Betreff
Schulwegunfall Tondorfstraße / Drostenstraße / K 18
-Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung
-Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Vorlage
60/452/2021
Aktenzeichen
60 151-20
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende bauliche Veränderungen, bzw. weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Tondorfstraße zu prüfen und diese in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss vorzustellen.“

 


Im Rahmen eines durch diesen Ausschuss bereits diskutierten Schulwegunfall wurden durch das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Tondorfstraße durchgeführt.

 

Die Messungen wurden in Höhe der Hausnummer 5 durchgeführt und ergaben, dass die Tondorfstraße im Durchschnitt täglich von ca. 965 Fahrzeugen befahren wird. Das Ergebnis legt dar, das ca. 94 % der Verkehrsteilnehmer schneller als die erlaubten 30 km/h fahren, ca. 56 % schneller als 40 Km/h und noch rund 11 % schneller als 50 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit erreichte ein Fahrzeugführer mit gemessenen 74 km/h bei erlaubtem Tempo 30. Der Messwert V85, der von 85 % der gemessenen Fahrzeuge maximal gefahren wurde, liegt für beide Fahrtrichtungen bei 49 km/h. Aufgrund der festgestellten, deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Kreis Warendorf die Geschwindigkeits-überwachungen in unregelmäßigen Abständen weiter durchführen.

 

Das Amt für öffentlich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr teilt hierzu mit, dass die Beschilderung der Tondorfstraße ausreichend sei und im Straßenverlauf zudem immer wieder entsprechende Fahrbahnmarkierungen auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Die nun festgestellten Messwerte zeigen daher deutlich, dass die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit durch die Verkehrsteilnehmer nicht akzeptiert werde. Weitergehende Beschilderungen werden diesem Problem keine Abhilfe schaffen. Daher regt das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr an, bauliche Veränderungen an der Tondorfstraße, welche geeignet sind die gefahrenen Geschwindigkeiten zu senken, zu prüfen.

 

Weitergehende Geschwindigkeitsmessungen auf der Drostenstraße sind bisher noch nicht erfolgt, diese sind jedoch für die Zeit nach dem Lockdown bereits eingeplant. Sollten auch hier massive Geschwindigkeitsüberschreitungen auftreten, würde der Kreis Warendorf hierzu nochmals gesondert berichten.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.