Betreff
Bebauungsplan „Ströätken“
-Antrag auf Änderung der textlichen Festsetzung-
Vorlage
60/448/2021
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Alternative 1:

 

„Der Bebauungsplan „Ströätken“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB dahingehend verändert, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nach 4a für den gesamten Bebauungsplan zu streichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Anpassung des Bebauungsplanes „Ströätken“ zu fertigen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauGB durchzuführen.

 

 

Alternative 2:

 

Der Bebauungsplan „Ströätken“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für die Grundstücke Im Wiesengrund 5 und 7 dahingehend verändert, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nach 4a für den vorgenannten Bereich aufzuheben. Zur Übernahme der Planungskosten ist aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches ein städtebaulicher Vertrag mit den Antragsstellern zu schließen.“

 

Die Verwaltung wird beauftragt zur Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit den Antragsstellern zu schließen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf mit den vorgenannten Änderungen zur Anpassung des Bebauungsplanes „Ströätken“ für die vorgenannten Grundstücke zu fertigen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauGB durchzuführen.“

 

 


Die Antragsteller, beide wohnhaft „Im Wiesengrund“, beantragen eine Änderung bzgl. der Einfriedungsmöglichkeiten für Ihre Grundstücke „Im Wiesengrund“. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ströätken“ setzen aktuell unter Punkt 4a fest: „Die Grundstücksgrenzen zu benachbarten Grundstücken sind nur mit bodenständigen Laubgehölzen einzugrünen“. Die Antragsteller beantragen die Streichung der Festsetzung nach 4a, um die Möglichkeit alternativer Einfriedungen im Rahmen der genehmigungsfreien Einfriedungen gem. § 62 Abs. 1 Nr. 7 BauO Nrw für die Grundstücke zu schaffen.

 

Die umliegenden Ortsteile befinden sich in den Bebauungsplänen „Ortskern“, „Sensenstraße“, “Sassenberger Straße und im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung. Alle vorgenannten Bebauungspläne haben keine gleich- bzw. ähnlichlautende textliche Festsetzung welche lediglich eine Einfriedung mit bodenständigen Laubgehölzen vorsieht.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.