-vereinfachte Änderung für das Grundstück Müllerstr. 2-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Füchtorfer Str.“ – nördliche
Erweiterung gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 22.09.2020 (Eingang Stadt Sassenberg
23.09.2020) ist seitens des Architekturbüros Brinkmann + Deppen, Sassenberg,
ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Verschiebung der
überbaubaren Grundstücksfläche an die westliche Grundstücksgrenze zur
Verwirklichung eines Lagers/einer Werkstatt für den Garten- und Landschaftsbaubetrieb
vorgelegt worden. Gleichzeitig ist vorgesehen, das bestehende Lagergebäude zu
Gunsten eines neuen Betriebsgebäudes zu ersetzen. Hierzu ist die Verschiebung
der östlichen Baugrenze erforderlich.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen hinsichtlich der
Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb der vorhandenen
Einzäunung des Betriebsgrundstückes keine Bedenken, zumal die Eingrünung zur
Wallanlage der B 475 weiterhin erhalten bleibt und die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB ist der Rat.