-Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung
-Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
entsprechende bauliche Veränderungen, bzw. weitergehende verkehrsberuhigende
Maßnahmen für die Tondorfstraße zu prüfen und diese in einer der nächsten
Sitzungen dem Ausschuss vorzustellen.“
Im
Rahmen eines durch diesen Ausschuss bereits diskutierten Schulwegunfall wurden
durch das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des
Kreises Warendorf Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Tondorfstraße
durchgeführt.
Die
Messungen wurden in Höhe der Hausnummer 5 durchgeführt und ergaben, dass die
Tondorfstraße im Durchschnitt täglich von ca. 965 Fahrzeugen befahren wird. Das
Ergebnis legt dar, das ca. 94 % der Verkehrsteilnehmer schneller als die
erlaubten 30 km/h fahren, ca. 56 % schneller als 40 Km/h und noch rund 11 %
schneller als 50 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit erreichte ein
Fahrzeugführer mit gemessenen 74 km/h bei erlaubtem Tempo 30. Der Messwert V85,
der von 85 % der gemessenen Fahrzeuge maximal gefahren wurde, liegt für beide
Fahrtrichtungen bei 49 km/h. Aufgrund der festgestellten, deutlichen
Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Kreis Warendorf die
Geschwindigkeits-überwachungen in unregelmäßigen Abständen weiter durchführen.
Das Amt für öffentlich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr
teilt hierzu mit, dass die Beschilderung der Tondorfstraße ausreichend sei und
im Straßenverlauf zudem immer wieder entsprechende Fahrbahnmarkierungen auf die
Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Die nun festgestellten Messwerte zeigen
daher deutlich, dass die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit durch die
Verkehrsteilnehmer nicht akzeptiert werde. Weitergehende Beschilderungen werden
diesem Problem keine Abhilfe schaffen. Daher regt das Amt für öffentliche
Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr an, bauliche Veränderungen an der
Tondorfstraße, welche geeignet sind die gefahrenen Geschwindigkeiten zu senken,
zu prüfen.
Weitergehende
Geschwindigkeitsmessungen auf der Drostenstraße sind bisher noch nicht erfolgt,
diese sind jedoch für die Zeit nach dem Lockdown bereits eingeplant. Sollten
auch hier massive Geschwindigkeitsüberschreitungen auftreten, würde der Kreis
Warendorf hierzu nochmals gesondert berichten.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.