Betreff
Bebauungsplan “Kirchvenn“
-vereinfachte Änderung für die Grundstücke Bleiche 4,6 und 8-
Vorlage
60/428/2020
Aktenzeichen
60 622-21/2
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Kirchvenn“ gemäß § 13 BauGB wird gemäß der Anlage      zu dieser Niederschrift beschlossen“

 

 


Per Anschreiben vom 02.10.2020, Eingangstempel 15.10.2020, beantragen die Grundstückseigentümer die Änderung des Bebauungsplanes “Kirchvenn“.

 

Beantragt wird die Anpassung der Geschossigkeit von I auf II, die Erhöhung der Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,8, sowie die Anpassung der Dachneigung von derzeit 30°- 35° auf 30°- 45° für die Grundstücke Bleiche 4,6 und 8.

 

Den beantragten Änderungen stehen städtebaulich keine Einwände entgegen, da die Festsetzungen der umliegenden Gebäude bereits jetzt teilweise eine Zweigeschossigkeit sowie eine Geschossflächenzahl von 0,8 ausweisen. Die Anpassung der Dachneigung ist städtebaulich ebenso unbedenklich, da hieraus das Gesamterscheinungsbild der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Kirchvenn“ gemäß § 13 BauGB ist der Rat der Stadt Sassenberg