Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 an den Rat
Vorlage
20/561/2021
Aktenzeichen
20 912-11
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 zuleiten zu dürfen.

 

Wir sind in diesem Jahr recht spät dran mit der Haushaltseinbringung, aber Sie können sich denken, dass auch die Arbeiten am Haushalt durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt gewesen sind, indem seit Frühjahr 2020 viele andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Gesundheits- und Infektionsschutz auf unsere Schreibtische gekommen sind. Das ist auch in vielen anderen Rathäusern so, was das Land selbstverständlich erkannt hat. Deshalb ist für die Haushalte für 2021 eine Sondervorschrift erlassen worden, die die Frist für die Anzeige gegenüber der Kommunalaufsicht bis zum 01. März 2021 ausdehnt. Das ist nach dem darauf abgestimmten Sitzungskalender für das I. Quartal 2021 bei uns zu schaffen – insoweit sind wir also im Zeitplan.

 

Diese genannte Fristverlängerung ist nicht die einzige haushaltsrechtliche Änderung aus Anlass der Corona-Lage; auf eine wesentliche weitere Vorschrift zur Veranschlagung von Beträgen im Haushalt gehe ich gleich noch ein. Und so darf ich Ihnen jetzt den Haushaltsentwurf der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2021 mit kurzen Ausblicken auf die mittelfristige Finanzplanung etwas näher vorstellen. Dabei möchte ich mich zeitlich etwas mehr beschränken als in den Vorjahren, um den Sitzungszeitrahmen nicht zu weit auszudehnen. Die einzelnen Haushaltspositionen sind in den Erläuterungen und im Vorbericht wieder umfassend erklärt. Trotzdem möchte ich vorausschicken: Sollten Sie Fragen zum Haushalt haben, wenden Sie sich gerne an meine Kolleginnen und Kollegen aus den Fachämtern, aus der Kämmerei oder selbstverständlich auch gerne an mich. Das gilt vor allem für die neu gewählten Ratsfrauen und -herren unter Ihnen, die sich zum ersten Mal intensiver mit dem städtischen Etat befassen dürfen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht die Festsetzung des Gesamtbetrages der Erträge in Höhe von 32.385.750,00 Euro und des Gesamtbetrages der Aufwendungen in Höhe von 33.518.150,00 Euro vor. Damit ergibt sich ein Haushaltsfehlbetrag in Höhe von 1.132.400,00 Euro - der Haushalt ist also nicht ausgeglichen. Ein Haushaltsausgleich kann aber zumindest fiktiv hergestellt werden, indem Mittel aus der Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen werden sollen, was in der Haushaltssatzung so vorgesehen ist. Da ein Griff in die allgemeine Rücklage - das Kern-Eigenkapital - nach der Planung vermieden werden kann, ergibt sich auch keine Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht: der Haushalt ist lediglich anzeigepflichtig und wird in dem hierfür üblichen Rahmen durch die Kommunalaufsicht geprüft.

 

Die Ausgleichsrücklage sichert nach den Annahmen nicht nur den fiktiven Haushaltsausgleich des laufenden Jahres 2021, sondern auch den fiktiven Ausgleich des Folgejahres 2022, denn auch hier ist mit 1.710.690,00 Euro ein hoher Fehlbetrag ausgewiesen.

 

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019, den der Rat soeben unter TOP 4.1 festgestellt hat, verfügen wir über eine Ausgleichsrücklage von 6.510.886,04 Euro. Wir gehen davon aus, dass wir das vergangene Haushaltsjahr 2020 entgegen der Planung nicht deutlich defizitär, sondern mit einem Haushaltsüberschuss werden abschließen können, den wir in der vorliegenden Haushaltsplanung 2021 mit ca. 400.000,00 Euro beziffert haben. Diese Wendung hat nicht zuletzt die pauschale Gewerbesteuerausgleichsleistung für Steuerausfälle in Folge der Corona-Pandemie durch Bund und Land ermöglicht. Durch Bezugnahme auf durchschnittliche Gewerbesteuer-Ist-Zahlungen in den Jahren vor der Corona-Pandemie als Referenzgröße fiel die Zuweisung für die Stadt Sassenberg mit fast 3,2 Mio. Euro wegen der Steuerkraft in der Vergangenheit außerordentlich hoch aus. Mit einem Jahresüberschuss von 400.000,00 Euro könnte die Ausgleichsrücklage weiter auf dann etwa 6,9 Mio. Euro aufgestockt werden. Damit hat uns die Bewirtschaftung der Haushalte der Vergangenheit mit einer ansehnlichen Reserve versorgt, mit der wir nach unseren Prognosen die finanzwirtschaftlich schwierigen Jahre, in denen wir uns zurzeit befinden, abfedern und überbrücken können. Immerhin müssten wir hierfür aber Ausgleichsrücklagemittel in einem Umfang von ca. 41 % in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 einsetzen.

