Betreff
Wasserversorgungs- und Entwässerungsmaßnahmen 2021 - Durchführungsbeschluss
Vorlage
60/440/2021
Aktenzeichen
60 865-06/815-40
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die folgenden Maßnahmen im Bereich des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes werden in 2021 durchgeführt, soweit die Finanzierung gesichert ist und sich ein Realisierungsbedarf ergibt:

 

a)            Investitionsmaßnahmen Wasserwerk 2021

 

Schulstraße / Im Herxfeld

40.000 €

Südlich des Antegoren

35.000 €

Südlich Christian-Rath-Straße

84.000 €

Nördlich des Steinbrinks

65.000 €

Nordwestlich des Lappenbrinks

10.000 €

Gewerbe- und Industriegebiet Ravensberger Straße

10.000 €

 

 

b)           Investitionsmaßnahmen Abwasserwerk 2020

 

Investitionen Kanalisation

 

 

MW Schulstraße / Im Herxfeld

450.000 €

RW Südl. der Christian-Rath-Straße

307.000 €

SW Südl. der Christian-Rath-Straße

306.000 €

RRB Südl. der Christian-Rath-Straße I. BA

50.000 €

RW Nördlich des Steinbrinks

388.000 €

SW Nördlich des Steinbrinks

269.000 €

RRB Nördlich des Steinbrinks I. BA

300.000 €

SW Gewerbe- und Industriegebiet Ravensberger Straße

143.000 €

RW Nordwestlich des Lappenbrink

17.000 €

RW/SW Südlich Antegoren

202.000 €

MW Füchtorfer Straße - Sanierung

243.000 €

Kanalkataster

5.000 €

Kanalbau sonstige Maßnahmen

35.000 €

Kanalsanierungen

50.000 €

 

Investitionen Klärwerk I

 

     

Schaltschrank RÜB

5.000 €

Beschaffung mobiler Probenehmer

5.300 €

Erneuerung Elektroverteilung Werkstatt

3.000 €

Errichtung neues Sozialgebäude I. BA

490.000 €

 

      Investitionen Klärwerk II

 

Containerabstellfläche Sandwäscher

12.000 €

Rinnenreinigungsgerät Nachklärbecken

19.000 €

Schaltschrank Nachklärung

15.000 €

Schaltschrank Belebungsbecken I

15.000 €

Schaltschrank Sandfang

15.000 €

Erneuerung Zaunanlage II. BA

28.000 €

Kabelleerrohrsystem III. BA

24.000 €

Erneuerung Rücklaufschlammschnecke

80.000 €

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, zeitnah die entsprechenden Auftragsvergaben zu veranlassen.“

 


In den Entwürfen des Wirtschaftsplanes 2021 für das Wasserwerk und des Wirtschaftsplanes 2021 für das Abwasserwerk sind die nachfolgend aufgeführten Investitionsmaßnahmen veranschlagt:

 

a)            Investitionsmaßnahmen Wasserwerk 2021

 

Schulstraße / Im Herxfeld

40.000 €

Südlich des Antegoren

35.000 €

Südlich Christian-Rath-Straße

84.000 €

Nördlich des Steinbrinks

65.000 €

Nordwestlich des Lappenbrinks

10.000 €

Gewerbe- und Industriegebiet Ravensberger Straße

10.000 €

 

b)           Investitionsmaßnahmen Abwasserwerk 2021

 

Investitionen Kanalisation

 

 

 

MW Schulstraße / Im Herxfeld

450.000 €

RW Südl. der Christian-Rath-Straße

307.000 €

SW Südl. der Christian-Rath-Straße

306.000 €

RRB Südl. der Christian-Rath-Straße I. BA

50.000 €

RW Nördlich des Steinbrinks

388.000 €

SW Nördlich des Steinbrinks

269.000 €

RRB Nördlich des Steinbrinks I. BA

300.000 €

SW Gewerbe- und Industriegebiet Ravensberger Straße

143.000 €

RW Nordwestlich des Lappenbrink

17.000 €

RW/SW Südlich Antegoren

202.000 €

MW Füchtorfer Straße - Sanierung

243.000 €

Kanalkataster

5.000 €

Kanalbau sonstige Maßnahmen

35.000 €

Kanalsanierungen

50.000 €

 

 

Investitionen Klärwerk I

 

 

 

Schaltschrank RÜB

5.000 €

Beschaffung mobiler Probenehmer

5.300 €

Erneuerung Elektroverteilung Werkstatt

3.000 €

Errichtung neues Sozialgebäude I. BA

490.000 €

 

 

Investitionen Klärwerk II

 

 

 

Containerabstellfläche Sandwäscher

12.000 €

Rinnenreinigungsgerät Nachklärbecken

19.000 €

Schaltschrank Nachklärung

15.000 €

Schaltschrank Belebungsbecken I

15.000 €

Schaltschrank Sandfang

15.000 €

Erneuerung Zaunanlage II. BA

28.000 €

Kabelleerrohrsystem III. BA

24.000 €

Erneuerung Rücklaufschlammschnecke

80.000 €

 

Für eine zügige und zeitnahe Durchführung der vorgenannten Maßnahmen sowie für den Fall, dass sich ein Realisierungsbedarf abzeichnet, sollten diese auch für die Maßnahmen, die aufgrund der jeweiligen Betriebssatzungen für das Wasserwerk bzw. das Abwasserwerk durch die Betriebsleitung vergeben werden können (Auftragssumme unter 30.000 €), in ihrer Durchführung beschlossen werden, soweit die Finanzierung gesichert ist.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk.