Damit bestände entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2020 zur Errichtung digitaler Informationsmöglichkeiten auch die Möglichkeit, Informationen über Veranstaltungen und über die Vereine in Sassenberg und Füchtorf abzufragen.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Haupt- und Finanzausschuss.