 

Die Haushaltsbewirtschaftung der vergangenen Jahre hat uns auch mit einem sehr guten „Start-Wert“ bei den liquiden Mitteln ausgestattet. Als Anfangsbestand per 01.01.2021 ist in die Haushaltsplanung ein Betrag von ca. 10,7 Mio. Euro an Buch- und Barmitteln eingestellt. Dieser Betrag ist der tatsächlich vorhanden gewesene Bestand, den wir in diesem Jahr auf Grund der verspäteten Haushaltseinbringung kennen und nicht prognostizieren müssen.

 

Mit der Annahme, dass der Haushalt 2021 so ausgeführt wird, wie er geplant ist, ergäbe sich unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit im Saldo ein Zahlungsmittelabfluss in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro und damit zum Jahresende 2021 ein immer noch sehr hoher Liquiditätsbestand in Höhe von ca. 9,5 Mio. Euro.

 

Auch der Haushalt 2021 ist sehr stark von Investitionstätigkeit geprägt. Einzahlungen im Rahmen der Investitionstätigkeit in Höhe von 6.606.900,00 Euro stehen Auszahlungen im Rahmen der Investitionstätigkeit in Höhe von 14.616.500,00 Euro gegenüber, sodass sich ein negativer Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von 8.009.600,00 Euro ergibt. Das ist gleichzeitig der haushaltsrechtlich zulässige Gesamtbetrag zur Aufnahme von Krediten für Investitionen, der mit veranschlagten 8.000.000,00 Euro Einzahlungen aus Krediten in der Planung auch nahezu vollumfänglich so angesetzt und ermächtigt ist. Auch in diesem Haushaltsjahr sollten wir aus meiner Sicht nicht zu eilig mit einer tatsächlichen Kreditaufnahme sein. Wir können mit dem genannten Liquiditätsbestand investive Auszahlungen gut vorfinanzieren, durch den Abbau von Liquidität gleichzeitig Verwahrentgelte für die hohen Geldbestände einsparen und dann im Zuge der weiteren Haushaltsausführung entscheiden, ob und in welcher Größenordnung wir tatsächlich Investitionskredite aufnehmen. Die insgesamt eingestellten 8,0 Mio. Euro werden wir im Haushaltsvollzug nach meiner Vorstellung nicht ausschöpfen.

 

Meine Damen, meine Herren,

 

ich möchte nun auf einige Positionen des Ergebnisplans zu sprechen kommen.

 

Von besonderem Interesse ist für Sie sicherlich die Ansatzbildung für die Gewerbesteuer. Die Corona-Pandemie hat, sehr zu meiner Erleichterung, die Gewerbesteuerentwicklung bislang nicht allzu sehr beeinträchtigt. Der vorsichtig gebildete Haushaltsansatz für das vergangene Haushaltsjahr 2020 mit 6,5 Mio. Euro wurde im Rechnungsergebnis 2020 mit ca. 6,3 Mio. Euro nur um 0,2 Mio. Euro verfehlt. Dabei sorgte die Veranlagung von Zugängen für vorangegangene Veranlagungsjahre in einem Umfang von ca. 0,3 Mio. Euro für eine teilweise Kompensation des zurückgefallenen Veranlagungsniveaus für das Veranlagungsjahr 2020. Für die Haushaltsplanung 2021 und auch für die mittelfristige Finanzplanung haben wir weiterhin jährlich 6,5 Mio. Euro Erträge aus der Gewerbesteuer eingestellt. Damit wurde die bisherige mittelfristige Finanzplanung beibehalten. Das Vorauszahlungssoll für das laufende Veranlagungsjahr 2021 betrug zum Zeitpunkt der Ansatzbildung im Januar 2021 etwa 6,7 Mio. Euro. Damit bleibt der gebildete Haushaltsansatz 2021 mit einem einbezogenen Vorsichtsabschlag von ca. 0,2 Mio. Euro hinter dem laufenden Vorauszahlungssoll 2021 zum Zeitpunkt der Ansatzbildung zurück. Ich hoffe, dass dieser Ansatz gehalten werden kann und dass es nicht noch zu hohen Einbrüchen in der Veranlagung kommt.

 

Die Realsteuerhebesätze sollen nach dem Satzungsentwurf übrigens gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 unverändert bleiben. Auch das Gemeindefinanzierungsgesetz sieht keine Anpassung der fiktiven Hebesätze für den kommunalen Finanzausgleich vor, sodass es keinen Anpassungsdruck gibt, um keine Einbußen bei den Schlüsselzuweisungen zu erleiden. Es ist gut und richtig, dass es bei den bisherigen Steuerhebesätzen bleiben kann, denn die Steuerpflichtigen sind anderweitig durch die Auswirkungen der Pandemie oft schon zusätzlich erheblich belastet.

