Vorschlag der Verwaltung:
"Zum Schriftführer für den Betriebsausschuss
für das Wasserwerk und das Abwasserwerk wird Stadtamtsrat Thomas Venhaus,
Vertreter Stadtbeschäftigter Andreas König, bestellt."
Nach § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine
Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu
bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Gemäß § 58 Abs. 7 GO NRW ist auch über
die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die für den Rat
geltenden Vorschriften finden insoweit auf die Ausschussmitglieder und das
Verfahren der Ausschüsse entsprechende Anwendung.
Im Zuge der Neubesetzung der
Ausschüsse des Rates nach der Kommunalwahl ist die Bestellung der Schriftführer
für den Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk erforderlich.
Für die Bestellung zum Schriftführer wird Stadtamtsrat Thomas Venhaus,
Vertreter Stadtbeschäftigter Andreas König, vorgeschlagen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist
der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk.