Meine
sehr verehrten Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2021 zuleiten zu dürfen.
Wir sind in diesem Jahr recht spät dran mit der Haushaltseinbringung,
aber Sie können sich denken, dass auch die Arbeiten am Haushalt durch die Corona-Pandemie
beeinträchtigt gewesen sind, indem seit Frühjahr 2020 viele andere Aufgaben im
Zusammenhang mit dem Gesundheits- und Infektionsschutz auf unsere Schreibtische
gekommen sind. Das ist auch in vielen anderen Rathäusern so, was das Land
selbstverständlich erkannt hat. Deshalb ist für die Haushalte für 2021 eine
Sondervorschrift erlassen worden, die die Frist für die Anzeige gegenüber der
Kommunalaufsicht bis zum 01. März 2021 ausdehnt. Das ist nach dem darauf
abgestimmten Sitzungskalender für das I. Quartal 2021 bei uns zu schaffen –
insoweit sind wir also im Zeitplan.
Diese genannte Fristverlängerung ist nicht die einzige
haushaltsrechtliche Änderung aus Anlass der Corona-Lage; auf eine wesentliche
weitere Vorschrift zur Veranschlagung von Beträgen im Haushalt gehe ich gleich
noch ein. Und so darf ich Ihnen jetzt den Haushaltsentwurf der Stadt Sassenberg
für das Haushaltsjahr 2021 mit kurzen Ausblicken auf die mittelfristige
Finanzplanung etwas näher vorstellen. Dabei möchte ich mich zeitlich etwas mehr
beschränken als in den Vorjahren, um den Sitzungszeitrahmen nicht zu weit
auszudehnen. Die einzelnen Haushaltspositionen sind in den Erläuterungen und im
Vorbericht wieder umfassend erklärt. Trotzdem möchte ich vorausschicken:
Sollten Sie Fragen zum Haushalt haben, wenden Sie sich gerne an meine
Kolleginnen und Kollegen aus den Fachämtern, aus der Kämmerei oder
selbstverständlich auch gerne an mich. Das gilt vor allem für die neu gewählten
Ratsfrauen und -herren unter Ihnen, die sich zum ersten Mal intensiver mit dem
städtischen Etat befassen dürfen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung sieht die Festsetzung des Gesamtbetrages der Erträge in Höhe
von 32.385.750,00 Euro und des Gesamtbetrages der Aufwendungen in Höhe von
33.518.150,00 Euro vor. Damit ergibt sich ein Haushaltsfehlbetrag in Höhe von
1.132.400,00 Euro - der Haushalt ist also nicht ausgeglichen. Ein
Haushaltsausgleich kann aber zumindest fiktiv hergestellt werden, indem Mittel
aus der Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen werden sollen, was in der
Haushaltssatzung so vorgesehen ist. Da ein Griff in die allgemeine Rücklage -
das Kern-Eigenkapital - nach der Planung vermieden werden kann, ergibt sich
auch keine Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht: der Haushalt ist
lediglich anzeigepflichtig und wird in dem hierfür üblichen Rahmen durch die
Kommunalaufsicht geprüft.
Die Ausgleichsrücklage
sichert nach den Annahmen nicht nur den fiktiven Haushaltsausgleich des
laufenden Jahres 2021, sondern auch den fiktiven Ausgleich des Folgejahres 2022,
denn auch hier ist mit 1.710.690,00 Euro ein hoher Fehlbetrag ausgewiesen.
Mit dem Jahresabschluss für
das Haushaltsjahr 2019, den der Rat soeben unter TOP 4.1 festgestellt hat,
verfügen wir über eine Ausgleichsrücklage von 6.510.886,04 Euro. Wir gehen
davon aus, dass wir das vergangene Haushaltsjahr 2020 entgegen der Planung
nicht deutlich defizitär, sondern mit einem Haushaltsüberschuss werden
abschließen können, den wir in der vorliegenden Haushaltsplanung 2021 mit ca.
400.000,00 Euro beziffert haben. Diese Wendung hat nicht zuletzt die pauschale
Gewerbesteuerausgleichsleistung für Steuerausfälle in Folge der Corona-Pandemie
durch Bund und Land ermöglicht. Durch Bezugnahme auf durchschnittliche
Gewerbesteuer-Ist-Zahlungen in den Jahren vor der Corona-Pandemie als
Referenzgröße fiel die Zuweisung für die Stadt Sassenberg mit fast 3,2 Mio.
Euro wegen der Steuerkraft in der Vergangenheit außerordentlich hoch aus. Mit
einem Jahresüberschuss von 400.000,00 Euro könnte die Ausgleichsrücklage weiter
auf dann etwa 6,9 Mio. Euro aufgestockt werden. Damit hat uns die
Bewirtschaftung der Haushalte der Vergangenheit mit einer ansehnlichen Reserve
versorgt, mit der wir nach unseren Prognosen die finanzwirtschaftlich
schwierigen Jahre, in denen wir uns zurzeit befinden, abfedern und überbrücken
können. Immerhin müssten wir hierfür aber Ausgleichsrücklagemittel in einem
Umfang von ca. 41 % in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 einsetzen.
Die
Haushaltsbewirtschaftung der vergangenen Jahre hat uns auch mit einem sehr guten
„Start-Wert“ bei den liquiden Mitteln ausgestattet. Als Anfangsbestand per
01.01.2021 ist in die Haushaltsplanung ein Betrag von ca. 10,7 Mio. Euro an
Buch- und Barmitteln eingestellt. Dieser Betrag ist der tatsächlich vorhanden
gewesene Bestand, den wir in diesem Jahr auf Grund der verspäteten
Haushaltseinbringung kennen und nicht prognostizieren müssen.
Mit der Annahme, dass der
Haushalt 2021 so ausgeführt wird, wie er geplant ist, ergäbe sich unter
Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen im Rahmen der laufenden
Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
im Saldo ein Zahlungsmittelabfluss in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro und damit zum
Jahresende 2021 ein immer noch sehr hoher Liquiditätsbestand in Höhe von ca.
9,5 Mio. Euro.
Auch der Haushalt 2021 ist
sehr stark von Investitionstätigkeit geprägt. Einzahlungen im Rahmen der
Investitionstätigkeit in Höhe von 6.606.900,00 Euro stehen Auszahlungen im
Rahmen der Investitionstätigkeit in Höhe von 14.616.500,00 Euro gegenüber,
sodass sich ein negativer Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von
8.009.600,00 Euro ergibt. Das ist gleichzeitig der haushaltsrechtlich zulässige
Gesamtbetrag zur Aufnahme von Krediten für Investitionen, der mit
veranschlagten 8.000.000,00 Euro Einzahlungen aus Krediten in der Planung auch
nahezu vollumfänglich so angesetzt und ermächtigt ist. Auch in diesem
Haushaltsjahr sollten wir aus meiner Sicht nicht zu eilig mit einer
tatsächlichen Kreditaufnahme sein. Wir können mit dem genannten Liquiditätsbestand
investive Auszahlungen gut vorfinanzieren, durch den Abbau von Liquidität
gleichzeitig Verwahrentgelte für die hohen Geldbestände einsparen und dann im
Zuge der weiteren Haushaltsausführung entscheiden, ob und in welcher
Größenordnung wir tatsächlich Investitionskredite aufnehmen. Die insgesamt
eingestellten 8,0 Mio. Euro werden wir im Haushaltsvollzug nach meiner
Vorstellung nicht ausschöpfen.
Meine Damen, meine Herren,
ich möchte nun auf einige
Positionen des Ergebnisplans zu sprechen kommen.
Von besonderem Interesse
ist für Sie sicherlich die Ansatzbildung für die Gewerbesteuer. Die
Corona-Pandemie hat, sehr zu meiner Erleichterung, die Gewerbesteuerentwicklung
bislang nicht allzu sehr beeinträchtigt. Der vorsichtig gebildete Haushaltsansatz
für das vergangene Haushaltsjahr 2020 mit 6,5 Mio. Euro wurde im
Rechnungsergebnis 2020 mit ca. 6,3 Mio. Euro nur um 0,2 Mio. Euro verfehlt.
Dabei sorgte die Veranlagung von Zugängen für vorangegangene Veranlagungsjahre
in einem Umfang von ca. 0,3 Mio. Euro für eine teilweise Kompensation des
zurückgefallenen Veranlagungsniveaus für das Veranlagungsjahr 2020. Für die
Haushaltsplanung 2021 und auch für die mittelfristige Finanzplanung haben wir
weiterhin jährlich 6,5 Mio. Euro Erträge aus der Gewerbesteuer eingestellt.
Damit wurde die bisherige mittelfristige Finanzplanung beibehalten. Das
Vorauszahlungssoll für das laufende Veranlagungsjahr 2021 betrug zum Zeitpunkt
der Ansatzbildung im Januar 2021 etwa 6,7 Mio. Euro. Damit bleibt der gebildete
Haushaltsansatz 2021 mit einem einbezogenen Vorsichtsabschlag von ca. 0,2 Mio.
Euro hinter dem laufenden Vorauszahlungssoll 2021 zum Zeitpunkt der
Ansatzbildung zurück. Ich hoffe, dass dieser Ansatz gehalten werden kann und
dass es nicht noch zu hohen Einbrüchen in der Veranlagung kommt.
Die Realsteuerhebesätze
sollen nach dem Satzungsentwurf übrigens gegenüber dem Haushaltsjahr 2020
unverändert bleiben. Auch das Gemeindefinanzierungsgesetz sieht keine Anpassung
der fiktiven Hebesätze für den kommunalen Finanzausgleich vor, sodass es keinen
Anpassungsdruck gibt, um keine Einbußen bei den Schlüsselzuweisungen zu
erleiden. Es ist gut und richtig, dass es bei den bisherigen Steuerhebesätzen
bleiben kann, denn die Steuerpflichtigen sind anderweitig durch die
Auswirkungen der Pandemie oft schon zusätzlich erheblich belastet.
Schlüsselzuweisungen sind
nach einer Modellrechnung des Landes zum Entwurf des GFG 2021 mit 2.892.000,00
Euro veranschlagt worden. Hinsichtlich der Ermittlung der städtischen
Steuerkraft fließt dabei die Gewerbesteuerausgleichsleistung aus dem
Haushaltsjahr 2020 hälftig ein. Die andere Hälfte des Betrages fällt dann in
den Referenzzeitraum für das GFG 2022. Durch die Steigerung der Steuerkraft
gehen wir für das Haushaltsjahr 2022 davon aus, dass wir keine
Schlüsselzuweisungen erhalten werden. Wir sind nach Eigenberechnung in der
Vorschau unter den getroffenen Annahmen abundant, unsere Steuerkraft übersteigt
also den rechnerischen Finanzbedarf nach den Maßgaben der Ermittlungsparameter
im GFG.
Zum GFG 2021 ist noch zu
erwähnen, dass das Land die in Folge der COVID-19-Pandemie eingebrochene
Verbundmasse aus Landesmitteln so aufstockt, dass so viel Mittel verteilt
werden können, wie vor der Corona-Krise angenommen worden war. Die Mittel sind
aber kreditiert und sind in zukünftigen Jahren von den Zuwendungsempfängern
durch Kürzung der Verbundmassen abzuzahlen.
Der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer ist mit 6.373.000,00 Euro veranschlagt worden. Das ist
erheblich weniger, als in der mittelfristigen Finanzplanung zum Haushaltsplan
2020 für das Haushaltsjahr 2021 mit 6.820.000,00 Euro angenommen. Rechnet man
die für die Stadt Sassenberg positiven Effekte aus der Neufestsetzung der
Schlüsselzahlen ab dem Haushaltsjahr 2021 noch heraus, ergibt sich ein
rechnerischer Minderbetrag gegenüber den Annahmen aus dem Vorjahr in Höhe von
730.000,00 Euro. Diesen Minderbetrag schreiben wir den Ertragseinbrüchen durch
die COVID-19-Pandemie zu.
Das Land hat im vergangenen
Jahr ein Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
(NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) erlassen. Danach ist vorgegeben,
dass die prognostizierte Haushaltsbelastung durch die COVID-19-Pandemie als
außerordentlicher Ertrag in den Ergebnisplan aufzunehmen ist. Das ist für den
städtischen Haushalt für Mindererträge aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer, Mindererträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und
Mehraufwendungen für ordnungsbehördliche Maßnahmen so erfolgt. Die
Finanzschäden sind in dieser Form für den gesamten Finanzplanungszeitraum als
außerordentliche Erträge dargestellt. Das Land hat mit diesem
haushaltsrechtlichen und haushaltstechnischen Kniff verhindern wollen, dass die
Kommunen reihenweise in die Haushaltssicherung abrutschen, um der aktuell
besonders schwierigen Finanzlage der öffentlichen Haushalte zu begegnen. Die
Schäden sind damit aber nicht aus der Welt geschafft, sondern die belastenden
Effekte sind nur in die Zukunft geschoben, indem das Gesetz weiter regelt, dass
mit Buchung der außerordentlichen Erträge eine so genannte Bilanzierungshilfe
zu aktivieren ist. Diese Bilanzierungshilfe ist beginnend im Haushaltsjahr 2025
linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Einmalig ist im
Haushaltsjahr 2024 alternativ eine erfolgsneutrale Ausbuchung gegen das
Eigenkaptal ermöglicht. Es fällt mir schwer, nachzuvollziehen und auch
hinzunehmen, dass Finanzschäden aktiviert werden sollen, also demnächst auf der
Vermögensseite der Bilanz ausgewiesen werden. Auch darf man - so denke ich –
kritisch anmerken, dass die Änderung des Haushaltsrechts mit diesen Regelungen
selbstverständlich keine echten Finanzhilfen ersetzt, die dringend erforderlich
sind. Die außerordentlichen Erträge und die Bilanzierungshilfe erzeugen weder
Geldeingänge noch helfen sie bei der Erreichung eines strukturellen
Haushaltsausgleichs. Der angesprochene pauschale Ausgleichsbetrag für
Gewerbesteuerausfälle ist im vergangenen Jahr nur einmalig geleistet worden.
Diese Form der Finanzhilfe muss auf jeden Fall fortgeführt werden und auch
anderen Positionen umfassen, bei denen finanzielle Einbrüche eingetreten sind.
Nach solchen Hilfen sieht es aber leider zurzeit nicht aus.
Auf der Aufwandsseite des
Haushalts stellen die veranschlagten Personalaufwendungen mit 8.547.250,00 Euro
wiederum einen hohen Anteil der ordentlichen Aufwendungen. Die Veranschlagung
erfolgte auf der Grundlage des durch den Rat beschlossenen Stellenplans und der
tariflichen bzw. gesetzlichen Vergütungen bzw. Besoldungen. Neben den
„laufenden Personalaufwendungen“ sind bei der Veranschlagung auch die
angenommenen Aufwendungen aus den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen mit
eingeflossen, was im Haushaltsjahr 2021 einen Betrag von 226.600,00 Euro
ausmacht.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind auch im
Haushaltsjahr 2021 hoch dotiert. Insgesamt sind 7.411.300,00 Euro unter dieser
Haushaltsposition veranschlagt. Ein bedeutender Anteil entfällt hier auf die
Unterhaltung und Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften und der
Infrastruktur. Höhere Ermächtigungen entfallen etwa auf die Sanierung von
Fenstern am Sekundarschulgebäude im Herxfeld mit 66.000,00 Euro, den Ausbau und
die Sanierung des Dachgeschosses hier im Rathaus zur Schaffung von zusätzlichen
Büroräumen mit 200.000,00 Euro, die weitere Erneuerung von Fenstern, ebenfalls
hier im Rathaus, mit 96.000,00 Euro, auf Sanierungsmaßnahmen im Sportlerheim
Sassenberg für Duschen und Nebeneinheiten mit 150.000,00 Euro oder auf die
Umgestaltung des Übergangswohnheims Im Herxfeld 18 zur Verbesserung der
Wohnsituation mit 160.000,00 Euro. Ein wesentlicher Betrag soll mit 220.000,00
Euro auch wieder für die Sanierung unserer Wirtschaftswege bereitgestellt werden.
Weiter ist für das Infrastrukturvermögen die Sanierung des Brückendurchlasses
Kristianengraben mit 100.000,00 Euro und die Deckensanierung der Vinnenberger
Straße mit 150.000,00 Euro veranschlagt.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nehmen aber auch
wesentliche Beträge z. B. für die Abfallentsorgung, die Haltung von Fahrzeugen,
Planungs- und Vermessungskosten, Aufwendungen für den Bezug von Essen für die
OGS und die Kitas und viele andere Positionen auf.
Die Transferaufwendungen sind mit 11.786.880,00 Euro veranschlagt. Damit
sind bei der Position der Transferaufwendungen die meisten Haushaltsmittel bei
den ordentlichen Aufwendungen bereitgestellt.
Hier entfallen wiederum die höchsten Beträge auf die Umlagen an den
Kreis Warendorf, im Einzelnen auf die allgemeine Kreisumlage und die
Jugendamtsumlage.
Ich habe Sie über das Eckdatenpapier des Landrates vom 27.10.2020 zum
Entwurf des Kreishaushaltes und auch über die Stellungnahme der
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hierzu vom 24.11.2020 in Kenntnis gesetzt.
Der Hebesatz für die allgemeine Kreisumlage war im Eckdatenpapier nach
Ermittlung des diesbezüglichen Finanzbedarfs mit 29,7 v. H. der
Umlagegrundlagen angegeben. Damit sollte der Hebesatz für die allgemeine
Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr 2020 von dort 32,6 v. H. um 2,9 %-Punkte
gesenkt werden. Im Eckdatenpapier wird darauf hingewiesen, dass seitens des
Kreises rd. 11,1 Mio. Euro aus der Ausgleichsrücklage des Kreises eingesetzt
werden sollen, um diese Entlastung zu erreichen. Das ist eine
kommunalfreundliche, aber auch erforderliche und gebotene Abfederung der
ansonsten ausgelösten Kreisumlagebelastung. Meine Kolleginnen und Kollegen
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben deshalb im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Kreishaushaltes auch die Herstellung
des Benehmens in Aussicht gestellt. Für die Jugendamtsumlage war gemäß dem
Eckdatenpapier ein Umlagesatz von 19,4 v. H. ausgewiesen, was einer deutlichen
Erhöhung um 2,1 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr 2020, hier war es ein Hebesatz
von 17,3 v. H., bedeutet.
Für die Jugendamtsumlage ergeben sich finanzielle Mehrbedarfe aus der
Novelle des Gesetzes über die frühe Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz),
die zum 01.08.2020 in Kraft getreten ist. Angeführt ist hierzu im
Eckdatenpapier insbesondere die Erhöhung der Kindpauschalen, die sich auf den
Kreisanteil an den Betriebskosten ganz erheblich auswirke. Mit dem
Haushaltsjahr 2021 wirkten sich diese finanziellen Veränderungen erstmalig auf
das gesamte Haushaltsjahr aus - in 2020 nur für die fünf Monate ab August bis
Dezember. Auf der Ertragsseite ergäben sich Änderungen durch die Einführung des
zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres. Zuletzt wird als wesentlicher Faktor
auch der Ausbau der Kita-Plätze in den zehn Städten und Gemeinden des Kreises
Warendorf erwähnt, der ebenfalls einen erheblichen Mehraufwand auslöse.
Hinsichtlich der Jugendamtsumlage wird im Eckdatenpapier noch dargestellt, dass
seitens des Kreises in den Monaten März bis Juli 2020 aufgrund der
Corona-Pandemie keine bzw. nur anteilige Elternbeiträge für die Kinderbetreuung
erhoben worden seien. Das unter Abzug der Erstattungen durch das Land
entstandene Defizit soll im Jahr 2020 zunächst durch den allgemeinen Haushalt
getragen werden, da die Jugendamtsumlage in 2021 ansonsten noch stärker
angehoben werden müsste. Das Defizit soll im Jugendamt erst in den Jahren ab
2022 bis 2024 abgebaut werden. Dadurch wird die Jugendamtsumlage in diesen
Jahren jeweils zusätzlich erhöht. Im Rahmen unserer Haushaltsplanung haben wir
deshalb in der Fortschreibung der Hebesätze für die Jugendamtsumlage
vorsorglich einen Zuschlag von 0,5 %-Punkten angesetzt, um diese Vorbelastung
abzubilden.
Der Landrat hat am 11.12.2020 den Entwurf der Haushaltssatzung 2021 in
den Kreistag eingebracht. Änderungen der Hebesätze für die allgemeine
Kreisumlage und die Jugendamtsumlage haben sich im Vergleich zum Eckdatenpapier
nicht ergeben. Infolgedessen sind für diesen Haushaltsplanentwurf die
Umlagesätze zur allgemeinen Kreisumlage auch wie vorhin benannt berücksichtigt.
Insgesamt belaufen sich die an den Kreis abzuführenden Umlagen damit auf
49,1 v. H. der Umlagegrundlagen. Im Vergleich mit den Festsetzungen des
Haushaltsjahres 2020 ergeben sich damit folgende Entwicklungen: Allgemeine
Kreisumlage: ca. 5.702.000,00 Euro - Minderbedarf zu 2020 damit ca. 554.800,00
Euro, Jugendamtsumlage: ca. 3.725.000,00 Euro - Mehrbedarf zu 2020 damit ca.
404.700,00 Euro.
An Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind insgesamt
693.000,00 Euro veranschlagt. Das sind erheblich weniger Mittel als im Vorjahr
mit 865.000,00 Euro veranschlagt waren.
Aufgenommen sind unter der
Position der Transferaufwendungen auch die Eigenanteile der Stadt Sassenberg
zur Beteiligung an dem kreisweiten Förderverfahren nach dem Bundesprogramm
„Breitband“ - Antragsteller und Fördermittelempfänger ist hier der Kreis
Warendorf -, mit dem eine flächendeckende Breitbandanbindung bislang
unterversorgter Bereiche - im Wesentlichen der Außenbereiche - angestrebt wird.
Die Eigenanteile sind für das Haushaltsjahr 2021 mit 150.000,00 Euro und für
das Haushaltsjahr 2022 mit 160.000,00 Euro veranschlagt. Mit dem Ausbau wurde
bekanntlich im vergangenen Jahr schon im Kreisgebiet und auch im Gebiet der der
Stadt Sassenberg begonnen, abgerechnet sind uns gegenüber jedoch noch keine
Beträge, weshalb die Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2020 im Wege einer
Neuveranschlagung in die Ansatzbildung 2021 einbezogen wurde. Nicht verhehlen
kann ich in diesem Zusammenhang, dass nach meiner Vorstellung und Einschätzung
des bislang artikulierten dringlichen Bedarfs des Ausbaus für den Außenbereich
die Vertragsabschlussquoten deutlich höher hätten ausfallen müssen. Alle
betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Außenbereich
sollten bitte deshalb noch einmal für sich abwägen, ob sie die einmalige
Chance, jetzt einen geförderten Glasfaseranschluss zu bekommen, nicht nutzen
sollten.
Für die Innenbereiche der
Ortslagen Sassenberg und Füchtorf haben wir Ende vergangenen Jahres eine
Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Glasfaser abgeschlossen. Hier
erfolgt ein eigenwirtschaftlicher Ausbau - also ein Ausbau ohne öffentliche
Förderung - wenn eine Vertragsabschlussquote von mindestens 40 % im Verfahren
der so genannten Nachfragebündelung erreicht wird. Informationsbroschüren
werden ab Januar 2021 an die Haushalte verteilt. Auch hier möchte ich alle
Adressaten, an die sich das Angebot richtet, bitten, die Unterlagen nicht
voreilig zur Seite zu legen, sondern zu sichten und zu einer bewussten -
positiven oder negativen - Vertragsabschlussentscheidung zu kommen. Die
Möglichkeit des eigenwirtschaftlichen, flächendeckenden Breitbandausbaus in den
Innenbereichen ist aus meiner Sicht eine große Chance für die Stadt und ich
hoffe deshalb, dass die 40 %-Vertragsabschlussquote schnell und deutlich
erreicht wird.
