-Beschluss über die Anpassung des Geltungsbereiches-
Vorschlag der Verwaltung:
„Im Rahmen der mit Beschluss vom
Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg am 27.02.2018 – Pkt. 8 d.
N. – beschlossenen 4. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der
Christian-Rath-Straße“ ergeben sich die nachfolgenden Änderungen und Erweiterungen:
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Zur Darstellung
des erforderlichen Lärmschutzes entlang der B 513 und der hiermit
einhergehenden Flächendarstellungen im Rahmen der öffentlichen Verkehrsfläche
sowie der bislang nördlich ausgewiesenen Ausgleichsfläche zur B 513 ist hier
die B 513 vom Brückenbauwerk über die Verlängerung des Tatenhauser Weges bis
zum Grundstück des Lidl Marktes in den Geltungsbereich zu integrieren.
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Zur Umsetzung der
Regelungen des laufenden Umlegungsverfahrens bleibt festzuhalten, dass die
Fläche Gemarkung Sassenberg, Flur 16, Flurstück 293 westlich angrenzend an die
Verlängerung des Tatenhauser Weges/Christian-Rath-Straße nunmehr auf Wunsch des
landwirtschaftlichen Grundstückseigentümers aus dem Umlegungsverfahren sowie
dem Planverfahren zur 4. Änderung herausgenommen werden soll. Eine mittel bis
längerfristige Überplanung ist nicht gewünscht. Diesbezüglich ist der
ursprünglich vorgesehene Standort des Regenrückhaltebeckens auf dem Flurstück
293 auf die westlich angrenzenden Grundstücke 215 und 243 im jeweiligen nördlichen
Teilbereich zu verlegen. Dieses ist ebenfalls in den Plan zu integrieren und in
der Anlage dargestellt.
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Aus den derzeit
laufenden Gesprächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens sind die Wünsche zur
Korrektur der sehr langen Grundstücke, derzeit erschlossen lediglich von der
Schürenstraße aus, zu korrigieren. Dieses betrifft den Teilbereich vom
Einmündungsbereich Christian-Rath-Straße/Schürenstraße bis einschließlich des
Grundstückes Schürenstraße 47. Die Änderungen sind ebenfalls in den beigefügten
Planunterlagen gekennzeichnet.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 27.02.2018 –
Pkt. 8 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist, die weiteren
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt
Sassenberg hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 – Pkt. 8 d. N. – die 4. Änderung
des Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“ beraten und
beschlossen. Gemäß Anlage zum Beschluss über die 4. Änderung des vorgenannten
Bebauungsplanes erstreckte sich der Änderungsbereich nach den damaligen
planerischen Erkenntnissen insbesondere auf die Umplanung der Flächen für die
Landwirtschaft zu Wohnbauflächen nördlich der Umgehungsstraße im Zuge der B
513, westlich des Bereiches angrenzend an die Verlängerung des Tatenhauser
Weges sowie östlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Wasserstraße“.
Nach den planerischen Erwägungen und den
zwischenzeitlich im Rahmen der Aufarbeitung der Immissionssituation der südlich
verlaufenden B 513 und den bisherigen Ergebnissen des laufenden
Umlegungsverfahrens werden zur Fortführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Südlich der Christian-Rath-Straße“ die nachfolgend aufgeführten Änderungen und
Ergänzungen erforderlich:
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Zur Darstellung
des erforderlichen Lärmschutzes entlang der B 513 und der hiermit
einhergehenden Flächendarstellungen im Rahmen der öffentlichen Verkehrsfläche
sowie der bislang nördlich ausgewiesenen Ausgleichsfläche zur B 513 ist hier
die B 513 vom Brückenbauwerk über die Verlängerung des Tatenhauser Weges bis
zum Grundstück des Lidl Marktes in den Geltungsbereich zu integrieren
-
Zur Umsetzung der
Regelungen des laufenden Umlegungsverfahrens bleibt festzuhalten, dass die
Fläche Gemarkung Sassenberg, Flur 16, Flurstück 293 westlich angrenzend an die
Verlängerung des Tatenhauser Weges/Christian-Rath-Straße nunmehr auf Wunsch des
landwirtschaftlichen Grundstückseigentümers aus dem Umlegungsverfahren sowie
dem Planverfahren zur 4. Änderung herausgenommen werden soll. Eine mittel bis
längerfristige Überplanung ist nicht gewünscht. Diesbezüglich ist der ursprünglich
vorgesehene Standort des Regenrückhaltebeckens auf dem Flurstück 293 auf die
westlich angrenzenden Grundstücke 215 und 243 im jeweiligen nördlichen
Teilbereich zu verlegen. Dieses ist ebenfalls in den Plan zu integrieren und in
der Anlage dargestellt.
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Aus den derzeit
laufenden Gesprächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens sind die Wünsche zur
Korrektur der sehr langen Grundstücke, derzeit erschlossen lediglich von der
Schürenstraße aus, zu korrigieren. Dieses betrifft den Teilbereich vom
Einmündungsbereich Christian-Rath-Straße/Schürenstraße bis einschließlich des
Grundstückes Schürenstraße 47. Die Änderungen sind ebenfalls in den beigefügten
Planunterlagen gekennzeichnet.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.