-vereinfachte Änderung für die Grundstücke Bleiche 4,6 und 8-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Kirchvenn“ gemäß § 13 BauGB wird
gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen“
Per
Anschreiben vom 02.10.2020, Eingangstempel 15.10.2020, beantragen die
Grundstückseigentümer die Änderung des Bebauungsplanes “Kirchvenn“.
Beantragt
wird die Anpassung der Geschossigkeit von I auf II, die Erhöhung der
Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,8, sowie die Anpassung der Dachneigung von
derzeit 30°- 35° auf 30°- 45° für die Grundstücke Bleiche 4,6 und 8.
Den
beantragten Änderungen stehen städtebaulich keine Einwände entgegen, da die
Festsetzungen der umliegenden Gebäude bereits jetzt teilweise eine
Zweigeschossigkeit sowie eine Geschossflächenzahl von 0,8 ausweisen. Die
Anpassung der Dachneigung ist städtebaulich ebenso unbedenklich, da hieraus das
Gesamterscheinungsbild der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.
Zuständig
für die Beschlussfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
“Kirchvenn“ gemäß § 13 BauGB ist der Rat der Stadt Sassenberg