Vorschlag der Verwaltung:
„Die Sanierung des Freibades
wird auf Basis des Vorkonzeptes des Büros ____________ beschlossen. Dieses Büro
wird mit der Erstellung einer Genehmigungs- und Ausführungsplanung beauftragt.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
17.09.2020 (Punkt 3 der Niederschrift) wurden drei Planungsalternativen für die
Sanierung des Freibades von Vertretern der jeweiligen Planungsbüros
hinsichtlich Planung und Kosten vorgestellt. Die vorgestellten Konzepte
stammten von den Büros:
·
GSF Planungsgesellschaft für Sport- und Freizeitbauten mbH, Hamm
·
Planungsbüro Göttker & Schöfbeck, Ostbevern und
·
Ingenieurbüro Frilling + Rolfs GmbH, Vechta.
Nach Vorstellung und Erörterung der Konzepte ergang
seinerzeit folgender einstimmiger Beschluss:
„Die vorgestellten Konzepte werden zur weiteren Abstimmung in die
Fraktionen verwiesen und sollen in einer der nächsten Sitzungen des
Infrastrukturausschusses erneut zur Tagesordnung gestellt werden.“
Zur Fortführung der Planungen bezüglich der
Sanierung des Freibades ist nunmehr die Festlegung auf eines der Vorkonzepte
notwendig.
Da
die nächste Sitzung des Infrastrukturausschusses erst am 18.02.2021 stattfinden
wird, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung unmittelbar im Rat. Zuständig
für die Entscheidung ist insofern der Rat.