Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 an den Rat
Vorlage
20/551/2021
Aktenzeichen
20 913-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Bürgermeister leitet dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2019 werden an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“


Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

ich leite Ihnen hiermit den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 zu.

 

Die Zuleitung des Jahresabschlusses an den Rat erfolgt auch für dieses Jahr in digitaler Form, also per E-Mail, wie das allgemein für Sitzungsunterlagen des Rates vorgesehen ist. Da Ihnen als Ratsmitgliedern somit gleichzeitig sämtliche Jahresabschlussunterlagen, also neben der Ergebnis- und Finanzrechnung und den entsprechenden Teilrechnungen für die einzelnen Produkte insbesondere auch der Anhang und der Lagebericht zum Abschlussentwurf mit den umfassenden Erläuterungen zum Zahlenwerk, vorliegen, möchte ich mich innerhalb dieser Vorlage auf einige wesentliche Kernpunkte des Jahresabschlusses beschränken.

 

Ergebnisrechnung

 

Das Haushaltsjahr 2019 wird nach der Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.119.504,99 € abgeschlossen. Nach der Haushaltsplanung 2019 war ein Fehlbetrag in Höhe von 1.710.380,00 € angenommen, sodass sich insofern im Plan/Ist-Vergleich eine Verbesserung um 590.875,01 € ergeben hat. Gegenüber der Planung deutliche Verschlechterungen waren dabei bei den Erträgen aus Steuern und ähnlichen Abgaben (-862 tausend € (t€)) und aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (-406 t€) zu verzeichnen, während sich deutliche Verbesserungen bei den sonstigen ordentlichen Erträgen (+185 t€), bei den Personalaufwendungen (-272 t€), bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-693 t€) und bei den Transferaufwendungen (-559 t€) ergaben.

 

Der eingetretene Fehlbetrag kann über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Damit ist der Haushalt 2019 nach dem Rechnungsergebnis nicht originär, zumindest aber fiktiv ausgeglichen. Die Ausgleichsrücklage behält -vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates über die Behandlung des Jahresfehlbetrages- trotz der Inanspruchnahme für den Jahresfehlbetrag 2019 einen hohen Stand von 6.510.886,04 €, der für künftige Haushaltsfehlbeträge eingesetzt werden kann. Diese Reserven hat insbesondere der positive Jahresabschluss 2018 ermöglicht, indem der Ausgleichsrücklage nach dem Jahresüberschuss 2018 5.585 t€ zugeführt werden konnten.

 

Finanzrechnung

 

Nach der Haushaltsplanung war angenommen, dass im Zuge der Haushaltsausführung 2019 im Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 688 t€ aus dem eigenen Finanzmittelbestand abfließen werden. Tatsächlich sind sogar liquide Mittel in Höhe von 1.756 t€ abgeflossen. Der Endbestand an liquiden Mitteln belief sich per 31.12.2019 trotzdem auf den weiterhin sehr hohen Betrag von 7.340.968,71 €.

 

Im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde entgegen der Planung ein positiver Liquiditätssaldo erwirtschaftet (Verbesserung = +1.019 t€). Aus der Investitionstätigkeit sind gegenüber der Planung im Saldo deutlich weniger liquide Mittel abgeflossen (+3.528 t€). Vor allem die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen für Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und für Baumaßnahmen wurden in sehr hohem Umfang nicht ausgeschöpft (+1.118 t€ bzw. +2.030 t€). Allerdings erfolgte zu Lasten des Abbaus der Liquidität mit Ausnahme eines Förderkredits keine Aufnahme von Krediten für Investitionen, sodass sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit gegenüber der Planung deutlich verschlechterte (-5.616 t€).

 

Der Schuldenstand aus Krediten für Investitionen ist per 31.12.2019 bilanziell mit 3.337 t€ ausgewiesen. Per 31.12.2018 betrug der Schuldenstand aus Krediten für Investitionen noch 3.427 t€. Die Änderung um -90 t€ resultiert aus einer Kreditneuaufnahme in Höhe von 269 t€ aus dem Förderprogramm „NRW.Bank.Gute Schule 2020“ einerseits sowie Tilgungsleistungen in Höhe von 359 t€ andererseits.

 

Liquiditätskredite wurden im Haushaltsjahr 2019 nicht aufgenommen.

 

Bilanz

 

Der Bilanzwert beträgt per 31.12.2019 in Aktiva und Passiva jeweils 110.007.949,82 €. Das sind 308 t€ weniger als zum Stichtag 31.12.2018. Auf der Aktivseite machen die Sachanlagen mit bilanzierten 90.162 t€ den höchsten Anteil aus (82,0 %). Auf der Passivseite entfallen die höchsten Wertanteile auf das Eigenkapital mit 44.898 t€ (40,8 %), die Sonderposten mit 46.175 t€ (42,0 %) und auf die Rückstellungen mit 10.768 t€ (9,8 %).

 

Für weitere Fragen und Erläuterungen stehen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei und auch ich gerne zur Verfügung.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.