 

Schlüsselzuweisungen sind nach einer Modellrechnung des Landes zum Entwurf des GFG 2021 mit 2.892.000,00 Euro veranschlagt worden. Hinsichtlich der Ermittlung der städtischen Steuerkraft fließt dabei die Gewerbesteuerausgleichsleistung aus dem Haushaltsjahr 2020 hälftig ein. Die andere Hälfte des Betrages fällt dann in den Referenzzeitraum für das GFG 2022. Durch die Steigerung der Steuerkraft gehen wir für das Haushaltsjahr 2022 davon aus, dass wir keine Schlüsselzuweisungen erhalten werden. Wir sind nach Eigenberechnung in der Vorschau unter den getroffenen Annahmen abundant, unsere Steuerkraft übersteigt also den rechnerischen Finanzbedarf nach den Maßgaben der Ermittlungsparameter im GFG.

 

Zum GFG 2021 ist noch zu erwähnen, dass das Land die in Folge der COVID-19-Pandemie eingebrochene Verbundmasse aus Landesmitteln so aufstockt, dass so viel Mittel verteilt werden können, wie vor der Corona-Krise angenommen worden war. Die Mittel sind aber kreditiert und sind in zukünftigen Jahren von den Zuwendungsempfängern durch Kürzung der Verbundmassen abzuzahlen.

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit 6.373.000,00 Euro veranschlagt worden. Das ist erheblich weniger, als in der mittelfristigen Finanzplanung zum Haushaltsplan 2020 für das Haushaltsjahr 2021 mit 6.820.000,00 Euro angenommen. Rechnet man die für die Stadt Sassenberg positiven Effekte aus der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen ab dem Haushaltsjahr 2021 noch heraus, ergibt sich ein rechnerischer Minderbetrag gegenüber den Annahmen aus dem Vorjahr in Höhe von 730.000,00 Euro. Diesen Minderbetrag schreiben wir den Ertragseinbrüchen durch die COVID-19-Pandemie zu.

 

Das Land hat im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) erlassen. Danach ist vorgegeben, dass die prognostizierte Haushaltsbelastung durch die COVID-19-Pandemie als außerordentlicher Ertrag in den Ergebnisplan aufzunehmen ist. Das ist für den städtischen Haushalt für Mindererträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Mindererträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und Mehraufwendungen für ordnungsbehördliche Maßnahmen so erfolgt. Die Finanzschäden sind in dieser Form für den gesamten Finanzplanungszeitraum als außerordentliche Erträge dargestellt. Das Land hat mit diesem haushaltsrechtlichen und haushaltstechnischen Kniff verhindern wollen, dass die Kommunen reihenweise in die Haushaltssicherung abrutschen, um der aktuell besonders schwierigen Finanzlage der öffentlichen Haushalte zu begegnen. Die Schäden sind damit aber nicht aus der Welt geschafft, sondern die belastenden Effekte sind nur in die Zukunft geschoben, indem das Gesetz weiter regelt, dass mit Buchung der außerordentlichen Erträge eine so genannte Bilanzierungshilfe zu aktivieren ist. Diese Bilanzierungshilfe ist beginnend im Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Einmalig ist im Haushaltsjahr 2024 alternativ eine erfolgsneutrale Ausbuchung gegen das Eigenkaptal ermöglicht. Es fällt mir schwer, nachzuvollziehen und auch hinzunehmen, dass Finanzschäden aktiviert werden sollen, also demnächst auf der Vermögensseite der Bilanz ausgewiesen werden. Auch darf man - so denke ich – kritisch anmerken, dass die Änderung des Haushaltsrechts mit diesen Regelungen selbstverständlich keine echten Finanzhilfen ersetzt, die dringend erforderlich sind. Die außerordentlichen Erträge und die Bilanzierungshilfe erzeugen weder Geldeingänge noch helfen sie bei der Erreichung eines strukturellen Haushaltsausgleichs. Der angesprochene pauschale Ausgleichsbetrag für Gewerbesteuerausfälle ist im vergangenen Jahr nur einmalig geleistet worden. Diese Form der Finanzhilfe muss auf jeden Fall fortgeführt werden und auch anderen Positionen umfassen, bei denen finanzielle Einbrüche eingetreten sind. Nach solchen Hilfen sieht es aber leider zurzeit nicht aus.

