Vorschlag der Verwaltung:
„Der Fördergutschein der EU aus dem Programm ’WIFI4EU‘
wird nicht in Anspruch genommen. Die Verwaltung wird beauftragt auf dem
Mühlenplatz ein öffentliches WLAN unter Ausnutzung des bestehenden
DSL-Anschlusses der Begegnungsstätte Mühle einzurichten. Die Erreichbarkeit des
Netzes soll auf die Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr begrenzt werden. An der
Begegnungsstätte Mühle ist ein Hinweis auf das öffentliche WLAN sowie ein QR
-Logo mit einer Verlinkung zur städtischen Homepage anzubringen.“
Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 03.12.2019 – Pkt. 4 d. N. – berichtet, hat die Stadt
Sassenberg aus dem oben genannten Förderprogramm den Zuschlag für einen
Gutschein über den Betrag von 15.000 € erhalten.
In der Sitzung wurden die Rahmenbedingungen für eine
Inanspruchnahme der Förderung benannt:
Technische Voraussetzungen und Anforderungen
- Mindestanzahl an
Zugangspunkten im Freien: 10
- Support für einen Zeitraum
von mindestens fünf Jahren (je Zugangspunkt)
- ausreichende Kapazität für
mindestens 50 gleichzeitige Nutzer ohne Leistungsabfall (je Zugangspunkt)
- Vertrag über Internetzugang
mit höchstmöglicher, verfügbarer Bandbreite
- kostenloser Zugang ohne
Registrierung oder Authentifizierung
- keine Werbung
- auf der Vorschaltseite
„muss ein Tracking Code eingebettet werden, der es der Agentur ermöglicht,
das WIFI4EU-Netz aus der Ferne zu überwachen“. Es werden keine
personenbezogenen Daten erhoben.
Diese Voraussetzungen lagen im Dezember 2019 nicht vor.
Insbesondere fehlte die nachzuweisende Bandbreite (kein Glasfaseranschluss), um
mindestens 50 gleichzeitige Nutzer ohne Leistungsabfall an einem Zugangspunkt
zu versorgen. Auch aktuell ist im Bereich der Stadt Sassenberg keine
ausreichende Bandbreite vorhanden.
Unter Berücksichtigung der geschlossenen
Finanzhilfevereinbarung vom 31.10.2019 müssen die zugesagten Fördermittel
innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten in Anspruch genommen und die
Fördervoraussetzungen geschaffen sein. Damit endet die Frist am 31.05.2021. Da
bis zu diesem Zeitpunkt kein Ausbau des Glasfasernetzes zu erwarten ist und
ausreichende Bandbreite durch vorhandene Marktakteure nicht angeboten werden,
können die Voraussetzungen für die Förderung bis zu dem oben genannten Termin
nicht erfüllt werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher auf die
Inanspruchnahme der Förderung verzichtet werden.
Der Haupt- und Finanzausschusses hat in seiner oben
genannten Sitzung folgenden Beschluss gefasst:
„„Der Fördergutschein der EU aus dem Programm ,WIFI4EU´
wird zurzeit nicht in Anspruch genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf
dem Parkplatz an der Begegnungsstätte Mühle ein öffentliches WLAN unter
Ausnutzung des bestehenden DSL-Anschlusses der Begegnungsstätte Mühle
einzurichten. Die Erreichbarkeit des Netzes soll auf die Zeit von 06:00 Uhr bis
22:00 Uhr begrenzt werden.“
Bislang wurde dieser Beschluss nicht umgesetzt, da die
Entwicklung der Bandbreiten abgewartet wurde.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ist
die Verwaltung der Auffassung, dass nunmehr kurzfristig ein öffentliches WLAN
auf dem Mühlenplatz installiert werden sollte. Dazu soll das in der
Begegnungsstätte vorhandene WLAN erweitert werden. Die erreichbare Bandbreite
beträgt 250 Mbits. Die Kosten für Installation und zwei Außenantennen werden
ca. 2000 € bis 3000 € betragen. Im Umfeld der Mühle kann ein Hinweis auf das
WLAN Netz angebracht werden. Über ein QR-Logo könnte auch ein direkter Link zur
städtischen Homepage abgerufen werden. Damit bestände entsprechend dem Antrag
der CDU-Fraktion vom 19.11.2020 zur Errichtung digitaler Informationsmöglichkeiten
auch die Möglichkeit, Informationen über Veranstaltungen und über die Vereine
in Sassenberg und Füchtorf abzufragen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Haupt- und Finanzausschuss.