Vorschlag der Verwaltung:
„Die Neugestaltung des
Drostengartens wird im laufenden Jahr nicht umgesetzt. Sobald die dafür
notwendigen Voraussetzungen vorliegen, soll die Verwaltung für 2022 einen Antrag auf Förderung
der Maßnahme mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW stellen.“
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgestellten
Entwurfsplanung des Planungsbüros Morbach und Wermeyer einen Antrag auf
Förderung mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW zu stellen.“
Der Zuwendungsantrag im
Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes ist fristgerecht am 29.09.2020 bei der
Bezirksregierung Münster eingereicht worden. Bei geschätzten Gesamtkosten der
Maßnahme in Höhe von rund 907.000 € belief sich die beantragte Förderung auf
rund 544.000 €.
Im Rahmen der Prüfung des Zuwendungsantrages teilte
die Bezirksregierung im Dezember 2020 mit, dass das Projekt aus Sicht der
Bezirksregierung sehr interessant sei und die grundsätzliche Förderfähigkeit
insofern sehr positiv bewertet würde. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass
eine Zuwendung im Rahmen der Städtebauförderung ausschließlich auf Basis eines
abgestimmten „integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK)
möglich sei.
Das von der Stadt Sassenberg im Jahre 2018
aufgestellte ISEK stellt hierbei eine ordentliche Grundlage zur Verfügung, die
in verschiedenen Detailfragen jedoch noch Überarbeitungen und Ergänzungen
bedarf.
Bedingt durch die
notwendigen Nacharbeiten am ISEK der Stadt Sassenberg wird der Förderantrag für
die Umgestaltung des Drostengartens für das Jahr 2021 lediglich in die
Prioritätenstufe „C“ eingestuft; eine Förderung wird somit nicht erfolgen. Nach
entsprechender Überarbeitung des ISEK im Jahr 2021 könnte im Rahmen der
Städtebauförderung für das Jahr 2022 eine erneute Antragstellung erfolgen. Die
Chancen auf einen positiven Zuwendungsbescheid werden seitens der
Bezirksregierung für diesen Fall als recht gut bezeichnet.
Seitens der Verwaltung wird
vor diesem Hintergrund empfohlen, die Neugestaltung des Drostengartens um ein
Jahr zu verschieben und im laufenden Jahr durch eine Überarbeitung des
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Voraussetzungen für eine
Bezuschussung aus der Städtebauförderung des Landes NRW zu schaffen. Die
Überarbeitung des ISEK steht in der heutigen Sitzung ebenfalls zur
Tagesordnung.
Zuständig für die
Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.