 

Auf der Aufwandsseite des Haushalts stellen die veranschlagten Personalaufwendungen mit 8.547.250,00 Euro wiederum einen hohen Anteil der ordentlichen Aufwendungen. Die Veranschlagung erfolgte auf der Grundlage des durch den Rat beschlossenen Stellenplans und der tariflichen bzw. gesetzlichen Vergütungen bzw. Besoldungen. Neben den „laufenden Personalaufwendungen“ sind bei der Veranschlagung auch die angenommenen Aufwendungen aus den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen mit eingeflossen, was im Haushaltsjahr 2021 einen Betrag von 226.600,00 Euro ausmacht.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind auch im Haushaltsjahr 2021 hoch dotiert. Insgesamt sind 7.411.300,00 Euro unter dieser Haushaltsposition veranschlagt. Ein bedeutender Anteil entfällt hier auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften und der Infrastruktur. Höhere Ermächtigungen entfallen etwa auf die Sanierung von Fenstern am Sekundarschulgebäude im Herxfeld mit 66.000,00 Euro, den Ausbau und die Sanierung des Dachgeschosses hier im Rathaus zur Schaffung von zusätzlichen Büroräumen mit 200.000,00 Euro, die weitere Erneuerung von Fenstern, ebenfalls hier im Rathaus, mit 96.000,00 Euro, auf Sanierungsmaßnahmen im Sportlerheim Sassenberg für Duschen und Nebeneinheiten mit 150.000,00 Euro oder auf die Umgestaltung des Übergangswohnheims Im Herxfeld 18 zur Verbesserung der Wohnsituation mit 160.000,00 Euro. Ein wesentlicher Betrag soll mit 220.000,00 Euro auch wieder für die Sanierung unserer Wirtschaftswege bereitgestellt werden. Weiter ist für das Infrastrukturvermögen die Sanierung des Brückendurchlasses Kristianengraben mit 100.000,00 Euro und die Deckensanierung der Vinnenberger Straße mit 150.000,00 Euro veranschlagt.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nehmen aber auch wesentliche Beträge z. B. für die Abfallentsorgung, die Haltung von Fahrzeugen, Planungs- und Vermessungskosten, Aufwendungen für den Bezug von Essen für die OGS und die Kitas und viele andere Positionen auf.

 

Die Transferaufwendungen sind mit 11.786.880,00 Euro veranschlagt. Damit sind bei der Position der Transferaufwendungen die meisten Haushaltsmittel bei den ordentlichen Aufwendungen bereitgestellt.

 

Hier entfallen wiederum die höchsten Beträge auf die Umlagen an den Kreis Warendorf, im Einzelnen auf die allgemeine Kreisumlage und die Jugendamtsumlage.

 

Ich habe Sie über das Eckdatenpapier des Landrates vom 27.10.2020 zum Entwurf des Kreishaushaltes und auch über die Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hierzu vom 24.11.2020 in Kenntnis gesetzt.

 

Der Hebesatz für die allgemeine Kreisumlage war im Eckdatenpapier nach Ermittlung des diesbezüglichen Finanzbedarfs mit 29,7 v. H. der Umlagegrundlagen angegeben. Damit sollte der Hebesatz für die allgemeine Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr 2020 von dort 32,6 v. H. um 2,9 %-Punkte gesenkt werden. Im Eckdatenpapier wird darauf hingewiesen, dass seitens des Kreises rd. 11,1 Mio. Euro aus der Ausgleichsrücklage des Kreises eingesetzt werden sollen, um diese Entlastung zu erreichen. Das ist eine kommunalfreundliche, aber auch erforderliche und gebotene Abfederung der ansonsten ausgelösten Kreisumlagebelastung. Meine Kolleginnen und Kollegen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben deshalb im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Kreishaushaltes auch die Herstellung des Benehmens in Aussicht gestellt. Für die Jugendamtsumlage war gemäß dem Eckdatenpapier ein Umlagesatz von 19,4 v. H. ausgewiesen, was einer deutlichen Erhöhung um 2,1 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr 2020, hier war es ein Hebesatz von 17,3 v. H., bedeutet.

 

Für die Jugendamtsumlage ergeben sich finanzielle Mehrbedarfe aus der Novelle des Gesetzes über die frühe Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz), die zum 01.08.2020 in Kraft getreten ist. Angeführt ist hierzu im Eckdatenpapier insbesondere die Erhöhung der Kindpauschalen, die sich auf den Kreisanteil an den Betriebskosten ganz erheblich auswirke. Mit dem Haushaltsjahr 2021 wirkten sich diese finanziellen Veränderungen erstmalig auf das gesamte Haushaltsjahr aus - in 2020 nur für die fünf Monate ab August bis Dezember. Auf der Ertragsseite ergäben sich Änderungen durch die Einführung des zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres. Zuletzt wird als wesentlicher Faktor auch der Ausbau der Kita-Plätze in den zehn Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf erwähnt, der ebenfalls einen erheblichen Mehraufwand auslöse. Hinsichtlich der Jugendamtsumlage wird im Eckdatenpapier noch dargestellt, dass seitens des Kreises in den Monaten März bis Juli 2020 aufgrund der Corona-Pandemie keine bzw. nur anteilige Elternbeiträge für die Kinderbetreuung erhoben worden seien. Das unter Abzug der Erstattungen durch das Land entstandene Defizit soll im Jahr 2020 zunächst durch den allgemeinen Haushalt getragen werden, da die Jugendamtsumlage in 2021 ansonsten noch stärker angehoben werden müsste. Das Defizit soll im Jugendamt erst in den Jahren ab 2022 bis 2024 abgebaut werden. Dadurch wird die Jugendamtsumlage in diesen Jahren jeweils zusätzlich erhöht. Im Rahmen unserer Haushaltsplanung haben wir deshalb in der Fortschreibung der Hebesätze für die Jugendamtsumlage vorsorglich einen Zuschlag von 0,5 %-Punkten angesetzt, um diese Vorbelastung abzubilden.

