Betreff
Gutscheinaktion zur Unterstützung der örtlichen Gewerbetreibenden bei der Bewältigung der Folgen der Corona Pandemie
-Antrag der Fraktion der CDU vom 02.11.2020 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.11.2020-
Vorlage
10/550/2020
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Es wird die folgende Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Stärkung der Sassenberger Betriebe des Handels, Handwerkes, Gewerbes und Dienstleistungen einen Gutschein aufzulegen. Dabei werden 5.000 fälschungssichere und nummerierte Gutscheine von den ortsansässigen Kreditinstituten und im Rathaus zum Preis von 20,00 € verkauft. Die Gutscheine können in teilnehmenden Betrieben bis zum 31.05.2021 mit einem Wert von 25,00 € eingelöst werden. Jeder Gutschein wird somit mit 5,00 € (25 %) von der Stadt bezuschusst. Inklusive begleitender Marketingmaßnahmen in Höhe von rund 2.500,00 € beträgt der Gesamtzuschussbedarf 27.500,00 €.“


In den Anträgen vom 02.11.2020 sowie 03.11.2020 stellt die Fraktion der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag zur Unterstützung des Einzelhandels mittels städtisch bezuschusster Gutscheine.

 

Für einen begrenzten Zeitraum sollen 5.000 Gutscheine mit einem Nennwert von 20,00 € (plus 5,00 € befristet bis zum 31.05.2021) zu einem Preis von je 20,00 € veräußert werden. Den Differenzbetrag von 5,00 € je Gutschein, die bis zum 31.05.2021 eingelöst werden, soll die Stadt Sassenberg zuschießen. Ziel ist die Ankurbelung der Umsätze im Bereich von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung.

 

Um die Aktion aus Sicht der Organisation handhabbar und zugleich transparent für die Bürgerinnen/Bürger einzurichten und den gewünschten schnellen Impuls zu erreichen, ist ein zeitlich befristeter Verkauf bis zum 31.01.2021 vorgesehen.

 

Der Verkauf soll bei den hier ansässigen Kreditinstituten (befristet vom 14.12.2020 bis zum 18.12.2020) und im Rathaus (mit Unterstützung des Tourismusvereins vom 14.12.2020 bis zum 29.01.2021) abgewickelt werden. Die Verbuchung der Verkaufserlöse und die spätere Abrechnung mit den teilnehmenden Geschäftsbetrieben erfolgt durch die Stadt Sassenberg. Darüber hinaus soll die maximale Anzahl an Gutscheinen auf 4 pro Person/Verkauf beschränkt werden.

 

Im Rahmen der Umsetzung stellen die Kreditinstitute entsprechende EC-Lese-Geräte zur Verfügung.

 

Die Stadt Sassenberg wird über die örtlichen Tageszeitungen sowie auf der Homepage der Stadt Sassenberg auf die Aktion hinweisen und die Geschäftsbetriebe zur Teilnahme an der Gutscheinaktion einladen.

 

Bei der geplanten Bezuschussung und Anzahl der Gutscheine würde ein Aufwand in Höhe von 25.000,00 € entstehen. Für den Druck und begleitende Marketingmaßnahmen ist ebenfalls ein Betrag einzuplanen in Höhe von rd. 2.500,00 €. Die haushaltsrechtliche Bereitstellung der Ermächtigungen für die Aufwendungen und Auszahlungen ist innerhalb des Produktes 15.01.01 -Wirtschaftsförderung- im Gesamtbudget gewährleistet, da in diesem Produkt Minderaufwendungen und Minderauszahlungen gegenüber der Veranschlagung eintreten werden (2020 kein Mittelbedarf für den veranschlagten Eigenanteil zum Breitbandausbau in den Außenbereichen).

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat. Der Rat tagt am 22.12.2020 und somit für eine termingerechte Entscheidung nicht mehr rechtzeitig, da die Umsetzung eines gewissen Vorlaufs bedarf.

 

Gem. § 60 Abs. 1 GO NRW entscheidet der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.