-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über den Flächennutzungsplan-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem.
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und
der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1
Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL
1 Seite 1728) beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zuständig für
die Beschlussfassung über die eingehenden Stellungnahmen ist der Rat.