-Beschluss über die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses des Rates der Stadt Sasenberg vom 16.06.2020 zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes-
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt
Sassenberg vom 16.06.2020 zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
aufgehoben.“
Zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche zum
Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet südlich der Ravensberger Straße“ hat
der Rat der Stadt Sassenberg in seiner Sitzung vom 16.06.2020 einen
Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Aufgrund eines Verfahrensfehlers im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die
Bezirksregierung Münster bei der Prüfung des Genehmigungsantrages zur 53.
Änderung des Flächennutzungsplanes Genehmigungshindernisse festgestellt. Daraufhin
wurde, mit Schreiben vom 21.12.2020, der der Bezirksregierung vorliegende
Antrag auf Genehmigung zurückgenommen.
Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.
2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.01.2021 bis zum
19.02.2021 –einschließlich- durchgeführt. Zur Fassung eines neuen
Feststellungsbeschlusses ist zuvor die Aufhebung des Beschlusses des Rates der
Stadt Sassenberg vom 16.06.2020 erforderlich.
Zuständig für die Beschlussfassung über die eingehenden Stellungnahmen ist der Rat.