 

Der Landrat hat am 11.12.2020 den Entwurf der Haushaltssatzung 2021 in den Kreistag eingebracht. Änderungen der Hebesätze für die allgemeine Kreisumlage und die Jugendamtsumlage haben sich im Vergleich zum Eckdatenpapier nicht ergeben. Infolgedessen sind für diesen Haushaltsplanentwurf die Umlagesätze zur allgemeinen Kreisumlage auch wie vorhin benannt berücksichtigt.

 

Insgesamt belaufen sich die an den Kreis abzuführenden Umlagen damit auf 49,1 v. H. der Umlagegrundlagen. Im Vergleich mit den Festsetzungen des Haushaltsjahres 2020 ergeben sich damit folgende Entwicklungen: Allgemeine Kreisumlage: ca. 5.702.000,00 Euro - Minderbedarf zu 2020 damit ca. 554.800,00 Euro, Jugendamtsumlage: ca. 3.725.000,00 Euro - Mehrbedarf zu 2020 damit ca. 404.700,00 Euro.

 

An Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind insgesamt 693.000,00 Euro veranschlagt. Das sind erheblich weniger Mittel als im Vorjahr mit 865.000,00 Euro veranschlagt waren.

 

Aufgenommen sind unter der Position der Transferaufwendungen auch die Eigenanteile der Stadt Sassenberg zur Beteiligung an dem kreisweiten Förderverfahren nach dem Bundesprogramm „Breitband“ - Antragsteller und Fördermittelempfänger ist hier der Kreis Warendorf -, mit dem eine flächendeckende Breitbandanbindung bislang unterversorgter Bereiche - im Wesentlichen der Außenbereiche - angestrebt wird. Die Eigenanteile sind für das Haushaltsjahr 2021 mit 150.000,00 Euro und für das Haushaltsjahr 2022 mit 160.000,00 Euro veranschlagt. Mit dem Ausbau wurde bekanntlich im vergangenen Jahr schon im Kreisgebiet und auch im Gebiet der der Stadt Sassenberg begonnen, abgerechnet sind uns gegenüber jedoch noch keine Beträge, weshalb die Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2020 im Wege einer Neuveranschlagung in die Ansatzbildung 2021 einbezogen wurde. Nicht verhehlen kann ich in diesem Zusammenhang, dass nach meiner Vorstellung und Einschätzung des bislang artikulierten dringlichen Bedarfs des Ausbaus für den Außenbereich die Vertragsabschlussquoten deutlich höher hätten ausfallen müssen. Alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Außenbereich sollten bitte deshalb noch einmal für sich abwägen, ob sie die einmalige Chance, jetzt einen geförderten Glasfaseranschluss zu bekommen, nicht nutzen sollten.

 

Für die Innenbereiche der Ortslagen Sassenberg und Füchtorf haben wir Ende vergangenen Jahres eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Glasfaser abgeschlossen. Hier erfolgt ein eigenwirtschaftlicher Ausbau - also ein Ausbau ohne öffentliche Förderung - wenn eine Vertragsabschlussquote von mindestens 40 % im Verfahren der so genannten Nachfragebündelung erreicht wird. Informationsbroschüren werden ab Januar 2021 an die Haushalte verteilt. Auch hier möchte ich alle Adressaten, an die sich das Angebot richtet, bitten, die Unterlagen nicht voreilig zur Seite zu legen, sondern zu sichten und zu einer bewussten - positiven oder negativen - Vertragsabschlussentscheidung zu kommen. Die Möglichkeit des eigenwirtschaftlichen, flächendeckenden Breitbandausbaus in den Innenbereichen ist aus meiner Sicht eine große Chance für die Stadt und ich hoffe deshalb, dass die 40 %-Vertragsabschlussquote schnell und deutlich erreicht wird.

