-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Uphuesstraße“
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916)
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 BauGB erfolgt in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 03.02.2021 –
einschließlich -.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Rat.