-Antrag der Fraktion der CDU vom 02.11.2020 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.11.2020-
Vorschlag der Verwaltung:
„Es wird die folgende Dringlichkeitsentscheidung gem.
§ 60 Abs. 1 GO NRW gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Stärkung der
Sassenberger Betriebe des Handels, Handwerkes, Gewerbes und Dienstleistungen
einen Gutschein aufzulegen. Dabei werden 5.000 fälschungssichere und
nummerierte Gutscheine von den ortsansässigen Kreditinstituten und im Rathaus
zum Preis von 20,00 € verkauft. Die Gutscheine können in teilnehmenden
Betrieben bis zum 31.05.2021 mit einem Wert von 25,00 € eingelöst werden. Jeder
Gutschein wird somit mit 5,00 € (25 %) von der Stadt bezuschusst. Inklusive
begleitender Marketingmaßnahmen in Höhe von rund 2.500,00 € beträgt der
Gesamtzuschussbedarf 27.500,00 €.“
In den Anträgen vom 02.11.2020 sowie 03.11.2020 stellt
die Fraktion der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag zur
Unterstützung des Einzelhandels mittels städtisch bezuschusster Gutscheine.
Für einen begrenzten Zeitraum sollen 5.000 Gutscheine
mit einem Nennwert von 20,00 € (plus 5,00 € befristet bis zum 31.05.2021)
zu einem Preis von je 20,00 € veräußert werden. Den Differenzbetrag von
5,00 € je Gutschein, die bis zum 31.05.2021 eingelöst werden, soll die
Stadt Sassenberg zuschießen. Ziel ist die Ankurbelung der Umsätze im Bereich
von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung.
Um die Aktion aus Sicht der Organisation handhabbar
und zugleich transparent für die Bürgerinnen/Bürger einzurichten und den
gewünschten schnellen Impuls zu erreichen, ist ein zeitlich befristeter Verkauf
bis zum 31.01.2021 vorgesehen.
Der Verkauf soll bei den hier ansässigen
Kreditinstituten (befristet vom 14.12.2020 bis zum 18.12.2020) und im Rathaus
(mit Unterstützung des Tourismusvereins vom 14.12.2020 bis zum 29.01.2021)
abgewickelt werden. Die Verbuchung der Verkaufserlöse und die spätere
Abrechnung mit den teilnehmenden Geschäftsbetrieben erfolgt durch die Stadt
Sassenberg. Darüber hinaus soll die maximale Anzahl an Gutscheinen auf 4 pro
Person/Verkauf beschränkt werden.
Im Rahmen der Umsetzung stellen die Kreditinstitute
entsprechende EC-Lese-Geräte zur Verfügung.
Die Stadt Sassenberg wird über die örtlichen
Tageszeitungen sowie auf der Homepage der Stadt Sassenberg auf die Aktion
hinweisen und die Geschäftsbetriebe zur Teilnahme an der Gutscheinaktion
einladen.
Bei der geplanten Bezuschussung und Anzahl der
Gutscheine würde ein Aufwand in Höhe von 25.000,00 € entstehen. Für den
Druck und begleitende Marketingmaßnahmen ist ebenfalls ein Betrag einzuplanen
in Höhe von rd. 2.500,00 €. Die haushaltsrechtliche Bereitstellung der
Ermächtigungen für die Aufwendungen und Auszahlungen ist innerhalb des
Produktes 15.01.01 -Wirtschaftsförderung- im Gesamtbudget gewährleistet, da in
diesem Produkt Minderaufwendungen und Minderauszahlungen gegenüber der
Veranschlagung eintreten werden (2020 kein Mittelbedarf für den veranschlagten
Eigenanteil zum Breitbandausbau in den Außenbereichen).
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat. Der Rat
tagt am 22.12.2020 und somit für eine termingerechte Entscheidung nicht mehr
rechtzeitig, da die Umsetzung eines gewissen Vorlaufs bedarf.
Gem. § 60 Abs. 1 GO NRW entscheidet der Hauptausschuss
in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine
Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Diese Entscheidungen sind
dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.