Betreff
Stellenplan 2021
Vorlage
10/549/2020
Aktenzeichen
10 031-10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

"Der Stellenplan 2021 wird gemäß der Anlage   zu dieser Niederschrift beschlossen. Der Bericht und die Erläuterungen zum Stellenplan 2021 vom 26.11.2020 werden zur Kenntnis genommen.“


Zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2021 sollte der dem Haushaltsplan beizufügende Stellenplan 2021 aufgestellt und seitens des Rates beschlossen werden, wobei sich die Veranschlagung der Personalaufwendungen in den Teilplänen unter Einbeziehung des Stellenplanes nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen richtet.

 

Der Rat hat den Stellenplan 2020 in seiner Sitzung am 12.11.2019 -Pkt. 6 d. N.- beschlossen. Zunächst auf der Basis dieses Beschlusses bzw. der insofern ausgewiesenen Stellen wurde der Stellenbedarf für die Wahrnehmung der städtischen Aufgaben im Jahre 2021 ermittelt. Hierbei wurden die mit der jeweiligen Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen den jeweiligen Besoldungsgruppen (Beamte) und Entgeltgruppen (tariflich Beschäftigte) zugeordnet.

 

Bei der Ausweisung der Stellen wurde unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wieder ein strenger Maßstab angelegt. Besonders wurde das Augenmerk weiterhin auf mögliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gelegt. Hierbei bleibt aber wieder zu berücksichtigen, dass in großem Umfang Pflichtaufgaben zu erledigen sind und Vorgaben Dritter (z. B. KiBiz) bestehen. Hierzu zählen weiterhin auch die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. im Rahmen der Betreuung der Asylbewerber/-innen. Spielraum für Einsparungen besteht somit grundsätzlich kaum.

 

Dieses gilt überwiegend ebenso für die Personalbewirtschaftung, die sich aus Beschlüssen des Rates ergibt, z. B. zur Schaffung und zum Vorhalten städtischer Einrichtungen und Dienstleistungen (Schulen, Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Begegnungsstätte Mühle, Bäder). In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung eintretender Aufgabenveränderungen können weiterhin in einzelnen Bereichen Veränderungen bei der Ausweisung von Stellen auch hinsichtlich eventueller Stellenanhebungen und Eingruppierungen/Ernennungen abschließend erst in Folgejahren aufgegriffen und umgesetzt werden.

 

Der beigefügte Stellenplan 2021 wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen erstellt. Zusätzlich wird wieder, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2011 –Pkt. 6 d. N.– beraten, ein Bericht vorgelegt, dem nähere Einzelheiten und zusätzliche Erläuterungen entnommen werden können (siehe Anlage). Zusammenfassend ist festzuhalten:

 

·      Auch im Jahre 2020 ist wiederum eine sparsame Bewirtschaftung der im Stellenplan 2020 bereitgestellten Stellen erfolgt. So belief sich z. B. die Zahl der am 30.06.2020 nicht besetzten Stellen auf 6,50.

 

·      Der vorliegende Entwurf des Stellenplanes 2021 weist gegenüber dem Jahr 2020 bei der Gesamtzahl der – vollzeitverrechneten - Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte einen um 5,77 erhöhten Stellenbedarf auf:

 

·       Die Gesamtzahl der Stellen für Beamte verringert sich von 11,04 auf 10,84 Stellen (= minus 0,20 Stellen).

 

Die Verringerung der Stellen ergibt sich aus der Altersteilzeit eines/r Beamten/in.

 

·       Im Bereich der tariflich Beschäftigten ergibt sich ein um 5,97 Stellen erhöhter Bedarf, sodass sich die Gesamtzahl der benötigten Stellen von 127,48 auf 133,45 erhöht.

 

Diese Steigerung tritt unter Berücksichtigung von Veränderungen in einzelnen (Produkt-) Bereichen (siehe Anlage „Stellenplan 2021 – Bericht und Erläuterungen –„(siehe Ziff. 2.1)   „Umweltinformation und -koordination“ sowie im Bereich „Soziales“ im Wesentlichen aus folgenden Gründen ein:

 

·         Die durch das Ausscheiden eines/r Beamten/in freiwerdende Stelle im Produktbereich 01 Innere Verwaltung, die mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend 01.06.2021) versehen wurde, soll im Jahre 2021 mit einem/r Tarifbeschäftigten besetzt werden. Dieses macht die Ausweisung einer „zusätzlichen“ Stelle im Tarifbereich erforderlich.

 

·         Einstellung eines/r Mitarbeiters/in für den Bereich „Klimaschutz/ Bauverwaltungsamt“

 

·         Zusätzlicher Stellenbedarf in den Bereichen „Betreuung Flüchtlinge“ und „Schulsozialarbeit“

 

·         Veränderungen aufgrund der Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (Personalschlüssel) für den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften in den Kita`s einschl. Bildung/Schaffung von Gruppen

 

Die eingeplanten Stellenanhebungen können der Anlage „Stellenplan 2021 – Bericht und Erläuterungen –„(siehe Ziff. 2.1) entnommen werden.

 

 

·      Die Stellenübersicht „Nachwuchskräfte“ gibt den Bedarf an entsprechenden Stellen für Auszubildende und Praktikanten/-innen wieder. Gegenüber dem Jahr 2020 (12 Stellen) werden im Jahr 2021 16 Stellen für Auszubildende benötigt. Die Zahl der Stellen für Praktikanten/innen sinkt von 10 auf 8.

 

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.