Betreff
Bebauungsplan "Füchtorfer Str." nördliche Erweiterung
-vereinfachte Änderung für das Grundstück Müllerstr. 2-
Vorlage
60/425/2020
Aktenzeichen
60 622-21/52
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Füchtorfer Str.“ – nördliche Erweiterung gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 22.09.2020 (Eingang Stadt Sassenberg 23.09.2020) ist seitens des Architekturbüros Brinkmann + Deppen, Sassenberg, ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche an die westliche Grundstücksgrenze zur Verwirklichung eines Lagers/einer Werkstatt für den Garten- und Landschaftsbaubetrieb vorgelegt worden. Gleichzeitig ist vorgesehen, das bestehende Lagergebäude zu Gunsten eines neuen Betriebsgebäudes zu ersetzen. Hierzu ist die Verschiebung der östlichen Baugrenze erforderlich.

 

Aus städtebaulicher Sicht bestehen hinsichtlich der Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb der vorhandenen Einzäunung des Betriebsgrundstückes keine Bedenken, zumal die Eingrünung zur Wallanlage der B 475 weiterhin erhalten bleibt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB ist der Rat.