 

Meine Damen und Herren,

 

nun möchte ich kurz auf die bedeutsamen investiven Einzahlungen und Auszahlungen zu sprechen kommen.

 

Unter den Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen ist mit 5.435.900,00 Euro ein hoher Gesamtbetrag veranschlagt.

 

Neben den Pauschalzuweisungen des Landes, wie insbesondere allgemeine Investitionspauschale und Schul- und Bildungspauschale, sind verschiedene hohe Zweckzuweisungen berücksichtigt.

 

Die laufende Haushaltsplanung sieht für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 als Zweckzuweisungen des Bundes jeweils 270.000,00 Euro aus dem Bundesprogramm „Sportstätten“ vor, und zwar für die grundhafte Sanierung bzw. den Neubau der Personal-, Sanitäts-, Sanitär- und Umkleideräume des Freibades. Die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme wird im Laufe dieses Jahres im Zuge der Beratungen in den Fachausschüssen wieder aufgegriffen.

 

Als höchste Zweckzuweisung des Landes ist für 2021 eine Förderung des Neubaus der Kindertagesstätte im Sassenberger Norden mit 2.079.000,00 Euro in die Planung eingestellt. Die Maßnahme war einschließlich einer Förderung schon im Haushalt veranschlagt und ist jetzt neu für das aktuelle Haushaltsjahr berücksichtigt.

 

Weiter sind Fördermittel in Höhe von 125.000,00 Euro für den Umbau der alten Sporthalle in Füchtorf u. a. zu einer Dorfgemeinschaftseinrichtung in der Planung erfasst. Das entspricht der 2. Rate des Förderbetrages. Die 1. Rate in Höhe von ebenfalls 125.000,00 Euro wurde bereits im Haushaltsjahr 2020 abgerufen. Ich freue mich, dass wir im vergangenen Jahr nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Umsetzung der baulichen Arbeiten beginnen konnten. Der Umbau der alten Sporthalle ist ein tolles Projekt für Füchtorf. Drücken Sie aber bitte mit mir die Daumen, dass die Kosten, die ich bei den Bauauszahlungen benennen werde, in dem angenommenen Rahmen bleiben; bei Umbauten von Bestandsimmobilien ist man ja mitunter vor Überraschungen nicht sicher.

 

Unter Finanzierung aus dem „Digitalpakt“ des Landes soll insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 eine umfassende zusätzliche Ausstattung der städtischen Schulen mit EDV erfolgen. Auch diesbezüglich erfolgte eine Neuveranschlagung und Aktualisierung der bisher veranschlagten Mittel aus der Haushaltsplanung 2020. Mittel aus dem „Digitalpakt“ sind nunmehr im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 185.900,00 Euro vorgesehen, im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 186.600,00 Euro.

 

Neu in der Haushaltsplanung dargestellt sind für das Haushaltsjahr 2021 die Förderung des Neubaus eines Trainingssportplatzes im Brook mit 522.000,00 Euro und die Landesförderung für die Umgestaltung bzw. Neugestaltung des Stadtparks/Drostengartens mit 544.000,00 Euro, hier aus dem Stadtentwicklungsprogramm des Landes. Auch vor allem für das letztgenannte Projekt werden wir sicherlich im Laufe dieses Jahres noch in vertiefende politische Diskussionen einsteigen.

 

Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen sind für das Haushaltsjahr 2021 mit 1.103.000,00 Euro veranschlagt. Der überwiegende Anteil entfällt auf die angenommenen Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Grundstücken. Neu veranschlagt worden ist dabei die Einzahlung aus der im Haushaltsjahr 2020 noch nicht umgesetzten Veräußerung einer Teilfläche des bisherigen Ascheplatzes an der Sekundarschule, Haus I, angrenzend an die Vennstraße, für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus. Weiter sind bei der Ansatzbildung Einzahlungen aus der Veräußerung von Wohnbaugrundstücken aus der ehemaligen Industrieimmobilie Zum Hilgenbrink 50 einkalkuliert worden, ferner die Veräußerung der letzten beiden verbliebenen Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet „Osteresch – 2. Erweiterung“. Die Baufeldfreimachung der Liegenschaft Zum Hilgenbrink 50 hat zu meiner Freude reibungslos geklappt. In diesem Haushaltsjahr ist also jetzt vorgesehen, die Grundstücke zu vermarkten. Hinsichtlich der notwendig im Vorfeld zu entscheidenden Vergabekriterien sehe ich zu gegebener Zeit eine Aufnahme zur Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates vor.

 

Die im vergangenen Jahr angebotenen acht Wohnbaugrundstücke - unter anderem auf dem ehemaligen Bolzplatzgrundstück an der Düsbergstraße - sind übrigens erfolgreich an die Frau und den Mann gebracht. Auf den Grundstücken scheinen die ersten Wohnhäuser schon der Fertigstellung entgegen zu sehen.