Meine Damen und Herren,
nun möchte ich kurz auf die bedeutsamen investiven Einzahlungen und
Auszahlungen zu sprechen kommen.
Unter den Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen ist mit
5.435.900,00 Euro ein hoher Gesamtbetrag veranschlagt.
Neben den Pauschalzuweisungen des Landes, wie insbesondere allgemeine
Investitionspauschale und Schul- und Bildungspauschale, sind verschiedene hohe
Zweckzuweisungen berücksichtigt.
Die laufende Haushaltsplanung sieht für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
als Zweckzuweisungen des Bundes jeweils 270.000,00 Euro aus dem
Bundesprogramm „Sportstätten“ vor, und zwar für die grundhafte Sanierung bzw.
den Neubau der Personal-, Sanitäts-, Sanitär- und Umkleideräume des Freibades.
Die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme wird im Laufe dieses Jahres im
Zuge der Beratungen in den Fachausschüssen wieder aufgegriffen.
Als höchste Zweckzuweisung des Landes ist für 2021 eine Förderung des
Neubaus der Kindertagesstätte im Sassenberger Norden mit 2.079.000,00 Euro in
die Planung eingestellt. Die Maßnahme war einschließlich einer Förderung schon
im Haushalt veranschlagt und ist jetzt neu für das aktuelle Haushaltsjahr
berücksichtigt.
Weiter sind Fördermittel in Höhe von 125.000,00 Euro für den Umbau der
alten Sporthalle in Füchtorf u. a. zu einer Dorfgemeinschaftseinrichtung
in der Planung erfasst. Das entspricht der 2. Rate des Förderbetrages. Die 1.
Rate in Höhe von ebenfalls 125.000,00 Euro wurde bereits im Haushaltsjahr 2020
abgerufen. Ich freue mich, dass wir im vergangenen Jahr nach Erteilung der
Baugenehmigung mit der Umsetzung der baulichen Arbeiten beginnen konnten. Der
Umbau der alten Sporthalle ist ein tolles Projekt für Füchtorf. Drücken Sie
aber bitte mit mir die Daumen, dass die Kosten, die ich bei den Bauauszahlungen
benennen werde, in dem angenommenen Rahmen bleiben; bei Umbauten von
Bestandsimmobilien ist man ja mitunter vor Überraschungen nicht sicher.
Unter Finanzierung aus dem „Digitalpakt“ des Landes soll insbesondere in
den Jahren 2021 und 2022 eine umfassende zusätzliche Ausstattung der
städtischen Schulen mit EDV erfolgen. Auch diesbezüglich erfolgte eine
Neuveranschlagung und Aktualisierung der bisher veranschlagten Mittel aus der
Haushaltsplanung 2020. Mittel aus dem „Digitalpakt“ sind nunmehr im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 185.900,00 Euro vorgesehen, im Haushaltsjahr
2022 in Höhe von 186.600,00 Euro.
Neu in der Haushaltsplanung dargestellt sind für das Haushaltsjahr 2021
die Förderung des Neubaus eines Trainingssportplatzes im Brook mit 522.000,00
Euro und die Landesförderung für die Umgestaltung bzw. Neugestaltung des
Stadtparks/Drostengartens mit 544.000,00 Euro, hier aus dem
Stadtentwicklungsprogramm des Landes. Auch vor allem für das letztgenannte
Projekt werden wir sicherlich im Laufe dieses Jahres noch in vertiefende
politische Diskussionen einsteigen.
Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen sind für das
Haushaltsjahr 2021 mit 1.103.000,00 Euro veranschlagt. Der überwiegende Anteil
entfällt auf die angenommenen Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von
Grundstücken. Neu veranschlagt worden ist dabei die Einzahlung aus der im
Haushaltsjahr 2020 noch nicht umgesetzten Veräußerung einer Teilfläche des
bisherigen Ascheplatzes an der Sekundarschule, Haus I, angrenzend an die
Vennstraße, für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus. Weiter sind bei der
Ansatzbildung Einzahlungen aus der Veräußerung von Wohnbaugrundstücken aus der
ehemaligen Industrieimmobilie Zum Hilgenbrink 50 einkalkuliert worden, ferner
die Veräußerung der letzten beiden verbliebenen Gewerbegrundstücke im
Gewerbegebiet „Osteresch – 2. Erweiterung“. Die Baufeldfreimachung der
Liegenschaft Zum Hilgenbrink 50 hat zu meiner Freude reibungslos geklappt. In
diesem Haushaltsjahr ist also jetzt vorgesehen, die Grundstücke zu vermarkten.
Hinsichtlich der notwendig im Vorfeld zu entscheidenden Vergabekriterien sehe
ich zu gegebener Zeit eine Aufnahme zur Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses
oder des Rates vor.
Die im vergangenen Jahr angebotenen acht Wohnbaugrundstücke - unter
anderem auf dem ehemaligen Bolzplatzgrundstück an der Düsbergstraße - sind übrigens
erfolgreich an die Frau und den Mann gebracht. Auf den Grundstücken scheinen
die ersten Wohnhäuser schon der Fertigstellung entgegen zu sehen.
Bei den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sind
1.169.000,00 Euro veranschlagt. Diese hohe Summe bezieht sich zu einem Großteil
nicht auf Grunderwerbskosten im engeren Sinne, sondern auf Kanal- und
Wasseranschlussbeiträge, die wir an unsere Eigenbetriebe zu leisten haben
werden, und zwar für die Wohnbauflächen auf dem bisherigen Rasensportplatz im
Herxfeld mit 200.000,00 Euro und für die Erweiterungsfläche des Industriegebietes
„Robert-Linnemann-Straße“ am Daimlerring mit 460.000,00 Euro. Daneben ist ein
Pauschalansatz in Höhe von 200.000,00 Euro für Grunderwerbsmaßnahmen
eingestellt. Gesondert ermächtigt ist wiederum der mögliche Erwerb einer
Immobilie zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber mit
300.000,00 Euro. Das ist ein Vorsichtsansatz, um ggf. handlungsfähig zu sein.
Ein konkretes Objekt ist diesem Haushaltsansatz nicht hinterlegt.
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen sind mit insgesamt 11.294.000,00 Euro
veranschlagt, davon für Hochbaumaßnahmen 5.209.000,00 Euro und für
Tiefbaumaßnahmen 6.085.000,00 Euro.
Im Bereich Hochbau entfällt der weitaus höchste Betrag auf den Neubau
einer Kindertagesstätte im Sassenberger Norden, am Steinbrink, mit 2.841.000,00
Euro. Ich hoffe, dass wir das Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch für das
dortige Plangebiet nun bald abschließen können, damit die Stadt in diesem Zuge
Grundstückseigentümerin der Kita-Fläche wird. Ansonsten wird es sehr ehrgeizig,
diese Bausumme im laufenden Jahr noch zur Auszahlung zu bringen - aber der
Haushalt muss diesen Bedarf zumindest ermächtigen.
Das betragsmäßig zweitgrößte Hochbauvorhaben ist der bereits
angesprochene und schon laufende Umbau der alten Sporthalle in Füchtorf. Hier
ist der Ansatz aus dem Haushaltsjahr 2020 im Wege der Neuveranschlagung auch
für das Haushaltsjahr 2021 mit 1.200.000,00 Euro eingestellt, da der Umbau Ende
vergangenen Jahres erst gestartet ist und erst in relativ geringem Umfang
Auszahlungen ausgelöst hat.
Die grundhafte
Sanierung bzw. der Neubau der Wirtschaftsgebäude im Freibad ist
selbstverständlich weiterhin in die Haushaltsplanung einbezogen. Die hierfür
eingestellten Ansätze bilden zwei Bauabschnitte zu jeweils 600.000,00 Euro in
den Haushaltsjahren 2021 und 2022 ab. Für den Ansatz 2022 sieht der Haushalt
2021 haushaltsrechtlich eine Verpflichtungsermächtigung vor, damit in diesem
Jahr ggf. schon Aufträge vergeben werden können, die erst im kommenden Jahr zu Auszahlungen führen. Wir bleiben also auch für
dieses Projekt haushaltsrechtlich handlungsfähig.
Für das zweite große Neubaugebiet und Umlegungsgebiet
„Schürenstraße/Christian-Rath-Straße“ ist wegen der Nähe zur Bundesstraße 513 die
Errichtung einer Lärmschutzwand unvermeidlich. 300.000,00 Euro sind hierfür in
den Haushalt eingestellt. Die Auszahlungen sind - bis auf den üblichen Anteil
des so genannten öffentlichen Interesses - beitragsrelevant, die Kosten werden
also auf die Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer umgelegt, deren Grundstücke
von der Lärmschutzmaßnahme profitieren. Die Lösung der Lärmschutzproblematik
ist ein wesentlicher Meilenstein und Voraussetzung, um zu der Ausweisung von
Wohnbauland und der Vermarktungsmöglichkeit der dortigen Grundstücke zu
gelangen. Ich hoffe sehr, dass dies zeitnah im Laufe dieses Jahres gelingt.
Mit der Ausweisung von Wohnbauland in den genannten Gebieten „Nördlich
des Steinbrink“ und „Schürenstraße/Christian-Rath-Straße“ würde eine spürbare
Entlastung der bislang nicht bedienbaren Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken
erreicht werden können. Für die Ortslage Füchtorf ist in die Haushaltsplanung
weiterhin das Umlegungsverfahren „Sassenberger Straße – östliche Erweiterung“
einbezogen. Hier hoffen wir auf einen Abschluss des Verfahrens im kommenden
Jahr.
Die Auszahlungen im Segment „Tiefbau“ entfallen wesentlich auf das
Straßenbauprogramm. Hier möchte ich die 2021 berücksichtigten Maßnahmen nur
benennen:
Endgültiger Ausbau Hesselgrund
Endgültiger Ausbau Rudolf-Diesel-Straße -Verlängerung-
Endgültiger Ausbau Stichstraße Mertzstraße (Torckstraße)
Endgültiger Ausbau Stichstraße nordwestlich des Lappenbrink
Baustraße Baugebiet Im Herxfeld (Vennstraße - 6. Änderung) (Schulstraße)
Baustraße Baugebiet Nördlich des Steinbrinks
Baustraße Baugebiet Schürenstraße/Christian-Rath-Straße
Sanierung Hesselstraße Fahrbahn und Gehwege.
Im Weiteren sind verschiedene Tiefbaumaßnahmen jenseits des Straßenbaus
in die Haushaltsplanung einbezogen und dort haushaltsrechtlich ermächtigt. Die
wesentlichen Maßnahmen hier sind folgende:
Sanierung Vorplatz Johannesschule: 530.000,00 Euro
Neuanlage Spielfeld Sekundarschule Haus I: 250.000,00 Euro
Neubau Trainingssportplatz Brook: 580.000,00 Euro
Erneuerung Tartanlaufbahn und Nebenanlagen Waldstadion: 670.000,00 Euro
Einrichtung Piratenplatz Feldmarksee: 50.000,00 Euro
Umgestaltung Stadtpark/Drostengarten: 907.000,00 Euro
Erweiterung Schulhofplatz St.-Nikolaus-Schule: 42.000,00 Euro
Erneuerung Außenanlagen Multifunktionsgebäude Füchtorf: 90.000,00 Euro
Außenanlagen Neubau Kindertagesstätte im Sassenberger Norden: 400.000,00
Euro.
Für die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen sind
insgesamt 2.098.500,00 Euro dotiert. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit liegen
bei den Schulen, Kitas und bei den Kinderspielplätzen sowie beim städtischen
Bauhof und bei der freiwilligen Feuerwehr.
Für den Bauhof ist die Ersatzbeschaffung eines Kleinschleppers mit
95.000,00 Euro vorgesehen. Für die freiwillige Feuerwehr soll das bestellte
Großfahrzeug HLF 10 für den Löschzug Sassenberg in diesem Jahr ausgeliefert
werden, wofür ein Auszahlungsbedarf von 395.000,00 Euro berücksichtigt ist. In
den Haushaltsjahren 2022 und 2023 sollen Auszahlungen für die Ersatzbeschaffung
eines TLF 3000 für den Löschzug Füchtorf geleistet werden, weshalb der Haushalt
2021 Verpflichtungsermächtigungen für die Auftragserteilung einschließlich
Beladung des Fahrzeugs im Umfang von 445.000,00 Euro vorsieht.
Meine Damen, meine Herren,
abschließend noch ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Verschuldung
nach den Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs.
Bei einer veranschlagten Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2021 in
Höhe von 8.000.000,00 Euro und Tilgungsleistungen von etwa 487.000,00 Euro
einschließlich der Landes-Tilgungsleistungen aus dem Programm „NRW.Bank. Gute
Schule 2020“ stiege die Neuverschuldung vom 01.01.2021 zum 31.12.2024 um
erhebliche ca. 7.513.000,00 Euro. Der Schuldenstand wüchse damit in diesem
Zeitraum von ca. 2.916.000,00 Euro auf ca. 10.429.000,00 Euro an. Dass wir
nicht zwingend diesen Schuldenstand zum Ende des Jahres bilanzieren müssen,
darauf bin ich schon eingegangen. Ich glaube, dass wir am 31.12.2021 deutlich
unter diesem Betrag bleiben werden. Für das Folgejahr 2022 sind mit 400.000,00
Euro deutlich geringere Kreditneuaufnahmen veranschlagt, für die Haushaltsjahre
2022 und 2023 keine Kreditaufnahmen, jeweils abhängig vom Umfang der
Investitionstätigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
damit habe ich Ihnen nach meinem Eindruck einen umfassenden Überblick
über die wichtigen Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfs 2021 und verschiedene
Einzelpositionen gegeben.
Ich hoffe, dass die Risiken, die sich in finanzwirtschaftlicher Hinsicht
aus der Corona-Pandemie ergeben, nicht weiter steigen und dann auch nicht eintreten.
Ich hoffe aber viel mehr, dass die gesundheitlichen Risiken durch das Virus
hoffentlich bald eingedämmt werden können. Ich denke, wir ersehnen alle, dass
wir bald im Wesentlichen zu der „alten Normalität“ zurückkehren können. Trotz
der zurzeit weiterhin angespannten Infektionslage, die von uns allen
Zurückhaltung, Disziplin, Enthaltsamkeit in sozialen Kontakten und auch Geduld
fordert, bin ich jedenfalls optimistisch, dass ich Ihnen den
Haushaltsplanentwurf 2022 wieder unter bislang üblichen Rahmenbedingungen in
unserem Ratssaal vorstellen darf.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!