Betreff
Neugestaltung des Drostengartens
Vorlage
60/458/2021
Aktenzeichen
60 642-36
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Neugestaltung des Drostengartens wird im laufenden Jahr nicht umgesetzt. Sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen, soll die Verwaltung für 2022 einen Antrag auf Förderung der Maßnahme mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW stellen.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 17.09.2020 (Punkt 2 d. Niederschrift) ist für die Umgestaltung des Drostengartens eine Entwurfsplanung des Planungsbüros Morbach und Wermeyer vorgestellt worden. Hierzu erging mehrheitlich folgender Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgestellten Entwurfsplanung des Planungsbüros Morbach und Wermeyer einen Antrag auf Förderung mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW zu stellen.“

 

Der Zuwendungsantrag im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes ist fristgerecht am 29.09.2020 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht worden. Bei geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von rund 907.000 € belief sich die beantragte Förderung auf rund 544.000 €.

 

Im Rahmen der Prüfung des Zuwendungsantrages teilte die Bezirksregierung im Dezember 2020 mit, dass das Projekt aus Sicht der Bezirksregierung sehr interessant sei und die grundsätzliche Förderfähigkeit insofern sehr positiv bewertet würde. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass eine Zuwendung im Rahmen der Städtebauförderung ausschließlich auf Basis eines abgestimmten „integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) möglich sei.

 

Das von der Stadt Sassenberg im Jahre 2018 aufgestellte ISEK stellt hierbei eine ordentliche Grundlage zur Verfügung, die in verschiedenen Detailfragen jedoch noch Überarbeitungen und Ergänzungen bedarf.

 

Bedingt durch die notwendigen Nacharbeiten am ISEK der Stadt Sassenberg wird der Förderantrag für die Umgestaltung des Drostengartens für das Jahr 2021 lediglich in die Prioritätenstufe „C“ eingestuft; eine Förderung wird somit nicht erfolgen. Nach entsprechender Überarbeitung des ISEK im Jahr 2021 könnte im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2022 eine erneute Antragstellung erfolgen. Die Chancen auf einen positiven Zuwendungsbescheid werden seitens der Bezirksregierung für diesen Fall als recht gut bezeichnet.

 

Seitens der Verwaltung wird vor diesem Hintergrund empfohlen, die Neugestaltung des Drostengartens um ein Jahr zu verschieben und im laufenden Jahr durch eine Überarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Voraussetzungen für eine Bezuschussung aus der Städtebauförderung des Landes NRW zu schaffen. Die Überarbeitung des ISEK steht in der heutigen Sitzung ebenfalls zur Tagesordnung.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.