 

Bei den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sind 1.169.000,00 Euro veranschlagt. Diese hohe Summe bezieht sich zu einem Großteil nicht auf Grunderwerbskosten im engeren Sinne, sondern auf Kanal- und Wasseranschlussbeiträge, die wir an unsere Eigenbetriebe zu leisten haben werden, und zwar für die Wohnbauflächen auf dem bisherigen Rasensportplatz im Herxfeld mit 200.000,00 Euro und für die Erweiterungsfläche des Industriegebietes „Robert-Linnemann-Straße“ am Daimlerring mit 460.000,00 Euro. Daneben ist ein Pauschalansatz in Höhe von 200.000,00 Euro für Grunderwerbsmaßnahmen eingestellt. Gesondert ermächtigt ist wiederum der mögliche Erwerb einer Immobilie zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber mit 300.000,00 Euro. Das ist ein Vorsichtsansatz, um ggf. handlungsfähig zu sein. Ein konkretes Objekt ist diesem Haushaltsansatz nicht hinterlegt.

 

Die Auszahlungen für Baumaßnahmen sind mit insgesamt 11.294.000,00 Euro veranschlagt, davon für Hochbaumaßnahmen 5.209.000,00 Euro und für Tiefbaumaßnahmen 6.085.000,00 Euro.

 

Im Bereich Hochbau entfällt der weitaus höchste Betrag auf den Neubau einer Kindertagesstätte im Sassenberger Norden, am Steinbrink, mit 2.841.000,00 Euro. Ich hoffe, dass wir das Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch für das dortige Plangebiet nun bald abschließen können, damit die Stadt in diesem Zuge Grundstückseigentümerin der Kita-Fläche wird. Ansonsten wird es sehr ehrgeizig, diese Bausumme im laufenden Jahr noch zur Auszahlung zu bringen - aber der Haushalt muss diesen Bedarf zumindest ermächtigen.

 

Das betragsmäßig zweitgrößte Hochbauvorhaben ist der bereits angesprochene und schon laufende Umbau der alten Sporthalle in Füchtorf. Hier ist der Ansatz aus dem Haushaltsjahr 2020 im Wege der Neuveranschlagung auch für das Haushaltsjahr 2021 mit 1.200.000,00 Euro eingestellt, da der Umbau Ende vergangenen Jahres erst gestartet ist und erst in relativ geringem Umfang Auszahlungen ausgelöst hat.

 

Die grundhafte Sanierung bzw. der Neubau der Wirtschaftsgebäude im Freibad ist selbstverständlich weiterhin in die Haushaltsplanung einbezogen. Die hierfür eingestellten Ansätze bilden zwei Bauabschnitte zu jeweils 600.000,00 Euro in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 ab. Für den Ansatz 2022 sieht der Haushalt 2021 haushaltsrechtlich eine Verpflichtungsermächtigung vor, damit in diesem Jahr ggf. schon Aufträge vergeben werden können, die erst im kommenden Jahr zu Auszahlungen führen. Wir bleiben also auch für dieses Projekt haushaltsrechtlich handlungsfähig.

 

Für das zweite große Neubaugebiet und Umlegungsgebiet „Schürenstraße/Christian-Rath-Straße“ ist wegen der Nähe zur Bundesstraße 513 die Errichtung einer Lärmschutzwand unvermeidlich. 300.000,00 Euro sind hierfür in den Haushalt eingestellt. Die Auszahlungen sind - bis auf den üblichen Anteil des so genannten öffentlichen Interesses - beitragsrelevant, die Kosten werden also auf die Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer umgelegt, deren Grundstücke von der Lärmschutzmaßnahme profitieren. Die Lösung der Lärmschutzproblematik ist ein wesentlicher Meilenstein und Voraussetzung, um zu der Ausweisung von Wohnbauland und der Vermarktungsmöglichkeit der dortigen Grundstücke zu gelangen. Ich hoffe sehr, dass dies zeitnah im Laufe dieses Jahres gelingt.

 

Mit der Ausweisung von Wohnbauland in den genannten Gebieten „Nördlich des Steinbrink“ und „Schürenstraße/Christian-Rath-Straße“ würde eine spürbare Entlastung der bislang nicht bedienbaren Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken erreicht werden können. Für die Ortslage Füchtorf ist in die Haushaltsplanung weiterhin das Umlegungsverfahren „Sassenberger Straße – östliche Erweiterung“ einbezogen. Hier hoffen wir auf einen Abschluss des Verfahrens im kommenden Jahr.

 

Die Auszahlungen im Segment „Tiefbau“ entfallen wesentlich auf das Straßenbauprogramm. Hier möchte ich die 2021 berücksichtigten Maßnahmen nur benennen:

 

Endgültiger Ausbau Hesselgrund

Endgültiger Ausbau Rudolf-Diesel-Straße -Verlängerung-

Endgültiger Ausbau Stichstraße Mertzstraße (Torckstraße)

Endgültiger Ausbau Stichstraße nordwestlich des Lappenbrink

Baustraße Baugebiet Im Herxfeld (Vennstraße - 6. Änderung) (Schulstraße)

Baustraße Baugebiet Nördlich des Steinbrinks

Baustraße Baugebiet Schürenstraße/Christian-Rath-Straße

Sanierung Hesselstraße Fahrbahn und Gehwege.

 

Im Weiteren sind verschiedene Tiefbaumaßnahmen jenseits des Straßenbaus in die Haushaltsplanung einbezogen und dort haushaltsrechtlich ermächtigt. Die wesentlichen Maßnahmen hier sind folgende:

Sanierung Vorplatz Johannesschule: 530.000,00 Euro

Neuanlage Spielfeld Sekundarschule Haus I: 250.000,00 Euro

Neubau Trainingssportplatz Brook: 580.000,00 Euro

Erneuerung Tartanlaufbahn und Nebenanlagen Waldstadion: 670.000,00 Euro

Einrichtung Piratenplatz Feldmarksee: 50.000,00 Euro

Umgestaltung Stadtpark/Drostengarten: 907.000,00 Euro

Erweiterung Schulhofplatz St.-Nikolaus-Schule: 42.000,00 Euro

Erneuerung Außenanlagen Multifunktionsgebäude Füchtorf: 90.000,00 Euro

Außenanlagen Neubau Kindertagesstätte im Sassenberger Norden: 400.000,00 Euro.

 

Für die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen sind insgesamt 2.098.500,00 Euro dotiert. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit liegen bei den Schulen, Kitas und bei den Kinderspielplätzen sowie beim städtischen Bauhof und bei der freiwilligen Feuerwehr.

 

Für den Bauhof ist die Ersatzbeschaffung eines Kleinschleppers mit 95.000,00 Euro vorgesehen. Für die freiwillige Feuerwehr soll das bestellte Großfahrzeug HLF 10 für den Löschzug Sassenberg in diesem Jahr ausgeliefert werden, wofür ein Auszahlungsbedarf von 395.000,00 Euro berücksichtigt ist. In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 sollen Auszahlungen für die Ersatzbeschaffung eines TLF 3000 für den Löschzug Füchtorf geleistet werden, weshalb der Haushalt 2021 Verpflichtungsermächtigungen für die Auftragserteilung einschließlich Beladung des Fahrzeugs im Umfang von 445.000,00 Euro vorsieht.

 

Meine Damen, meine Herren,

 

abschließend noch ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Verschuldung nach den Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs.

 

Bei einer veranschlagten Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 8.000.000,00 Euro und Tilgungsleistungen von etwa 487.000,00 Euro einschließlich der Landes-Tilgungsleistungen aus dem Programm „NRW.Bank. Gute Schule 2020“ stiege die Neuverschuldung vom 01.01.2021 zum 31.12.2024 um erhebliche ca. 7.513.000,00 Euro. Der Schuldenstand wüchse damit in diesem Zeitraum von ca. 2.916.000,00 Euro auf ca. 10.429.000,00 Euro an. Dass wir nicht zwingend diesen Schuldenstand zum Ende des Jahres bilanzieren müssen, darauf bin ich schon eingegangen. Ich glaube, dass wir am 31.12.2021 deutlich unter diesem Betrag bleiben werden. Für das Folgejahr 2022 sind mit 400.000,00 Euro deutlich geringere Kreditneuaufnahmen veranschlagt, für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 keine Kreditaufnahmen, jeweils abhängig vom Umfang der Investitionstätigkeit.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

damit habe ich Ihnen nach meinem Eindruck einen umfassenden Überblick über die wichtigen Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfs 2021 und verschiedene Einzelpositionen gegeben.

 

Ich hoffe, dass die Risiken, die sich in finanzwirtschaftlicher Hinsicht aus der Corona-Pandemie ergeben, nicht weiter steigen und dann auch nicht eintreten. Ich hoffe aber viel mehr, dass die gesundheitlichen Risiken durch das Virus hoffentlich bald eingedämmt werden können. Ich denke, wir ersehnen alle, dass wir bald im Wesentlichen zu der „alten Normalität“ zurückkehren können. Trotz der zurzeit weiterhin angespannten Infektionslage, die von uns allen Zurückhaltung, Disziplin, Enthaltsamkeit in sozialen Kontakten und auch Geduld fordert, bin ich jedenfalls optimistisch, dass ich Ihnen den Haushaltsplanentwurf 2022 wieder unter bislang üblichen Rahmenbedingungen in unserem Ratssaal vorstellen darf.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!