Der Rat hat den Stellenplan 2020 in seiner Sitzung am 12.11.2019
-Pkt. 6 d. N.- beschlossen. Zunächst auf der Basis dieses Beschlusses bzw. der
insofern ausgewiesenen Stellen wurde der Stellenbedarf für die Wahrnehmung der
städtischen Aufgaben im Jahre 2021 ermittelt. Hierbei wurden die mit der
jeweiligen Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen den jeweiligen
Besoldungsgruppen (Beamte) und Entgeltgruppen (tariflich Beschäftigte)
zugeordnet.
Bei der Ausweisung der Stellen wurde unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wieder
ein strenger Maßstab angelegt. Besonders wurde das Augenmerk weiterhin auf
mögliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gelegt. Hierbei bleibt aber wieder
zu berücksichtigen, dass in großem Umfang Pflichtaufgaben zu erledigen sind und
Vorgaben Dritter (z. B. KiBiz) bestehen. Hierzu zählen weiterhin auch die
Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. im Rahmen der Betreuung der
Asylbewerber/-innen. Spielraum für Einsparungen besteht somit grundsätzlich
kaum.
Dieses gilt überwiegend ebenso für die
Personalbewirtschaftung, die sich aus Beschlüssen des Rates ergibt, z. B. zur
Schaffung und zum Vorhalten städtischer Einrichtungen und Dienstleistungen
(Schulen, Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Begegnungsstätte Mühle,
Bäder). In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung eintretender
Aufgabenveränderungen können weiterhin in einzelnen Bereichen Veränderungen bei
der Ausweisung von Stellen auch hinsichtlich eventueller Stellenanhebungen und
Eingruppierungen/Ernennungen abschließend erst in Folgejahren aufgegriffen und
umgesetzt werden.
Der beigefügte Stellenplan 2021 wurde auf der
Grundlage der gesetzlichen Regelungen erstellt. Zusätzlich wird wieder, wie in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2011 –Pkt. 6 d. N.–
beraten, ein Bericht vorgelegt, dem nähere Einzelheiten und zusätzliche
Erläuterungen entnommen werden können (siehe Anlage). Zusammenfassend ist
festzuhalten:
· Auch im Jahre 2020 ist
wiederum eine sparsame Bewirtschaftung der im Stellenplan 2020 bereitgestellten
Stellen erfolgt. So belief sich z. B. die Zahl der am 30.06.2020 nicht
besetzten Stellen auf 6,50.
· Der vorliegende Entwurf des Stellenplanes 2021 weist
gegenüber dem Jahr 2020 bei der Gesamtzahl der – vollzeitverrechneten - Stellen
für Beamte und tariflich Beschäftigte einen um 5,77 erhöhten Stellenbedarf auf:
· Die Gesamtzahl der Stellen für Beamte verringert sich
von 11,04 auf 10,84 Stellen (= minus 0,20 Stellen).
Die
Verringerung der Stellen ergibt sich aus der Altersteilzeit eines/r Beamten/in.
· Im Bereich der tariflich Beschäftigten ergibt sich ein
um 5,97 Stellen erhöhter Bedarf, sodass sich die Gesamtzahl der benötigten
Stellen von 127,48 auf 133,45 erhöht.
Diese
Steigerung tritt unter Berücksichtigung von Veränderungen in einzelnen
(Produkt-) Bereichen (siehe Anlage „Stellenplan 2021 – Bericht und
Erläuterungen –„(siehe Ziff. 2.1) „Umweltinformation und -koordination“ sowie
im Bereich „Soziales“ im Wesentlichen aus folgenden Gründen ein:
·
Die durch das
Ausscheiden eines/r Beamten/in freiwerdende Stelle im Produktbereich 01 Innere
Verwaltung, die mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend 01.06.2021) versehen
wurde, soll im Jahre 2021 mit einem/r Tarifbeschäftigten besetzt werden. Dieses
macht die Ausweisung einer „zusätzlichen“ Stelle im Tarifbereich erforderlich.
·
Einstellung
eines/r Mitarbeiters/in für den Bereich „Klimaschutz/ Bauverwaltungsamt“
·
Zusätzlicher
Stellenbedarf in den Bereichen „Betreuung Flüchtlinge“ und „Schulsozialarbeit“
·
Veränderungen
aufgrund der Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (Personalschlüssel) für den
Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften in den Kita`s
einschl. Bildung/Schaffung von Gruppen
Die
eingeplanten Stellenanhebungen können der Anlage „Stellenplan 2021 – Bericht
und Erläuterungen –„(siehe Ziff. 2.1) entnommen werden.
· Die Stellenübersicht „Nachwuchskräfte“ gibt den Bedarf
an entsprechenden Stellen für Auszubildende und Praktikanten/-innen wieder.
Gegenüber dem Jahr 2020 (12 Stellen) werden im Jahr 2021 16 Stellen für
Auszubildende benötigt. Die Zahl der Stellen für Praktikanten/innen sinkt von
10 auf 8.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.