Betreff
Wahl des Schriftführers
Vorlage
60/444/2021
Aktenzeichen
60 865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

"Zum Schriftführer für den Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk wird Stadtamtsrat Thomas Venhaus, Vertreter Stadtbeschäftigter Andreas König, bestellt."

 


Nach § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.

 

Gemäß § 58 Abs. 7 GO NRW ist auch über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die für den Rat geltenden Vorschriften finden insoweit auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren der Ausschüsse entsprechende Anwendung.

 

Im Zuge der Neubesetzung der Ausschüsse des Rates nach der Kommunalwahl ist die Bestellung der Schriftführer für den Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk erforderlich. Für die Bestellung zum Schriftführer wird Stadtamtsrat Thomas Venhaus, Vertreter Stadtbeschäftigter Andreas König, vorgeschlagen.  

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk.